Hilfe benötigt - Realteilung eines schmalen Grundstücks

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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D

DG

Die Architekten werden mit ÖbVI's in der Gegend zusammenarbeiten. Wie gesagt, für 'ne grobe Aussage benötigen die ÖbVI nur Karte mit geplanter neuer Grenze und eine grobe Planung (Baukörper) des Hauses. Das können die sich vom AR holen bzw. sich gegenseitig auf's Fahrrad helfen.

Aber ja, einladen schadet auch nicht, Ortsbesichtigung/Fotos wären in NRW zumindest angebracht bei der beschriebenen Situation. Wenn gewünscht kann ich Dir womöglich auch einen Kontakt herstellen, habe in H studiert und kenne daher einige ÖbVI in NDS/NordD.

MfG
Dirk Grafe
 
R

robi782

Bauunterlagen Anfrage beim zuständigen Bauamt

Ich möchte gern schriftlich Unterlagen beim zuständigen Bauamt anfragen und bin unsicher welche Unterlagen mir zur Verfügung gestellt werden müssen bzw. welche ich benötige. Kann mir hier jemanden weiterhelfen?

- Ortsplan (liegt uns von der Gemeinde schon vor)

- Bebauungsplan?
- BVaulastenverzeichnis?
- ???

Vielen Dank wie immer vorab.
 
D

DG

Spar' Dir den Aufwand, Fachplaner wie Architekten und Vermessungsingenieure haben online oder telefonisch Zugriff auf die meisten Daten ...

Und mal angenommen da ruht tatsächlich eine Baulast (was ich auf Grund der bisherigen Infos nahezu ausschließe) - bist Du sicher, dass Du die entsprechenden Auswirkungen auf Euer BV in jedem Fall rechtssicher interpretieren könntest?

MfG
Dirk Grafe
 
Nofret

Nofret

Nun ja, man kann u.U. auch erst bauen und dann die Parzellierung zu den Schwiegis vornehmen ;)

Ausserdem wäre zu überlegen: falls das Schwiegihaus familientauglich ist, warum bauen sich die Schwiegis nicht ein neues - kleines, aber alterstaugliches Haus in den Garten. Das soll mal Deine Frau mit ihren Eltern ansprechen - so wäre bei den Parteien gedient. Die Schwiegis bekommen ein passendes 'Stöckli' und kauft das bestehende Haus und renoviert es :)
 
D

DG

Nun ja, man kann u.U. auch erst bauen und dann die Parzellierung zu den Schwiegis vornehmen ;)
Das ist dann die "no-risk-no-fun"-Variante. ;)

Ich weiß nicht genau, wie das in der Schweiz gehandhabt wird, aber in D braucht man bei bebauten Grundstücken eine Teilungsgenehmigung. Diese kann auch verweigert werden, wenn sich die bauordnungsrechtlichen Mängel, die sich aus der geplanten Teilung ergeben, nicht behoben werden können.

Zudem hat's etwaig weitere steuerliche Nachteile.

MfG
Dirk Grafe
 
R

robi782

@Nofret
Danke für den Tipp aber beide Vorschläge kommen für uns nicht in Frage.

@_alle_
Wir werden wenn erst teilen und dann bauen. Meine Partnerin war heute beim Bauamt, die besorgen nun den Bebauungsplan den es Wohl doch gibt und wo z.B. lt. dem Herren einstöckig als Vorgabe steht. Sonst wohl nichts, da der Bebauungsplan aus um 1955 stammt. Außerdem sagte die Herren Vorort wohl, wir müssen uns den anderen Häusern in der Umgebung anpassen.

Wir hatten eine Stadtvilla geplant, die passt nun schonmal da nicht hin, hinzu kommt, dass bei einstöckig das Haus kleiner wird. Ist einstöckig hier schon das KO? :(

Gruß & Danke.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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