Hilfeee ! Baulast auf dem Grundstück!

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T

Tiepke

Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und bin fasziniert welche Bandbreite die Seite hat.
Zu meinem Problem habe ich schon die Suchfunktion genutzt, aber nichts gefunden.
Wir haben ein Grundstück gekauft: 670 qm für 75000 Preis ist laut boris.nrw berechtigt.
Unser Bauantrag ist im Bauaufsichtsamt und der Sachbearbeiter meinte jetzt das auf unserem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, wovon wir nichts wussten und der Verkäufer hat uns auch nichts gesagt.Gestern hab ich ihn damit konfrontiert und er sagte er wusste selber nichts, er habe das Grundstück von seinem Vater geerbt.Die Baulast liegt im Baufenster und ist ca 9qm groß.
Zum Glück ist das Baufenster recht groß mit 12x18 sodass wir das Haus einfach verschieben können.
Alle sagen ich soll zum Anwalt gehen, weil das Grundstück nicht so viel Wert ist wie wir bezahlt haben.
Kennt sich von euch jmd aus?:confused::confused::confused:
 
N

nordanney

Wieso ist das Grundstück jetzt weniger wert???
Eine Antwort wirst Du hier nicht bekommen, da Du nicht schreibst, was für eine Baulast eingetragen ist und wie sie das Baufenster beeinflusst.
Welche Regelungen sind denn im Kaufvertrag zum Thema Baulasten getroffen worden?
 
Y

ypg

"Mein" Notar hat mir den Tipp gegeben, mich vorab über eventuelle Baulasten zu informieren. Daher gehe ich mal von aus, dass es Käuferinteresse und -pflicht ist, sich dahingehend abzusichern.

Wenn es nicht so wäre... was meinst Du, wie hoch wäre der Streitwert? 9qm x 20 €?? Oder so? :cool::confused:
 
W

Wastl

entscheidend ist och ob die wer da eine Baulast hat und ob man die eventuell beseitigen kann? Meist liegt es an uralten Pläne von Straßen und Trassenführungen, die so nicht mehr umgesetzt werden. Dann wird die Gemeinde die Baulast löschen. In deinem Bundesland hätte das im Katasterauszug stehen müssen, oder? In Bayern steht sowas in einer Grunddienstbarkeit die im Grundbuch eingetragen werden muss.
 
D

davidbaumann

In meinem Kaufvertrag (Einfamilienhaus) stand, dass ich mich als Käufer über Baulasten informieren muss...
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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