Hochspannungsleitung über Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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S

shrobloc

Puuhh.. Leute.. mir ist bewusst, dass ich damit vermutlich ein paar Hass-Posts provoziere, aber:

Danke, dass ihr mich wieder auf bemerkenswerte Art und Weise daran erinnert habt, warum ich in Foren maximal still mitlese, aber ungern etwas poste..


Die einzige Antwort auf meine primäre Frage ist die hier:

Die "rechtliche" Quelle ist die DIN VDE 0210. Darin stehen die Mindestabstände bei Freileitungen.
Danke dafür, klappradl! :)

Der Rest ist 'ne bunte Mischung aus destruktiver Kritik, Mutmaßungen und tollen Antworten, auf von mir gar nicht gestellte Fragen. Vielleicht versuch ich's in ein paar Jahren mal wieder, in der erneuten Hoffnung, auf meine Frage melden sich Personen, die Ahnung vom Thema haben und keiner, der meint, er müsse an mir noch irgendeinen Erziehungsauftrag erfüllen. Bis dahin ist es wohl für alle besser, ich lasse es wieder beim Mitlesen bewenden.

In diesem Sinne, tschö! ;)
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Du bist die Groesste.

Die Frage hast wohl vergessen?

"Man findet auch relativ viel zu Entschädigungszahlungen, allerdings immer nur bezüglich des Netzausbaus. Für bestehende Leitungen gibt es hier nichts, oder?"

Selektiv lesen hilft nicht immer. Ich dachte es geht auch um die Baeume sonst haettest es ja nicht geschrieben.

Danke fuer Deine Rueckmeldung.
 
S

shrobloc

Du bist die Groesste.

Die Frage hast wohl vergessen?

"Man findet auch relativ viel zu Entschädigungszahlungen, allerdings immer nur bezüglich des Netzausbaus. Für bestehende Leitungen gibt es hier nichts, oder?"

Selektiv lesen hilft nicht immer. Ich dachte es geht auch um die Baeume sonst haettest es ja nicht geschrieben.

Danke fuer Deine Rueckmeldung.
Ich gebe dir Recht, am Rande habe ich diese Anmerkung noch als Frage formuliert. 17 x bestätigt zu bekommen, dass ich keine Entschädigung bekomme, was ich ja ohnehin schon vermutet habe, war jetzt nicht unbedingt meine Intention. Naja.. sei's drum.
 
H

hampshire

Es gibt doch sicherlich Vorgaben hinsichtlich der Mindesthöhe, oder?
Für bestehende Leitungen gibt es hier nichts, oder?
Die einzige Antwort auf meine primäre Frage ist die hier:
Aha, Deine primäre Frage war also ganz ohne Hintergrund die nach der Mindesthöhe. Ob es Entschädigungsgeld gäbe war sekundär und die Sorge um die Höhe der Bäume spielte auch keine Rolle. Sorry, das habe ich dann wohl falsch verstanden.
 
N

nordanney

Die einzige Antwort auf meine primäre Frage ist die hier:
1626248956372.png


Dort hast Du Deine Mindestabstände - Wikipedia ist Dein Freund.

Du hast mit Deinen Streuobstbäumen dafür zu sorgen, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Nicht die Leitung muss sich nach Dir richten, sondern Du nach der Leitung. Wenn es dazu führt, dass Du 1x im Jahr die Bäume stutzen musst, dann ist das Deine Aufgabe. Wie Du siehst, ist der Abstand zum Erdboden echt gering, der eingehalten werden muss. Aber auch Bäume können relativ nah an die Leitungen wachsen.
1626248909470.png
 
K

Klappradl

Jetzt wird man hier wegenn Links zur Bundesnetzagentur verwarnt. Die Bundesnetzagentur ist die einzige Instanz, die hier tatsächlich was zu sagen hat.
Merkwürdiges Forum
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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