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ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.20 12:52

Tassimat 08.04.20 23:43
ypg schrieb:

Von einem Kontrollfreak erwarte ich ein Testament, welches schon vergilbt ist

Vielleicht auch nicht. Bei nur einem Kind könnte man auch der Meinung sein nichts regeln zu müssen. Oder ganz langweilig ein Berliner Testament.

Spannender aber vielleicht zu persönlich ist die Frage, wie der Vater über den Fall denkt, dass keine "eigenen" Enkel vorhanden sind und wohin dann das Erbe gehe darf.

Pianist 09.04.20 07:20
Das "Berliner Testament" wäre tatsächlich ungünstig, weil dann im Extremfall kurz hinter einander zwei Erbfälle eintreten und zweimal Erbschaftssteuer anfällt. Ist hier daher nicht so geregelt. Die gesetzliche Erbfolge ist schon in Ordnung. Falls Vadder zuerst stirbt, erbt Muddern die Hälfte und ich die Hälfte. Sie wohnt im alten Haus und muss darauf keine Erbschaftssteuer zahlen, ich wohne im neuen Haus und muss darauf keine Erbschaftssteuer zahlen. Auch der Forstbetrieb (ein Wald ist immer ein Forstbetrieb) wird steuerfrei vererbt, da er ja fortgeführt wird. So fällt letztendlich nur Erbschaftssteuer auf die verpachteten landwirtschaftlichen Flächen an, und da haben beide jeweils einen Freibetrag von 400.000 EUR. Da muss man eben darauf achten, dass in die Bewertung des Ackers nicht nur sein Verkehrswert, sondern der eher niedrige Pachtpreis einfließt. In Brandenburg besteht ein extremer Unterschied zwischen den Verkaufs- und den Pachtpreisen.

Falls Muddern zuerst stirbt, sieht es anders aus. Da ihr vom Grundbesitz nichts gehört, hat sie da auch nichts zu vererben. Da wäre dann die Belastung für mich deutlich höher.

Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass wir unser Wohngrundstück real teilen, und dass wir die Acker- und Forstflächen virtuell dritteln. Aber das muss noch im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden. Selbst die Steuerberaterin hat ja nicht gewusst, dass ein Haus immer dem gehört, dem das Grundstück gehört...

Das mit den nicht vorhandenen eigenen Enkeln ist für ihn übrigens kein Problem. Das sieht er eher positiv: So kann ich mir irgendwann selbst aussuchen, wem ich das übergebe. Wir kennen aus dem Umfeld genug Beispiele, wo es besser gewesen wäre, wenn die Leute nicht verwandt sind...

Neubi-BY 09.04.20 11:01
Pianist schrieb:

Falls Vadder zuerst stirbt, erbt Muddern die Hälfte und ich die Hälfte
Aber auch anders herum.
Dazu zählt erst mal alles ( Bares, Grundbesitz, oder vom Grundbesitz eine Ausgleichszahlung) und es fallen auch Notarkosten an.
Wenn die Gesamtsumme über den Freibetrag geht auch Erbschaftssteuer.

Verschenkt nun deine Familie dir einen Teil im Vorfeld ( unter der Freigrenze), hast du zwar auch die Notarkosten aber die Erbmasse wird kleiner. Somit kommt Ihr evtl. unter die Freigrenze der Erbschaftssteuer.

Es hilft nichts die Centbeträge aufzuheben und sparen zu wollen, wenn hinterher die Euros liegen gelassen werden.

11ant 09.04.20 13:00
Pianist schrieb:

Falls Muddern zuerst stirbt, sieht es anders aus. Da ihr vom Grundbesitz nichts gehört, hat sie da auch nichts zu vererben.
Aua. Deine Eltern sind offenbar geistig immer noch voll in der Ära Adenauer verheiratet.
Pianist schrieb:

Falls Vadder zuerst stirbt, erbt Muddern die Hälfte und ich die Hälfte.
[...] Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass wir unser Wohngrundstück real teilen, und dass wir die Acker- und Forstflächen virtuell dritteln.
Ich finde immer wieder erschreckend, wie bereitwillig der Fiskus mit Erbschaftssteuern gemästet wird, nur um sich nicht mal ein bißchen mit den Themen Stiftung und Grundstücksgesellschaft auseinanderzusetzen. Privater Grundbesitz ohne irgendeine Form einer Nachbildung eines Fideikommisses wird mit jedem Erbfall immer ein Stückchen mehr zu Staatsland.
Pianist schrieb:

Selbst die Steuerberaterin hat ja nicht gewusst, dass ein Haus immer dem gehört, dem das Grundstück gehört...
Das wurde hier bereits erläutert, daß die steuerrechtliche und die besitzrechtliche Zuordnung sich nicht decken müssen.

Tassimat 09.04.20 14:04
Pianist schrieb:

Die gesetzliche Erbfolge ist schon in Ordnung. Falls Vadder zuerst stirbt, erbt Muddern die Hälfte und ich die Hälfte.
Ist deine Mutter nicht im Grundbuch eingetragen??? Nichtmal bei den Wohnimmobilien?

Eigentlich müsste sie es sein. Dann sähe der Normalfall so aus, dass 50% ihr eh schon gehören, und nur 50% vererbt werden, so dass Sie am Ende 75% hält, du 25%.

11ant 09.04.20 14:23
Tassimat schrieb:

Eigentlich müsste sie es sein. Dann sähe der Normalfall so aus, dass 50% ihr eh schon gehören, und nur 50% vererbt werden, so dass Sie am Ende 75% hält, du 25%.
Deswegen schrieb ich ja, geistig noch in der Adenauerzeit verheiratet. Moralisch "gehört" sich m.E. auch ohne den förmlichen Ausgleich wie er im Zuge einer Scheidung üblich wäre, den von der Nur-Ehefrau mit erwirtschafteten Zugewinn zu übertragen. Die Abhängigkeit der nachversterbenden Gattin von der Witwenrente stammt kulturell aus der Zeit, in der eheliche Vergewaltigung straffrei war. Sorry, aber als sitzpinklerisch sozialisiertem 68er schwillt mir da der Kamm emmalila.
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