ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?
Erstellt am: 26.02.20 12:52
Pianist schrieb:
Na er hat Angst vor Kontrollverlust, ist doch klar.Haben ältere Leute oft. Wie wäre es mit einem lebenslangen, unbegründeten Rückforderungsrecht für deine Eltern?Da würden bei der (hoffentlich nicht eintretenden) Rückforderung zwar die Notar- / Grundbuchkosten anfallen, aber dein Vater hätte auf dem Papier die "Macht" über "seine" Grundstücke.
Also ein unbegründetes Rückforderungsrecht würde ich dann wieder zu weitgehend finden. Es soll sich ja um eine faire Lösung handeln, die für beide Seiten Sicherheit bringt. Wir müssen aber erst mal eine fundierte steuerliche Beratung einholen, und das kann noch dauern, da mein Vater weder Mails noch Telefonkonferenzen mag, das überfordert ihn alles. Für ihn zählt nur das persönlich gesprochene Wort, was derzeit ja schwierig ist.
P
Pinkiponk07.04.20 07:38Pianist schrieb:
... und zum anderen eine Lösung, bei der sämtlicher Immobilienbesitz zu gleichen Teilen auf ihn, seine Frau (meine Mutter) und mich aufgeteilt wird.Für mich als Außenstehende klingt diese Lösung fair (ausgehend davon, dass er Dir das von Dir selbst gebaute und bezahlte Haus nicht zubilligen möchte), wenn zum Ausgleich auch alle in einem anderen Beitrag von Dir erwähnten forst- und landwirtschaftlichen Flächen einbezogen werden, es also um den Gesamtbesitz geht. Dir gehört dann zwar nichts allein und Du hast keine alleinige Verfügungsgewalt, aber immerhin mehr als jetzt.
Ich kann mir auch vorstellen, wenn Du quasi "gleichberechtigter Vertragspartner" Deiner Eltern bist und dies auch schwarz auf weiß in allen Unterlagen steht, können Deine Eltern Dich vielleicht doch ein wenig mehr als jetzt als eigenständigen, geschäftsfähigen Erwachsenen wahrnehmen und nicht nur als "Kind". Hinzu kommt, dass auch hin und wieder vielleicht Entscheidungen zu treffen, Rechnungen zu bezahlen sind, alles "Erwachsenen-Kram".
@Pianist Irgendwas müsst ihr auf jeden Fall tun. Die gesetzliche Erbschaftsfolge ist euch bekannt ? Sprich sofern kein Testament vorliegt und du als Einzelkind nicht enterbt worden bist, und ein Elternteil stirbt, bekommt der Hinterbliebene 50 % und die Kinder ( also Du ) 50% von allem. (dein gesetzlichen Pflichtteil)
Neubi-BY schrieb:
Sprich sofern kein Testament vorliegtVon einem Kontrollfreak erwarte ich ein Testament, welches schon vergilbt ist