Heizwärmebedarf KfW 55 / Kfw 70 und Verbrauchskosten

4,70 Stern(e) 3 Votes
D

dertill

Mit einer Gasheizung kann man sehr wohl noch KfW55 bauen. Man braucht dann halt Solarthermie für Warmwasser und HZ und eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Und dazu eine entsprechende Bauweise über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Also mehr als die 0,24 U-Wert Wand.

Es sind 2 unabhängige Werte die erfüllt sein müssen siehe Bewertung meines Energieberaters min Anhang.
Ja auch Ht' muss unterschritten werden. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sind da aber moderat und im Zweifel muss die Wand halt etwas dicker werden. Knackpunkt ist aber in der Regel der Primärenergiebedarf, der sich aus Anlagentechnik und Baustandard ergibt.

In erster Linie geht es bei der Energieeinsparverordnung um das Thema Gebaudehülle, salopp gesagt wie viel Wärme geht über Fenster, Außenwand, Boden, Decke, etc. nach außen.
Dies trifft auf die vorher gültigen Wärmschutzverordnungen 1978 und 1984 und 1995 zu. Die Energieeinsparverordnung mitsamt ihrer Neuerungen bis 2016 wurde explizit so definiert, dass nicht nur die Gebäudehülle oder nur die Anlagentechnik betrachtet werden, sondern die Kombination unter gewissen Rahmenvorgaben einen Effizienzstandard erreichen muss.

Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach Energieeinsparverordnung)"
Vermutlich erhält man diese Werte, wenn man ein Haus nach Energieeinsparverordnung-Standard mittels des PHI-Verfahrens bilanziert. Sinn des PHI-Verfahrens ist tatsächlich die Ermittlung der Heizlast und des Heizwärmebedarfs. Pssivhäuser werden mit LLWP beheizt, also die Zuluft wird direkt erwärmt wird und hier sollten 10 W/m² Energiebezugsfläche nicht überschritten werden, weil der Zuluftstrom sonst zu heiß wird.


Die Kosten für den Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Gastherme mit Solarunterstützung werden sich langfristig nicht groß unterscheiden, zumindest nicht prinzipiell. Bei beiden Anlagentechniken ist wichtiger, dass diese vernünftig dimensioniert und betrieben werden. Der Investment ist bei der Wärmepumpe etwas größer, der Unterhalt vielleicht etwas günstiger und im Betrieb hängt alles von Erdgas- und Strompreisen ab. Wie die in 5-10 Jahren aussehen kann dir Heute keiner sagen - günstiger wird's aber eher nicht.

Zur Bestimmung der Wärmekosten kannst du aber für KfW55 bzw. Energieeinsparverordnung 2016 an Heizwärmebedarf 40-50 kWh/m² NUTZfläche annehmen, also 60-70 kWh/m² Wohnfläche + 700-1000 kWh/Person für Warmwasser.

Die Mehrkosten durch den KfW55-Standard wirst du durch Energieeinsparungen nicht heraus bekommen. Die Förderung hilft da ein wenig, aber dann lieber 3 m² weniger bauen, die muss man gar nicht bezahlen und auch nicht beheizen.
 
A

Aliban2014

In erster Linie geht es bei der Energieeinsparverordnung um das Thema Gebaudehülle, salopp gesagt wie viel Wärme geht über Fenster, Außenwand, Boden, Decke, etc. nach außen.

Das Haus kann mit noch so viel Technik vollgestopft sein, wenn die Gebäudehülle den u-Wert unterschreitet, hilft dir eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung, SWWL, Photovoltaikanlage, Speicher, etc. herzlich wenig. Ziel ist immer erst die Gebäudehülle zu planen. Dann kannst du dir Gedanken um den Primärenergiekennwert machen!

Wo kommt der Aberglaube her das man mit Technik einen schlechten u-Wert ausgleichen kann? Es sind 2 unabhängige Werte die erfüllt sein müssen siehe Bewertung meines Energieberaters min Anhang.

Anhang anzeigen 19458
Vielen Dank für den Ausschnitt aus der Bewertung, hat der Energieberater neben dem Primärenergiekennwert auch den Heizwärmebedarf ermittelt und angegeben? Der Primärenergiewert wird ja aus dem errechneten Energiebedarf und dem Primärenergiefaktor berechnet.

Der IST-Wert ist ja atemberaubend niedrig, das ergäbe ja einen Energiebedarf von fast nichts?

Steht das Haus schon bzw. gibt es schon Zahlen vom Wärmemengenzähler als Vergleich (nach dem Aufheizen Estrich usw) ?



Die Kosten für den Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Gastherme mit Solarunterstützung werden sich langfristig nicht groß unterscheiden, zumindest nicht prinzipiell. Bei beiden Anlagentechniken ist wichtiger, dass diese vernünftig dimensioniert und betrieben werden. Der Investment ist bei der Wärmepumpe etwas größer, der Unterhalt vielleicht etwas günstiger und im Betrieb hängt alles von Erdgas- und Strompreisen ab. Wie die in 5-10 Jahren aussehen kann dir Heute keiner sagen - günstiger wird's aber eher nicht.

Das ist, wie du sagst, die berühmte Glaskugel, wie sich die Kosten für Gas/Strom entwickeln werden.
Nach aktuellem Stand wäre aber Gas sowohl in der Anschaffung (inkl. Gasanschluss etc) wohl etwas günstiger und im laufenden Betrieb auch oder? Habe bislang noch keine Angebot für Gas-Brennwert eingeholt, weil ich immer von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgegangen bin, woran ich aktuell aber zweifele.





