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Ja, gegen Gebot ist das geilste dabei: später erfährt man über den Gartenzaun, daß der mit dem kleineren Grundstück sogar mehr bezahlt hat. Sauer macht lustig gilt in der Nachbarschaft wohl eher nicht ;-)Da soll man ~750qm gegen Höchstgebot bezahlen und hat dann ein so bedeppertes Baufenster und muss ne Doppelhaushälfte mit Unbekannt bauen.
Das mangels Geld eine Doppelhaushälfte gekauft wird, ist einleuchtend. Das trifft in soweit auch auf uns selbst zu, da das einzige Grundstück für ein Einfamilienhaus in diesem Baugebiet mit 1271 m² das Budget sprengt. Insgesamt ist es aber so, dass von den knapp 50 übrigen Grundstücken für Privatleute (Doppelhäuser und Reihenhäuser) lediglich zwei eine Fläche größer 450 m² aufweisen - eben die beiden, welche wir in unsere Auswahl aufgenommen hatten. Und diese sind eben auch "nur" Doppelhaushälften. Wollen wir diesen Kompromiss bzw. das Risiko nicht eingehen,wäre das Baugebiet für uns nicht geeignet.Ja, ist es. Doppelhaushälfte-Bauherren sind heutzutage nur ganz selten Leute, denen diese Bauform klar ist. Sondern eher Individualbauherren mit einfach bloß zu wenig Geld für beidseitig Grenzabstands-Grundstücksfläche. In mindestens einer von zwei Dimensionen (mit oder ohne Keller, massiv oder Holzständer) ist eine unterschiedliche Meinung wahrscheinlich. Und viele wollen aus Prinzip ihr eigenes Ding durchziehen.
Schon ob man überhaupt einen Architekten nimmt, ist ja ein Streitpunkt. Lies´ mal in Bauherrenforen herum: die Mehrheit (gerade der Leute mit knappem Grundstücksbudget) denkt, der Architekt würde per Saldo das Geld kosten, was sie in irgendein Extra investieren möchten (und glauben, der Bauunternehmer-Planer würde einem geschenkt).
Alles klar, damit war wohl zu rechnen.Das Baufenster wird gewiß nicht verschoben.
Direkte Antworten sind erwünscht! Wir haben schon mehrfach feststellen müssen, dass man sich Grundstücke schöngeredet hat, und da hilft ein neutraler Blick von außen ungemein.Ich sag mal ganz direkt, die Grundstücke sind alle ziemlich unglücklich geschnitten. Und das auch noch gegen Gebot ... ich würde mir das überlegen.
Da soll man ~750qm gegen Höchstgebot bezahlen und hat dann ein so bedeppertes Baufenster und muss ne Doppelhaushälfte mit Unbekannt bauen.
Oh, das klingt doch nach einer teilbaren Größe, da könnte man mit einem bekannten Doppelpartner drangehen (und vorher klären, wer beide Gebäude plant). Aber hier gefallen mir die Nutzungsschablonen auch nicht so recht, also vielleicht eher ein anderes Baugebiet ?da das einzige Grundstück für ein Einfamilienhaus in diesem Baugebiet mit 1271 m² das Budget sprengt.