Hausumbau Probleme mit der Dachgeschoss / Staffelgeschossregelung

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tomekk21

Was meinst Du denn da mit "Vollgeschoss" überhaupt ? - willst Du auf ein Geradwandgeschoß (plus derzeit ein Abstellraum-Schrägdachgeschoss) ein zweites Geradwandgeschoß plus ein Wohnraum-Schrägdachgeschoss aufsetzen, oder gar ein Staffel- und ein Staffelstaffelgeschoß ? - wieviel Höhe erlauben überhaupt a. der Bebauungsplan und b. die Abstandsflächen ?
Aus 1 Vollgeschoss + ausgebautes Dachgeschoss mach ich 2 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss. Das hab ich bereits alles geklärt und geht in Ordnung. Statik passt auch. Geht rein um die Frage, ob der Balkon oder Loggia zur Grundfläche zählt oder nicht wegen der 3/4 Regelung.
 
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ypg

In der HBO steht das Dachgeschoss oder Staffelgeschoss darf 2,30m Höhe max 3/4 der Fläche des darunterliegendem Geschoss haben.
Mit Fläche meinen Sie ja die BGF?
Geht rein um die Frage, ob der Balkon oder Loggia zur Grundfläche zählt oder nicht wegen der 3/4 Regelung.
Mal ehrlich: ich war zwar kein Architekt-Student, aber solches Wissen ist für mich Basis-Wissen, wenn ich mich mit dem Hausbau nur beschäftige, weil ich interessiert bin oder etwas auf den Architekt bei meiner eigenen Hausplanung einwirken möchte.
Insofern solltest Du eher Deine Hausaufgaben machen als ein Laien-Forum fragen. Nichts für ungut!
 
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tomekk21

Mal ehrlich: ich war zwar kein Architekt-Student, aber solches Wissen ist für mich Basis-Wissen, wenn ich mich mit dem Hausbau nur beschäftige, weil ich interessiert bin oder etwas auf den Architekt bei meiner eigenen Hausplanung einwirken möchte.
Insofern solltest Du eher Deine Hausaufgaben machen als ein Laien-Forum fragen. Nichts für ungut!
ja stimmt, danke für den Hinweis. Werde mein Post unverzüglich löschen und meine Hausaufgaben machen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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