Hilfe benötigt - Realteilung eines schmalen Grundstücks

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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robi782

Hallo Zusammen, schade hab ich keine Antwort zu meiner o.g. Frage bekommen. Evtl. kommt da ja noch was. :)

Zu Thema, wir waren letzte Woche bei der Gemeinde, eine Teilung/Bebauung ist grundsätzlich möglich in einem bestimmten Fenster und mit den entsprechenden Abständen in NDS. Nun sind wir zwar ein Stück weiter, aber ich bin unsicher ob ich ab hir den richtige Weg gewählt habe, daher bitte ich um Einschätzung.

Mein Ablaufplan:

1. Detailsklärung mit den Eigentümern des Grundstücks zur Aufteilung
2. Termin bei einem Architekten um ein unverbindliches/kostenloses Angebot zu bekommen und überhaupt zu sehen, was auf diesem doch schmalen Grundstück möglich wäre und ob uns das auch zusagt.
3. In Rühe alles überdenken :)
4. Mit der Planung vom Architekten zum zuständigen Bauamt und ein schriftliches Einverständnis für die Planung des Architekten einholen
5. Vermessungsingenieur (ÖbVI) beauftragen zur Grundstücksteilung

Ich hoffe das ist der richtige Weg, wenn ich etwas vergesse habe oder anders machen sollte, bitte ich um Info. :)

Besten Dank vorab.
 
D

DG

Hallo @Robi782,

Ihr könnt Details zur Aufteilung mit den Schwiegereltern evtl. erst dann klären, wenn Architekt und ÖbVI das BV von ihrer Seite betrachtet haben. Das ist ein Zusammenspiel, anders geht's nicht, weil Ihr einige bauordnungsrechtliche Randbedingungen mit Sicherheit nicht erkennt und/oder beziffern könnt.

Den Bauantrag stellt auch zwingend der Architekt.

Teilung sollte zumindest vorher mit Vermesser besprochen werden und im Bauantrag dargestellt sein.

MfG
Dirk Grafe
 
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robi782

Naja, die Teilung steht ja fest und entspricht dem maximum den wir bekommen würden. mehr geht einfach nicht wegen der Garage, wobei wir jetzt schon von 12/14x25,5m auf ca. 14,75x25,5m "aufgestiegen" sind. :)

Sprich wenn auf das o.g. Grundstück inkl. der Abständen die in NDS eingehalten werden müssen lt. Architekt nichts ordentliches möglich ist, dann hat sich das Spiel schon wieder erl. :/

Gruß
 
D

DG

Naja, die Teilung steht ja fest und entspricht dem maximum den wir bekommen würden. mehr geht einfach nicht wegen der Garage
Achja? Eine Garage darf zB in einer Abstandsflächenbaulast stehen ...

So - und genau an der Stelle rate ich dringendst dazu, einen Vermesser einzuschalten, denn nur der kann Euch vollständig über die Möglichkeiten und Alternativen aufklären. Vor allem dann, wenn es eine Lösung abseits des Standards gibt. Die Abweichung vom Standard kennt weder der Laie noch der Architekt. Als Vermesser kann man die Teilung passend auf die Planung des Hauses und die Bedürfnisse der Schwiegereltern zuschneiden - was allerdings nur dann geht, wenn man die Planung und Bedürfnisse der Schwiegereltern auch kennt.

Vor allem - was vergebt Ihr Euch? Für die Umsetzung des BV braucht ihr eh einen Vermesser und was da wirklich geht und was nicht, kann Euch jeder ÖbVi in 15 Minuten - rechtssicher - erläutern.

MfG
Dirk Grafe
 
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robi782

Danke Dirk, wir sitzen die Woche mit den Schwiegereltern zusammen und dann schlage ich mal vor als nächstes den ÖbVi einzuladen. :)

Nächste Woche haben wir zwei Termine bei Architekten.

Viele Grüße & an ales besten Dank!
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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