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ᐅ Haus-, Garagen- und Terrassenpositionierung


Erstellt am: 18.01.2019 12:34

CrazyChris 18.01.2019 12:34
Hallo zusammen,

wir sind aktuell dabei ein Grundstück zu erwerben und haben uns nebenher einige Gedanken über die Positionierung des Hauses und der weiteren Anlagen gemacht.

Ich habe mal einen Ausschnitt des Bebauungsplan mit meinen eigenen, ganz grob eingezeichneten Gedanken hochgeladen.

Der Bebauungsplan gibt eigentlich nur das Baufenster (Baugrenze, keine Baulinie) und die Firstausrichtung vor. Die umlaufenden Straßen unten und links sind ein und die selbe, insofern dürfte es ja egal sein, wohin ich meine Einfahrt bzw. den Hauszugang mache.

Das Baufenster umfasst eine Fläche von ca. 16,5*14m (unter Abzug der 3m Mindestabstand zum rechten Nachbar bleiben also noch 13,5m*14m übrig. Ich rechne mit einem Hausmaß von 11*9m

Nach meinem Kenntnisstand und gem. Rheinland-pfälzischer Landesbauordnung kann ich die Garage (wird wohl eine Doppelgarage werden) bis an die Grenze des Nachbargrundstücks bauen?

Bei der Terrasse bin ich mir allerdings unschlüssig. Muss die innerhalb des Baufensters liegen? Gem. § 62 der Landesbauordnung ist eine Terrasse genehmigungsfrei. Ich will da eigentlich nur auf ein paar qm lose Steinplatten hinlegen, wenn das ins Baufenster muss, wirds eng

Haltet Ihr meine "grobe" Anordnung für zulässig und sinnvoll?

Vorab schon mal ein schönes Wochenende!

Lageplan Bauabschnitt I: Straßenverlauf, Gebäude, Grünflächen und Wegemarkierungen.

kaho674 18.01.2019 13:18
Spontan würde ich das Haus natürlich in die Nord-Ostecke setzen Garage äußerster Nord-Ost-Zipfel und Einfahrt im Südosten. Terrasse dann über Eck: Süd-West. Hängt aber natürlich auch von der Umgebung ab.

ypg 18.01.2019 13:30
Terrasse muss mW ins Baufenster. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Wie ist denn die Grundflächenzahl?

Ist die weiße Linie die Grundstücksgrenze?

Zaba12 18.01.2019 13:38
ypg schrieb:
Terrasse muss mW ins Baufenster
Äh...bei uns nicht! Bist Du sicher??? Wir haben ein Baufenster fürs Haus und die Garage/Carport. Alles andere Terrasse, Wege und & Einfahrt liegen außerhalb.

CrazyChris 18.01.2019 13:43
ypg schrieb:
Terrasse muss mW ins Baufenster. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Wie ist denn die Grundflächenzahl?

Ist die weiße Linie die Grundstücksgrenze?

Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung, 680qm Grundstück

Ja, die weiße Linie ist die Grundstücksgrenze

face26 18.01.2019 13:44
Terrasse kann ich nichts zu sagen.
Wenn die weiße Linie die Grundstücksgrenze ist. Und der Plan genordet.
Warum dann die lange Einfahrt? Warum die Garage nicht ganz in Nordwesten? Das Haus soweit wie möglich in Nordosten?
Dann passt die Terrasse vielleicht sogar ins Baufenster.
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