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ᐅ Grundstückserwerb mit Bodenbelastung


Erstellt am: 28.06.2021 09:31

splash2k5 28.06.2021 09:31
Liebe Hausbau-Forum Freunde,

ich bin zwar Besitzer einer Eigentumswohnung, allerdings hatte ich demnach mit „Bauland“ bis dato nicht wirklich was zu tun. In Zukunft würde ich gerne ein Haus kaufen bzw. alternativ ein Haus bauen, je nach Wirtschaftlichkeit.

In punkto Wirtschaftlich- und Realisierbarkeit richtet sich auch meine Anfrage an euch, vorab versuche ich euch alle „wesentliche“ Informationen zusammenzufassen, welche ich selbst herausbekommen konnte. Für weitere Tipps/Tricks bin ich natürlich sehr dankbar J

Verkauft wird im Rahmen der Zwangsversteigerung mit der Überschrift
  • - „unbebaute Grundstücke“
  • o Grundstück A. ca. 1200m2 groß, Waldfläche
  • o Bebauung nach Gutachten: Grundstück B. ca., 03m2 groß (nicht erschlossenes Hammergrundstück) Gebäude- und Freifläche
  • - Vorhandene Bauruine ca. 5mx5m
  • - Diverser (Gewerbeabfall)
  • - Richtwert 15.000€ (70/50 Anwendung)

Lokalisierung siehe Anhang:



Im Flächennutzungsplan (lt. Legende) wird das Grundstück wie folgt angegeben:
  • - Grünfläche (in der Zwangsversteigerung steht Wald?!)
  • - Fläche mit erheblichen Bodenbelastungen
Allerdings ist hier umliegend überall Wohneinheiten bzw. anliegen auch Gewerbeeinheiten. Bzgl. der „Fläche mit erheblichen Bodenbelastungen“ konnte ich selbst googlen, dass das wohl nicht immer zutrifft bzw. auch nur teilweise Proben entnommen wurden sind. Hier stellt sich mir die Frage:
  • - Hätte nicht im Gutachten des Gerichts sowas auch drinstehen müssen, insbesondere im Kontext der arglisten Täuschung, weil hier offenbar ja ein Mangel vorliegt?
  • - Warum steht im Flächennutzungsplan das Grundstück als „Grünfläche“ (lt. Legende) und nicht als Wald wie im Gutachten des Gerichts?
  • - Kann man im Vorfeld eruieren in weit eine „erhebliche“ Bodenbelastung vorliegt?


Generell sagt man ja, dass man als Eigentümer des Grundstücks dann die Haftung hat und ergo, einschlägige Seiten im Netz sagen, dass man i.d.R. als Käufer solch ein Grundstück nicht erwerben sollte da das Risiko u.U. zu hoch sein kann, da die Kosten für die Beseitigung/Bereinigung exorbitant sein könnten. Auf alten topographischen Karten (1937-2016) ist die Fläche scheinbar nicht vorher (offiziell) bebaut gewesen, sodass ich nicht prüfen konnte welche Fabrik z.B. dort gestanden haben könnte.
Normalerweise sollte man vorher als „Interessent“ ein Bodengutachten in Auftrag geben, oder?

Zum Bebauungsplan:
Online sieht man leider für den Bereich gar keinen Bebauungsplan (+800m Radius), der ist nicht abrufbar. Anliegende Bereiche schon. Im Bebauungsplan wird das Grundstück als „PARKPLATZ“ (P) ausgewiesen.



Ich weiß das es viele Fragen sind/waren, ich hoffe dennoch dass Ihr mir eure fachliche Einschätzung geben könnt.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühung

splash2k5 28.06.2021 09:43



Hier als Ergänzung da die Markierung oben evtl. doch nicht so ausreichend war

Steve_M 28.06.2021 11:48
die gelbe Markierung ist falsch glaube ich, da sind Kleingärten. Es geht um das Grundstück oben rechts in der Ecke (Flurstück 709). Dem Preis nach ist das mit Sicherheit nicht bebaubar, Zufahrt dürfte ja auch schwierig werden.
Die ehemalige Bahntrasse oberhalb wird bald ein Radweg.

splash2k5 28.06.2021 11:54
Steve_M schrieb:

die gelbe Markierung ist falsch glaube ich, da sind Kleingärten. Es geht um das Grundstück oben rechts in der Ecke (Flurstück 709). Dem Preis nach ist das mit Sicherheit nicht bebaubar, Zufahrt dürfte ja auch schwierig werden.
Die ehemalige Bahntrasse oberhalb wird bald ein Radweg.

Erstmal Danke!

Ich meine, die Einzeichnung ist korrekt.
Das mit dem Radweg kann ich mir gut vorstellen, würde aber an sich ja Mmn. keine Probleme bereiten. Bei dem Preis bin ich auch stutzig geworden, aber in der Gesamtkonstellation dürfte eine Umwidmung möglich sein. Ich gehe davon aus dass der Preis resultierend aus den Bodenbelastung herrührt, auch wenn dies im Gutachten nicht zur Disposition steht.

Den Rest wolte ich mir später mal "live" anschauen, zumindestens die Zufahrt.

hanghaus2000 28.06.2021 12:02
Im Gutachten sollte ein Vermessungsplan sein. Hast im Geoportal des BL mal geschaut?

15k sprechen nicht fuer Bauland. Was sagt denn der Gutachter?

nordanney 28.06.2021 12:20
Bodenwert T€ 15 = entweder Land, das sich am adW befindet oder kein Bauland ist oder solche Zusatzkosten verursacht, dass man insgesamt wieder auf einen normalen Preis kommt.
splash2k5 schrieb:

Ich gehe davon aus dass der Preis resultierend aus den Bodenbelastung herrührt, auch wenn dies im Gutachten nicht zur Disposition steht.
Im Gutachten steht etwas dazu. Das ist sicher. Steht nichts dazu, gibt es auch keine Informationen zu Bodenbelastungen. Davon abgesehen ist ein Gutachten auch keine Baugrunduntersuchung oder Materialuntersuchung. Das dürfte explizit auch drin stehen.

Davon abgesehen, habe ich noch immer nicht verstanden, um welches Grundstück es konkret geht. Gib doch mal an, wie man das Gutachten zur ZV findet (kein Link!!!).
splash2k5 schrieb:

- Richtwert 15.000€ (70/50 Anwendung)
Was soll das heißen? Muss ich es so verstehen, dass der Wert aus dem Gutachten T€ 15 beträgt und dass die 70% und 50% Grenzen gefallen sind? Das bedeutet ja, dass bisher niemand das Grundstück haben wollte. Und das lässt darauf schließen, dass das Grundstück auch niemand brauchen kann = wirtschaftlich nicht nutzbar, selbst mit dem Preis. Und sollte mein Verständnis dem entsprechen, was Du schreibst, kannst Du den Thread damit dann auch beenden.
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