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ᐅ Hinweise für Grundrissplaung erwünscht

Erstellt am: 16.07.17 17:05
F
Freedark
Hallo,

wir sind gerade in der finalen Grundrissplanung für unser Haus und würden gerne eure Meinungen und Ideen dazu hören.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 650 m²
Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl:
Baufenster, Baulinie und -grenze: siehe Plan
Randbebauung: Doppelcarport an Grundstücksgrenze
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 2 zwingend
Dachform: Sattel- oder Krüppelwalmdach, Dachneigung zw. 30-50°
Stilrichtung: Friesenhaus
Ausrichtung: traufständig mit Friesengiebel
Maximale Höhen/Begrenzungen: keine

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: 2 geschossiges Einfamilienhaus, Verblendsteine, Friesengiebel
Keller, Geschosse: kein Keller, 2 Geschosse
Anzahl der Personen, Alter: 2 Erw., 1 Kind, 1 Kind in Planung
Raumbedarf im EG, OG: jeweils ca. 70 m²
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? Zimmer "Gast" im EG als kombiniertes Arbeit- und Gästezimmer angedacht, kein Homeoffice
Schlafgäste pro Jahr: 5-10
offene oder geschlossene Architektur: eher geschlossen
konservativ oder moderne Bauweise: konservativ
offene Küche, Kochinsel: halboffen, keine Kochinsel
Anzahl Essplätze: 6-8
Kamin: ja
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: nein
Garage, Carport: Doppelcarport
Nutzgarten, Treibhaus: nein

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung: Planer eines Bauunternehmens (Heinz von Heiden)
Was gefällt besonders? Warum?: kleiner überdachter Eingangsbereich, halboffener Wohn/Ess-Bereich mit Schiebetür, große Schiebetür im EG, bodentiefe Fenster im OG an Süd-Ost-Seite
Was gefällt nicht? Warum?: kleiner Hauswirtschaftsraum und zu großes Bad im OG, Treppe war ursprünglich um 180° gedreht angedacht
Preisschätzung lt Architekt/Planer: ca. 200 T€
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 250 T€
favorisierte Heiztechnik: Erdgas und Solarthermie

Wir freuen uns auf eure Kommentare. Falls noch Details fehlen, bitte einfach anmerken.

Eine grundsätzliche Frage habe ich noch: Die Projektplanerin der Hausbau-Firma hat mir mitgeteilt, dass das Ausstiegsfenster für den Schornsteinfeger nicht eingezeichnet wird, da dies nicht für den Bauantrag relevant ist. Stimmt das?

Grüße

2D-Grundriss eines Wohnhauses mit Eltern- und Kinderzimmern, Treppenhaus und Badezimmer


Grundrissplan eines Wohnhauses mit Küche, Wohnzimmer, Diele und Treppen.


Ansicht Südost eines Ziegelhauses mit Dach, zwei Fenstern und Dachrinne, Architekturzeichnung


Ansicht Nordwest eines zweigeschossigen Ziegelhauses mit Satteldach und Fenstern


Frontansicht eines Ziegelhauses mit Giebeldach und zentraler Eingangstür


Ansicht Südwest eines Hauses mit Backsteinfassade, Dach und Türen
11ant18.07.17 01:13
ypg schrieb:
Du kannst aber keinen 1 1/2-Geschösser bauen, wo 2-Geschossig vorgeschrieben ist!
So isses.
ypg schrieb:
Die Dusche im EG kann man besser planen.
Die fand ich da durchaus pfiffig so, stelle aber eine Dusche im Besucher-WC an sich in Frage. Blöd scheint mir hingegen: im Hauswirtschaftsraum sieht es aus, als stünden da Waschmaschine /-trockner in der Ecke, und davor ein Engpaß an einem heiztechnischen Gedöns (Speicher ?) vorbei (?)

Das Bad im DG hat noch viel Optimierungsbedarf. Etwa 3m Pilgerweg vom Pott zum waschbecken zum Beispiel.

