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ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.20 12:52

Tassimat14.03.20 20:37
Pianist schrieb:

Also auch im Hinblick auf ein paar Einnahmen? Oder muss man zu dem Ergebnis kommen, dass da rein gar nichts geht?
§35 listet doch auf, was an privilegierter Nutzung im Außenbereich möglich sein könnte: Land- und Forstwirtschaft im Wesentlichen. Aber selbst dafür müssen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ich fürchte da ist man den Behörden erst mal ausgeliefert, was die genehmigen wollen oder nicht.

Wie wäre es mit Photovoltaik auf dem gesamten Grundstück?
Pianist14.03.20 21:23
Da habe ich auch schon dran gedacht. Allerdings weiß ich nicht, wie robust die Module sind, also wie vandalismussicher. Denn ich halte es nicht nur für möglich, sondern für absolut sicher, dass da von außen Steine geschmissen werden.
nordanney15.03.20 18:03
Pianist schrieb:

Denn ich halte es nicht nur für möglich, sondern für absolut sicher, dass da von außen Steine geschmissen werden.
Und in so einer Ecke denkst Du tatsächlich über eine Bebauung nach? So schlimm kenne ich es ja nur aus Marxloh ...
Pianist15.03.20 18:42
Wir sind in Berlin. Da wird alles kaputtgemacht, was man irgendwie kaputtmachen kann. Leider sitzen aber auch die meisten meiner Auftraggeber (sofern es irgendwann wieder Aufträge gibt) in Berlin. Und meine Eltern nebenan. Sonst wäre ich hier schon weg...
Pianist02.04.20 16:16
So, vorhin hatten wir die Telefonkonferenz mit dem Anwalt/Notar. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass mein Vater mir das gesamte Grundstück einschließlich seines Hauses überträgt. Gleichzeitig werden in den Vertrag natürlich alle möglichen Sicherheiten für meine Eltern reingeschrieben, also was das lebenslange Nutzugsrecht angeht, und auch ein Widerruf für den Fall, dass ich vor ihnen sterbe, einen strafrechtlichen Haftungsschaden verursache, insolvent werde und so weiter. Mein Haus ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Übertragung, denn das habe ich ja selbst bezahlt. Es geht also im Wesentlichen um den Grundstückswert und das alte Haus mit geringem Wert, vermindert um die Belastungen durch die Sicherheit für meine Eltern. Da werden wir sicher nicht komplett im Bereich des Freibetrages bleiben, aber auch nicht extrem drüber. Dann halten sich die Steuern in Grenzen und alle sind zufrieden.
nordanney02.04.20 16:19
Geht doch! Und tat auch nicht weh.
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