Hausbau mit GU: Wechsel des Architekten möglich?

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A

aninja-1

Hallo,
Wir haben ursprünglich mal ein Haus bauen wollen mit Kampa. Da diese ja nun Insolvent ist haben wir lang gesucht und nun einen neuen Hausbauer gefunden. Das Problem ist es wäre mit unserem "alten" Architekten. Wir haben nun die Offerte und den Werkvertrag zugeschickt bekommen. Laut diesem können wir nur Material von der billigsten Schiene in unser Haus nehmen, z.B. Laminat 30.-sfr./m2 oder Fliesen 35.-sfr. Unser Haus soll aber eine halbe million kosten. Da frage ich mich was behält dann der Architekt. Kann man denn die Hausbaufirma anfragen ob sie auch mit einem anderen Architekten bauen würden und nicht mit Zwischenhändler oder macht man das nicht?
Ich hoffe Hilfe zu bekommen.
vielen dank aninja
 
M

MODERATOR

Hallo aninja,

Grundsätzlich haben Bauherren nicht nur die Wahl "entweder oder", es gibt viele GU und Anbieter von Fertighäusern und nicht zuletzt auch Architekten, mit denen Sie Ihr Haus bauen können.

Wenn schon zu Anfang Unklarheiten und eine gewisse Unzufriedenheit entstehen, sollte man sich weiter umsehen.

Was Ihr momentanes Vorhaben betrifft:
In jedem Fall richtet sich die Honorierung der Architekten in der Schweiz nach der Leistungs- und Honorarordnung 102 (LHO 102) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes (SIA). Zu beachten ist, dass für Spezialisten, wie Bauingenieure oder Sanitäringenieure Extrahonorare einzukalkulieren sind.
Jedenfalls sollte der Werkvertrag in Kombination mit dem Baubeschrieb alles beinhalten, was für einen mangelfreien Hausbau und die damit verbundenen Kosten nötig ist.
Erfahrungsgemäß wird aber durch den Werkvertrag nicht alles abgedeckt; um sicher zu gehen, dass auch die eigenen Belange umfangreich im Werkvertrag berücksichtigt werden, rate ich Ihnen, einen Baufachberater zu Rate zu ziehen. Kostet zwar vorerst auch wieder Geld, kann aber helfen, an anderer Stelle Geld einzusparen.
 
A

aninja-1

Ich habe mich noch gar nicht bedankt für die Antwort, aber unser Ärger hört nicht auf. Nun haben wir doch den Architekten gewechselt, da wir nicht mehr glücklich werden mit dem alten Bauberater.
Nun verlangt er einen horenden Preis von uns den wir nicht nachvollziehen können und sagt die Pläne dürfen wir nicht weiter verwenden, denn sie sind sein geistiges Eigentum. Aber die Pläne haben doch noch den Kampa
stempel urprünglich mal gehabt. Er hat dann seinen Namen eingetragen nachdem Kampa insolvent ging. aber wir haben doch nie einen Vertrag mit ihm unterschrieben? wir sind ja auch bereit ihn für seine Arbeit gemäss SIA zu entlohnen, aber er verlangt 45% von wissen wir nicht und er erklärt sich uns auch nicht.
Kann er uns wirklich unsere Pläne vorenthalten? Müssen wir nun von vorn anfangen, da wir gern weiterplanen würden.
Das Baugesuch ist mit den Plänen genehmigt worden.
Vielleicht können sie mir nochmals mit einer aufbauenden Antwort helfen

Vielen Dank
 
M

MODERATOR

Hallo,
Mit einer aufbauenden Antwort kann ich leider nicht dienen; mir sind die Vertragsverhältnisse nicht klar, wie war Kampa involviert, welche Leistungen waren mit dem Architekten vereinbart, falls überhaupt, wie kamen Sie und der Architekt zusammen (kein Vertrag?), was war der Auftrag des von Ihnen erwähnten Bauberaters...

Über ein Forum kann man eine derart verzwickte Sachlage nicht klären, fürchte ich.
Ich denke, Sie werden nicht weiterkommen, ohne den Rechtsweg zu beschreiten. Haben Sie schon ein Verfahren vor dem Friedensrichter in Erwägung gezogen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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