Hauskauf Grundbuch Schwierigkeiten

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C

carphunt

Ja, auf jeden Fall. Vermutlich handelt es sich um einen Altenteiler, das hätte der Notar aber auch schon prüfen müssen! Es kann uU auf solchen Flurstücken auch eine Veränderungssperre und/oder auch Veräußerungssperre (!!) liegen, d.h., der Eigentümer kann es nur mit Genehmigung der Behörde verkaufen!

MfG
Dirk Grafe


So um es mal aufzulösen habe beim Bauamt angerufen die haben gesagt das das auf den Katasteramt einfach noch nicht umgeschrieben wurde das wird im Zuge der Umschreibung geändert


Habe jetzt auch Baupläne gesehen die abgestempelt sind vom Bauamt von 1983 ;)

Und 2001 wurde ein Wintergarten angebaut auch alles mit Genehmigungen

Also denke ich mal ist alles gut
 
D

DG

Habe jetzt auch Baupläne gesehen die abgestempelt sind vom Bauamt von 1983 ;)

Und 2001 wurde ein Wintergarten angebaut auch alles mit Genehmigungen
Nur zur Info: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn es sich um einen Altenteiler handelt, ist das Baurecht an den privilegierten Betrieb (idR Landwirtschaft) gekoppelt, beim Weiterverkauf (auch schon bei Vermietung) an Dritte gibt es dann idR Hürden.

Es wäre allerdings sehr komisch, wenn Dir das Bauamt jetzt die Bauakte gezeigt hätte und denen nicht aufgefallen wäre, dass es sich um einen Altenteiler handelt. Letztlich ist das aber Aufgabe des Notars und darauf solltest Du achten. Kann auch gut sein, dass der Notar die Abfrage längst gemacht hat, dann musst Du dort nur mal anrufen und Dir den entsprechenden Nachweis zumailen lassen - dann hast Du Ruhe/Sicherheit.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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