Zur Bestimmung der Wärmekosten kannst du aber für KfW55 bzw. Energieeinsparverordnung 2016 an Heizwärmebedarf 40-50 kWh/m² NUTZfläche annehmen, also 60-70 kWh/m² Wohnfläche + 700-1000 kWh/Person für Warmwasser.

Die Mehrkosten durch den KfW55-Standard wirst du durch Energieeinsparungen nicht heraus bekommen. Die Förderung hilft da ein wenig, aber dann lieber 3 m² weniger bauen, die muss man gar nicht bezahlen und auch nicht beheizen.

Wir bauen ohne KfW-Mittel, nur von den bisherigen Planungen würden wir wahrscheinlich in die Region KfW55 kommen was den Heizwärmebedarf angeht. Ich habe die Aufteilung nur aufgrund den Zahlen in dem Wikipedia-Eintrag angenommen, Energieeinsparverordnung 2016 müssen wir ja eh einhalten.

Eine kurze und grobe Analyse der Wärmepumpe-Datenbank bezüglich Luft-Wasser-Wärmepumpe im Jahr 2017 ergab (falls ich mich nicht verrechnet habe) für die Wärmepumpe die einen Wärmemengenzähler hatten durchschnittliche kWh/m²a von 59,80 pro Heizfläche.

Dies ist allerdings inklusive Warmwasser (in den allermeisten Fällen), meistens mit zKWL-Wärmerückgewinnung und auch sind viele Wärmepumpe erst im Laufe des Jahres 2017 in Betrieb genommen worden. Kann also sein, dass da auch noch die Estrich-Trocknung oder andere einmalige Sonder-Effekte dabei sind.

Wenn das Jahr 2018 rum ist könnte man vielleicht belastbare Zahlen rausziehen für die im Jahr 2017 installierten Wärmepumpe.
 
Z

Zaba12

Und dazu eine entsprechende Bauweise über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Also mehr als die 0,24 U-Wert Wand.
Der Wert liegt nach Energieeinsparverordnung 2016 bei einem U-Wert von 0,24, das stimmt. Aber für die Außenwand benötigst du mindestens einen U-Wert von 0,20 oder besser d.h. wenn man mit einem Ziegel Massiv bauen möchte, braucht man mindestens einen T8 (ungefüllt). Da das Mauerwerk den höchsten Hebel hat, den U-Wert zu erreichen.
 
Z

Zaba12

Vielen Dank für den Ausschnitt aus der Bewertung, hat der Energieberater neben dem Primärenergiekennwert auch den Heizwärmebedarf ermittelt und angegeben? Der Primärenergiewert wird ja aus dem errechneten Energiebedarf und dem Primärenergiefaktor berechnet.

Der IST-Wert ist ja atemberaubend niedrig, das ergäbe ja einen Energiebedarf von fast nichts?

Steht das Haus schon bzw. gibt es schon Zahlen vom Wärmemengenzähler als Vergleich (nach dem Aufheizen Estrich usw) ?
Ist das so? Habe mich damit nie beschäftigt, da mit Keller und massiver Bauweise (Ziegel ohne WDVS) der Fokus eher darauf lag den U-Wert für KfW55 zu erreichen. Auf den durchschnittlichen U-Wert (mit den paar Stellen hinterm Komma) kommen wir nur durch einen Einzelwärmebrücken-Nachweis. Ist halt so wenn man einen 36,5cm Ziegel ohne WDVS haben will

Technik ist: Luft-Wasser-Wärmepumpe, zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Kamin, Photovoltaikanlage. Wobei die Photovoltaikanlage noch nicht in dem Primärenergiekennwert berücksichtig ist, da das Angebot noch nicht vorlag.

Haus wird bald gebaut.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1838 Themen mit insgesamt 26848 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Heizwärmebedarf KfW 55 / Kfw 70 und Verbrauchskosten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Energieeinsparverordnung 2016 / KFW55 / Gas+Solar in 2016 28
2U-Wert Außenwand 0,26 - in Ordnung? 13
3Neubau KfW55 mit Gas Solar und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Seite 543
4Energieeinsparverordnung 2016 oder KFW 55 für Bungalow mit Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung optional Photovoltaik 47
5Baukosten kfw70 vs. kfw55 vs. kfw40 - Seite 430
6Luft-Wasser-Wärmepumpe aktueller Verbrauch und Daten - Seite 991439
7Förderung bei KFW55 und Sole/Wasser Wärmepumpe 15
8Gas, Wärmepumpe und Solar für ein Einfamilienhaus? 36
9Gas-Brennwert, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Brennstoffzellen - Bitte um Rat - Seite 329
10Gas mit Solarthermie oder Wärmepumpe? Und eventuell Photovoltaik? 13
11Bauen als Energieeinsparverordnung 2016 oder KfW55 43
12Gasbeton / Ziegel / Monolithische Bauweise - Wer kennt sich aus? - Seite 231
13KfW 55 oder doch nur Energieeinsparverordnung - Gas und möglichst keine Belüftung? 23
14Mehrfamilienhaus nach Energieeinsparverordnung oder KFW55 bauen?? - Seite 429
15Ziegel T9/T10/T11/T12? Wärmedämmung vs. Schallschutz 21
16Wie von KfW55 auf KfW40+ kommen? - Seite 223
17Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2016 mit folgender Heizung 14
18Was ist sinnvoller Wärmepumpe oder Dämmung 33
19Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen? - Seite 230
20Wärmedämmung Energieeinsparverordnung, KFW 70 / 55 / 40 - Eure Erfahrungen - Seite 531

Oben