Hausfinanzierung, auf was achten vor des Kredit suchen?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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M

MODERATOR

Für Grundbuch uns Handänderungsgebühr ca. 750.- CHF
Handänderungssteuer (wird in den Kantonen ZH und SZ nicht erhoben), ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
 
U

Unregistriert-1

Danke!
Woher kennst du dich denn eigentlich so gut aus?
Du wohnst ja scheinbar in Deutschland wie mir grade auffällt :)?

Keine Handänderung! Sehr fein :)
Eine grobe Schätzung was der Rest in etwa alles kosten wird kannst mir nicht geben?

Nochmal auf das Pfandrecht.
Das bedeutet also ich habe nur ein Problem wenn der letzt Besitzer da sehr im Rückstand geraten ist mit dem einzahlen in die Haus interne Gemeinschaftskasse?
Versteh ich das so richtig?

Was muss ich mir denn zeigen lassen vom Verkäufer wenn ich solche Dinge ausschliesen will?
Betreibung, Anfrage bei der Eigentümergemeinschaft?
 
U

Unregistriert-1

PS: gleich noch 2 Fragen hinterher.

1. Ist es üblich vom Verkäufer einen Betreibungsauszug zu verlangen?

2. Kannst du mir in etwa Verraten wie hoch die "Nebenkosten" bei so einem Wohnungskauf in etwa sind?

Konkretes Beispiel.
Herr A will eine Wohnung für 400 000 kaufen.
Er hat 90t Eigenkapital.
Jetzt geht er zur Bank, bekommt seinen Kredit und gibt ihnen seine 80t (20%).
Bank zahlt die 400 000 und er kann in die Wohnung einziehen.
Welche kosten kommen dann noch extra hinzu ausser die normale, allmonatliche Zahlung an die Bank?

Meinem wissen nach muß Herr A noch ca 700Franken zahlen damit es ins Grundbuch eingetragen wird, nochmals etwa 700 für den Notar und nochmals eine einmalige Zahlung an die Bank für Bearbeitungskosten (da weiss ich noch nicht genau wie hoch die werden).

Wie hoch dürften die in etwa sein? Und fast noch wichtiger!!!
Gibt es noch andere Kostenfaktoren?
 
M

MODERATOR

Hallo,
Nun komme ich aber an meine Grenzen; über etwa anfallende Kosten über Grundbuch, Notar und Handänderung hinaus kann ich leider nichts sagen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Wohnungskauf keine "versteckten" Erschwernisse mit sich bringt, wäre der beste Weg, sich bei der Eigentümergemeinschaft zu erkundigen.
Über den Umgang mit eventuell bestehenden Pfandrechten, sollte man einen Notar befragen, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ich aus Mangel an Kenntnissen (bin Architekt, kein Immobilienfachmann) nicht erläutern kann - das würde mir auch in Deutschland zu schwer fallen. Das Immobolienrecht ist vom Bau- und Architektenrecht schon recht weit entfernt.

Wie ich das recherchiert habe, wird ein Betreibungsauszug gerne von potentiellen Mietern oder Käufern verlangt, eher nicht von Verkäufern; wenn Sie allerdings die Gefahr sehen, dass eine eventuell zu leistende Anzahlung auf den Kaufpreis von einem insolventen Verkäufer zweckentfremdet werden könnte, wäre die Anforderung eines Betreibungsauszuges sinnvoll.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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