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ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.2020 12:52

Climbee 09.03.2020 08:28
Ich kann das nachvollziehen, daß du keinen Ärger mit den Eltern willst. Und ich denke auch, ein harter Bruch muß ja nun nicht sein. Ich habe auch ein gutes und enges Verhältnis zu meinen Eltern und habe mir auch oft anhören dürfen, daß ich mich nicht wirklich abgenabelt habe. Für mich war es immer ok so, wie es war und ist. Unser Haus haben wir auf das Grundstück meiner Eltern gebaut, meine Mutter wohnt im Haus nebenan (mein Vater ist leider verstorben, sonst würde der da auch noch wohnen).
Soviel vorne weg - ich kann einen Großteil deiner Motivation also gut nach vollziehen.

Auch der Ärger, daß eben eine Grundstücksteilung und damit Kosten notwendig sind, ist mir nicht fremd. Wenn es nur nach uns gegangen wäre, hätten wir uns das auch erspart. Aber so geht es eben nicht.

Und dann man grundsätzlich eine Frage über die du vielleicht mal nachdenken solltest: Wollen Deine Eltern für dich das Beste?
Ich denke schon, oder? Dann sollten sie aber eben über eine Trennung des Grundstücks nachdenken. Weil sie sich ansonsten an dir bereichern (ihnen gehört nämlich dann Dein Haus, einfach so). Und ich glaube nicht, daß das in ihrem Sinne ist. Aber sie tun es - ganz einfach in dem sie nichts tun.

Das "aufgeräumte" Grundbuch, auf das dein Vater so steht - das ist auch nach der Teilung noch aufgeräumt, nur stehen halt ein bisserl andere Daten drin.

Ich kann mir gut vorstellen, daß es für dich unangenehm ist mit den Eltern darüber zu sprechen. Sie haben Dir einen Teil des Grundstückes für dein Haus überlassen, du kommst insgesamt mit ihnen gut aus, ihr habt ein gutes Verhältnis und dein Vater mag sein Grundbuch, aber dafür weder Anwälte, Notare oder sonstige (kostenpflichtige) Ratgeber. Und jetzt kommst du daher und willst, daß ein Teil des Grundstückes auf dich überschrieben werden soll (das hübsche Grundbuch wird verhunzt) und das ganze ist mit Kosten und Kontakten zu Notare etc. verbunden. Das ist unangenehm und dein Vater wird mit der Grundhaltung, die du hier beschreibst, erst mal Gift und Galle spucken. Wappne dich dagegen.
Aber ich würde die Argumentation mit dem, was ich oben geschrieben habe, führen: ihr wollt doch sicher das Beste für mich - so wie ihr das immer für mich gemacht habt. Ganz sachlich bleiben. Gründe, warum eine Teilung und Schenkung/Überlassung Sinn machen, hast du auf den letzten 18 Seiten genügend erhalten. Dein Vater kann sich in so einen Notarvertrag auch über entsprechende Klauseln ein Rückkaufrecht sichern lassen (und damit vorbeugen, daß du z.B. irgendwann an Fremde verkaufen kannst) etc. Da gibt es viele Möglichkeiten, die die evtl. Bedenken Deiner Eltern abfedern können.

Nur eins solltest du klar machen: wenn es so bleibt, wie es jetzt ist, dann haben sich deine Eltern schwer an dir bereichert. Im Falle ihres Todes stehst du ganz blöd da, weil die Erbschaftssteuer voll zuschlägt (daher: jetzt mit "warmen" Händen geben!). Und wenn ich das richtig verstehe, bist du das einzige Kind und sollst ja auch alles erben, oder? Den Prozess zieht man jetzt einfach etwas vor um Kosten zu sparen (auch wenn es jetzt erst mal was kostet - später wird's deutlich teurer) -das Argument könnte bei deinem Vater ziehen! Und damit er nicht das Gefühl hat, daß er alles aufgeben muß und "nichts" mehr hat: da kann man, wie gesagt, mit entsprechenden Klauseln gegensteuern. Heißt: das Ding gehört dir zwar, aber zu Lebzeiten deiner Eltern haben die da eben noch gewisse Zugriffsrechte.

Ich verstehe, daß du keine Lust auf dieses Gespräch hast, weil klar ist, daß du den Unmut deines Vaters/deiner Eltern damit wohl herausfordern wirst. Ich halte es trotzdem für unabdingbar, daß du es führst. Wie gesagt: du willst nichts wegnehmen, du willst den kostengünsigsten und besten Weg finden, wie Du dein Erbe antreten kannst. Und das sollte auch im Interesse Deiner Eltern sein.

Und darüber hinaus wäre es durchaus auch eine Chance die hier schon öfter angeführte Abnabelung zu erreichen.
Bei vielem Verständnis, eine Mutter, die mich so kontrolliert (auch wennd das mit besten Absichten geschieht), ein Vater, der meine Finanzen prüft - das ginge mir dann doch etwas zu weit.
Wie gesagt, bei vielem in deiner Situation finde ich mich wieder - aber ganz ehrlich: obwohl wir direkt nebeneinander wohnen, sehe ich meine Mutter oft tagelang nicht und wir kriegen nichts von einander mit. Und das ist gut so, anders würde es nicht funktionieren.

Pianist 09.03.2020 13:13
Erst mal vielen Dank für Deinen ausführlichen Text! Ich muss mir einfach überlegen, wir wir das am diplomatischsten anpacken. Ist denn für die Beratung eher ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater geeignet?

Sparfuchs77 09.03.2020 13:19
Pianist schrieb:

Ist denn für die Beratung eher ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater geeignet?
wie oft willst du das noch fragen?

Climbee 09.03.2020 13:22
Ein guter Notar! Versiert in Grundstücksangelegenheiten.

Aber letztendlich gibt es da nicht viel zu beraten. Ihr solltet euch vorab entscheiden, wie ihr das Grundstück getrennt haben wollt und mit dem Vorschlag zum Notar. Die genaue Vermessung ist dann noch eine andere Frage und hängt mit dem Notarvertrag nicht zusammen. Hier sind nur die qms entscheidend.

Pianist 09.03.2020 13:28
Eine Teilung wird nicht gehen, wegen der Abstandsflächen. Es muss also überhaupt erst mal eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden. Mit dem Wissen von heute hätte ich das sowieso alles total anders machen müssen. Dann hätte man real geteilt, die Garagen wären nach vorne und mein Haus weiter nach hinten gekommen. Das hätte auch die nötige Verkehrsfläche extrem reduziert. Aber bei "Garage vorne, Haus hinten" hat das Stadtplanungsamt (§34) nicht mitgemacht. Dann hätte man da erst einen Rechtsstreit führen müssen.

Climbee 09.03.2020 13:37
Bei einer Teilung sind m.W. nach die Abstandsflächen nicht relevant, weil eben zwei Grundstücke geteilt werden.

Wir haben auch erst den Bauantrag gestellt und das Grundstück so belassen und erst nach Baubeginn die Teilung vollzogen. Bei uns waren es nicht die Abstandsflächen, sondern die Grenzbebauung. Aber Abstandsflächen müssten doch m.W. nach auch bei zwei Häusern auf einem Grundstück eingehalten werden, oder?
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