ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?
Erstellt am: 26.02.2020 12:52
Curly 26.02.2020 16:11
saralina87 schrieb:
Wow, viel gefährliches Halbwissen unterwegs.
Zivilrechtlich gehört das Gebäude deinem Vater - und das zählt im Falle der Erbschaft.
Allerdings: Die Freibeträge sind doch recht hoch, vielleicht hast du ja Glück und bleibst darunter. Dann fällt eh gar nichts an.ich würde mich nicht aufs Glück verlassen, wenn die Eltern in ein Pflegeheim kommen, dann muss alles verkauft werden, um Geld dafür zu haben.
LG
Sabine
Pinky0301 26.02.2020 16:14
Falls das Grundstück mit den Häusern mehr wert ist, als der Erb-Freibetrag: Lass dir doch von den Eltern schon einen Teil übertragen. Das kann man alle 10 Jahre machen.
Pianist 26.02.2020 16:31
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass das wirklich so ist. Was für die Grundsteuer gilt, muss doch auch für die Erbschaftssteuer gelten. Ansonsten hätte uns die Steuerberaterin doch damals einen Hinweis geben müssen.
Auch für meinen Betriebsprüfer war klar, dass das mein Haus ist, als er mich fragte, ob ich Teile davon ins Betriebsvermögen genommen habe. Was ich übrigens nicht getan habe, um später bei einem Verkauf nicht noch Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Was wäre denn Eure Meinung, wie jetzt zu verfahren wäre? Ich wünsche meinen Eltern echt ein langes Leben, aber ob sie noch zehn Jahre durchhalten, das ist durchaus fraglich.
Soll ich dazu einfach mal beim Finanzamt nachfragen?
Matthias
Auch für meinen Betriebsprüfer war klar, dass das mein Haus ist, als er mich fragte, ob ich Teile davon ins Betriebsvermögen genommen habe. Was ich übrigens nicht getan habe, um später bei einem Verkauf nicht noch Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Was wäre denn Eure Meinung, wie jetzt zu verfahren wäre? Ich wünsche meinen Eltern echt ein langes Leben, aber ob sie noch zehn Jahre durchhalten, das ist durchaus fraglich.
Soll ich dazu einfach mal beim Finanzamt nachfragen?
Matthias
Pinky0301 26.02.2020 16:34
Pianist schrieb:
Soll ich dazu einfach mal beim Finanzamt nachfragen?Eigentlich befragt man zu solchen Themen seinen Steuerberater, aber das hat ja bei euch (scheinbar) nicht richtig funktioniert. Eventuell einen zweiten befragen? Oder einen Notar? Ich glaube nicht, dass das Finanzamt da Auskünfte gibt. Pinky0301 26.02.2020 16:35
Pianist schrieb:
Was für die Grundsteuer gilt, muss doch auch für die Erbschaftssteuer gelten.Ein Mieter zahlt auch Grundsteuer, obwohl es nicht sein Haus/Wohnung ist... Pianist 26.02.2020 16:42
Naja, das Finanzamt wird doch wohl sagen können, wie es im Erbfall die Erbschaftssteuer zu berechnen gedenkt. Ich ging bisher davon aus, dass es reicht, denen einfach noch mal in Erinnerung zu rufen, dass ich das Haus selbst gebaut und bezahlt habe. Ich werde eh sehr viel Erbschaftssteuer zahlen müssen, von daher wäre es gut, wenn mein Haus nicht mitzählt.
Matthias
Matthias
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