Den Eingang finde ich sehr Geschmackssache, speziell diese dicken Backen aus letztlich nur um sich selbst herumgeschlängelten Mauerschalen. Der Kapitänsgiebel kommt m.E. erst zur Geltung, wenn die Dachflächen beiderseits daneben etwas breiter sind, sprich: bräuchte etwa 2m mehr Hausbreite.
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F
Freedark
18.07.17 06:07
Dann muss ich mich für die missverständliche Ausdrucksweise entschuldigen.
In Kurzform ist baurechtlich festgelegt, dass in unserem Plangebiet kein Bungalow und keine Stadtvilla gebaut werden darf. Der von uns geplante 1 1/2-Geschosser geht jedoch in Ordnung.
ypg schrieb:

Dusche packt man nach außen, hier an die Außenwand, damit der Hauswirtschaftsraum möglichst effektiv zu nutzen ist.
In der Nische wird kaum eine Heizung eingebaut werden, da man da nicht mehr für nötige Wartungen überall rankommt.

Die Dusche war zunächst an der Außenwand, hat dann jedoch wegen den Mindestabständen zum WC nicht funktioniert. Man will ja nicht aus der Dusche darauf fallen.
11ant schrieb:

Die fand ich da durchaus pfiffig so, stelle aber eine Dusche im Besucher-WC an sich in Frage. Blöd scheint mir hingegen: im Hauswirtschaftsraum sieht es aus, als stünden da Waschmaschine /-trockner in der Ecke, und davor ein Engpaß an einem heiztechnischen Gedöns (Speicher ?) vorbei (?)

Die Dusche im EG an sich möchten wir unbedingt.
Mit dem Rest hast du Rest. Man läuft quasi am Speicher vorbei zur Waschmaschine. Man sollte aber wohl eigentlich bequem vorbeikommen, so die bisherigen Überlegungen.
ypg schrieb:

Den Eingang finde ich sehr Geschmackssache, speziell diese dicken Backen aus letztlich nur um sich selbst herumgeschlängelten Mauerschalen. Der Kapitänsgiebel kommt m.E. erst zur Geltung, wenn die Dachflächen beiderseits daneben etwas breiter sind, sprich: bräuchte etwa 2m mehr Hausbreite.

Da gebe ich dir Recht mit der etwas speziellen Ausgestaltung. WIr hoffen jedoch, dass es dann optisch ansprechend ist. Haben auch so etwas ähnlich hier in unserem Wohngebiet gesehen.
Ich persönlich finde die Dachflächen neben dem Giebel eigentlich schon recht breit. Eine Hausvergrößerung ist eigentlich Thema für uns.

Kann vielleicht noch jemand etwas zu dem Ausstiegsfenster für den Schornsteinfeger sagen (siehe mein 1. Post)?
Invi8518.07.17 06:26
Hi Freedark.
Freedark schrieb:
Dann muss ich mich für die missverständliche Ausdrucksweise entschuldigen.
In Kurzform ist baurechtlich festgelegt, dass in unserem Plangebiet kein Bungalow und keine Stadtvilla gebaut werden darf. Der von uns geplante 1 1/2-Geschosser geht jedoch in Ordnung.
Das verstehe ich nicht. Laut der angehängten PDF Datei darf in einem Teil höchstens Zweigeschossig gebaut und im anderen Teil muss sogar zwingend vorgeschrieben Zweigeschossing gebaut werden. Also wird überall eine Stadtvilla möglich sein. Wenn du jedoch in dem Abschnitt baust, bei dem zweigeschossig vorgeschrieben ist, du sicherlich nicht 1 1/2 geschossig bauen darfst. Wo genau befindet sich euer Grundstück auf dem Plan?
Freedark schrieb:

Die Dusche war zunächst an der Außenwand, hat dann jedoch wegen den Mindestabständen zum WC nicht funktioniert. Man will ja nicht aus der Dusche darauf fallen.
Wäre es denn eine Möglichkeit das WC an die Wand neben das Waschbecken zu platzieren? Mit genügend Abstand zum Waschbecken natürlich. Könnte dann die Dusche nicht wieder an die Außenwand? So wie die Dusche jetzt platziert ist, funktioniert der Hauswirtschaftsraum nicht.
Freedark schrieb:

