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ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.20 12:52

Pianist 09.04.20 14:58
Das hat historische Gründe. Meine Mutter kam Anfang der 70er Jahre hier auf das Grundstück, da gehörte noch alles meiner Großmutter, also der Mutter meines Vaters. Er hat dann in den 90er Jahren mit seiner Mutter besprochen, dass er das komplette Grundstück als vorweggenommenes Erbe übernimmt. Natürlich ist meine Oma bis zum letzten Tag im Haus wohnen geblieben, ohne dass dazu irgendwas im Grundbuch eingetragen worden wäre.

Climbee 09.04.20 15:07
Ach, so rum war das für ihn ok? Warum will er das mit dir nicht auch so halten???

11ant - da schwillt mir Emanze ja nicht nur der Kamm emmalila

11ant 09.04.20 15:10
Pianist schrieb:

Das hat historische Gründe.
Das ist der typische Boden für weibliche Armut: eine Absicherung, die bei der Eheschließung in den 60ern noch "gepaßt" hat, der kulturellen Entwicklung nicht nachzuführen. Auch das "Erben nur auf Sterben zu reimen" (sprich: die Vermögensübertragung erst beim Ableben, bis dahin mit dem Erbe als Faustpfand für die Zuneigung der Hinterbleibenden) ist ein alter Hut, dessen ungebrochene Popularität der Fiskus jedoch schamlos ausnutzt. Der (Geld)adel entzieht sich - mit (legalen) Methoden, die auch dem "kleinen Mann" verfügbar sind (aber der spielt lieber den braven Michel, der mehr abgibt als er muß).

Pianist 08.06.20 22:40
Von mir an dieser Stelle ein Update: Inzwischen hatten wir einen Termin in einer Steuerkanzlei, an dem Gespräch haben eine Steuerberaterin und ein Fachanwalt für Steuerrecht mitgewirkt. Dort wurde ohne wenn und aber die Richtigkeit unserer Auffassung bestätigt: Zwar ist mein Vater der zivilrechtliche Eigentümer meines Hauses, aber das spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle. Hier laufen Zivilrecht und Steuerrecht auseinander. Mein Haus rechnet das Finanzamt steuerlich mir zu. Das bedeutet: Wenn mal der Erbfall eintritt, ist das von mir bewohnte Haus nicht Gegenstand der Festsetzung der Erbschaftssteuer. Und für den Rest (also das Grundstück und das alte Haus) kommt der Freibetrag zum Tragen. Nur für alles darüber hinaus fällt dann Erbschaftssteuer an.

Ob wir trotzdem schon jetzt eine Vermögensübertragung auf mich oder meine Mutter machen, das wird dort noch genauer geprüft, weil da noch andere Werte mit hineinspielen. Jedenfalls besteht allein aus Gründen der Vermeidung von Erbschaftssteuer keine Veranlassung, das Grundstück zu teilen, was ja auch nennenswerte Kosten verursachen würde. Den Aspekt der Pflegebedürftigkeit lassen wir unberücksichtigt, weil es äußerst unwahrscheinlich ist, dass dadurch die finanzielle Leistungsfähigkeit meiner Eltern überstrapaziert werden würde und es letztlich zum Rückgriff auf mein Haus käme.

Von daher: Es besteht, anders als hier vermutet, eigentlich kein zwingender Handlungsbedarf.

11ant 09.06.20 00:22
Pianist schrieb:

Den Aspekt der Pflegebedürftigkeit lassen wir unberücksichtigt, weil es äußerst unwahrscheinlich ist, dass dadurch die finanzielle Leistungsfähigkeit meiner Eltern überstrapaziert werden würde
Das nenne ich mal einen Sechser mit Zusatzzahl, so gut im Sattel zu sitzen. Im Pflegefall wird ein Wertpapierdepot zum Abreißkalender. Wer da trotzdem von sich sagen kann, da sei in jedem Fall noch genug verbleibend, ist schon gelinde gesagt nicht Durchschnitt

Evolith 24.06.20 09:18
11ant schrieb:

Das nenne ich mal einen Sechser mit Zusatzzahl, so gut im Sattel zu sitzen. Im Pflegefall wird ein Wertpapierdepot zum Abreißkalender. Wer da trotzdem von sich sagen kann, da sei in jedem Fall noch genug verbleibend, ist schon gelinde gesagt nicht Durchschnitt

Ich wäre da auch vorsichtig. Da ist nämlich die Einstufung des Pflegefalls relevant. Da gibt es auch (und das nicht selten) blöde Fälle, in dem die Pflegestufe nicht hoch genug ausfällt, weil noch eine minimale Selbstständigkeit vorliegt. Leider kann Mama/Papa aber wegen der Wohnsituation es trotzdem nicht alleine. Bestes Beispiel (haben wir nämlich in der Familie): Oma kommt zwar an sich alleine klar, aber sobald sie sich nicht mehr den Hintern abwischen kann (weil sie zu zittrig ist), muss sie leider ins Pflegeheim. Dafür kassiert sie aber keine höhere Pflegestufe. Damit bekommt sie von der Kasse auch weniger Geld, darf aber wegen dem höheren Pflegeaufwand mehr im Pflegeheim blechen. Und das alles nur, weil sie einen Hauch vor der nächsthöheren PS ist. Das macht dann aber je nach Heim schnell 1500 € haben oder nicht haben aus.
Und natürlich möchte man das schönste und am nächsten gelegene Heim für die liebe Oma haben.
Nehmen wir dann mal an, Oma/Opa bekommen knapp 1000€ Rente, dann geht es schnell an die Reserven.
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