Die Dusche im EG an sich möchten wir unbedingt.
Mit dem Rest hast du Rest. Man läuft quasi am Speicher vorbei zur Waschmaschine. Man sollte aber wohl eigentlich bequem vorbeikommen, so die bisherigen Überlegungen.
Wenn ich mir den Grundriss so anschaue habt ihr, wenn es hochkommt, noch knapp 50cm um euch am Speicher vorbei zu schlängeln. Das ist sicherlich nicht die bequemste Art einen schweren Wäschekorb zu transportieren. Behindertengerechter Zugang mit Rollstuhl ist überhaupt nicht mehr möglich. Möglichkeit wäre, wie bereits oben erwähnt, das WC zu verlegen.
Freedark schrieb:

Da gebe ich dir Recht mit der etwas speziellen Ausgestaltung. WIr hoffen jedoch, dass es dann optisch ansprechend ist. Haben auch so etwas ähnlich hier in unserem Wohngebiet gesehen.
Ich persönlich finde die Dachflächen neben dem Giebel eigentlich schon recht breit. Eine Hausvergrößerung ist eigentlich Thema für uns.
Wir haben 45cm dicke "Säulen" vor den Eingangsbereich und finden das es das Haus sehr aufwertet. Ist geschmackssache und sollte jeder für sich selbst wissen.

Gruß
Michael
F
Freedark
18.07.17 07:42
@Invi85

Danke für deine guten Hinweise. Das werde ich mir mal im Detail noch anschauen.
Unser Grundstück liegt im Wohngebiet "WA 2".
Hier noch ein Auszug aus dem Bebauungsplan, der hoffentlich etwas aufklärt:
T ex t l ich e F es t s e t zu ng 5 . 1
Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist das oberste zulässige Vollgeschoss als Dachgeschoss mit Sattel- oder Krüppelwalmdach auszubilden.
Dachgeschosse im Sinne dieser Festsetzung sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von 30° – 50° begrenzt sind.
(§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO)

B EGR ÜND UNG
Die städtebauliche Funktion des WA 2 als Beitrag zur städtebaulichen Abrundung der
Bestandssituation wird mit dieser Festsetzung noch einmal unterstrichen, indem in diesem
Baugebiet allein als traditionell geltende Dachformen realisiert werden dürfen.
Eine Festsetzung der Drempelhöhe wird nicht vorgenommen. Aufgrund der Dachneigung
von mindestens 30° in Kombination mit zwingend zwei Vollgeschossen, wäre
die Realisierung einer z.B. ortsuntypischen Stadtvilla mit üblicher Dachneigung von
<20° baulich kaum möglich, ohne die zulässige Geschossigkeit zu überschreiten.
Climbee18.07.17 11:24
Also ich bin ja nicht so fit mit den Bezeichnungen, aber Vollgeschoss ist kein 1/2 Geschoss wie ihr das geplant habt.
Oder liege ich da völlig daneben?
Y
ypg
18.07.17 12:52
Invi85 schrieb:
höchstens Zweigeschossig gebaut und im anderen Teil muss sogar zwingend vorgeschrieben Zweigeschossing gebaut werden

Kannst Du mir bitte nochmal den Unterschied erklären mit dem Kreis und dem ohne? Ich verwechsle das andauernd 😳
Climbee schrieb:
Also ich bin ja nicht so fit mit den Bezeichnungen, aber Vollgeschoss ist kein 1/2 Geschoss wie ihr das geplant habt.

halbe Geschosse gibt es eigentlich nicht. Wo ein Vollgeschoss erlaubt ist, darf man auch " ein halbes" draufsetzen. Allerdings wird ein Vollgeschoss zum vollen Geschoss durch eine Berechnung mit der EG als Grundlage, nicht weil da Stadtvilla draufsteht 😉
duschestadtvillazweigeschossigvollgeschossspeicherwaschbeckendachflächenwohngebietfestsetzungdachneigung