ᐅ Grundstückserwerb mit Bodenbelastung
Erstellt am: 28.06.2021 09:31
Steve_M 28.06.2021 12:24
das gelbe Quadrat ist richtig, die gelbe von Hand gemalte Linie nicht, war vielleicht ein bisschen missverständlich. In dem Bild mit der handgemalten Linie geht es um das Grundstück oben rechts.
Ich kenne die Gegend, werde es aber hier nicht posten weil der Threadersteller ja die Straßennamen unkenntlich gemacht hat...
Ich kenne die Gegend, werde es aber hier nicht posten weil der Threadersteller ja die Straßennamen unkenntlich gemacht hat...
splash2k5 28.06.2021 12:43
Fälschlicherweise habe ich Gutachten geschrieben, dass ist quasi nicht korrekt. Es ging lediglich um die amtliche Bekanntmachung des AG zur Zwangsvollstreckung.
die im Grundbuch von X Blatt X eingetragenen in X belegenen Grundstücke versteigert werden:
Grundbuchbezeichnung Nr. 1:Gemarkung X, Flur 4, Flurstück 709, Waldfläche, X; groß: 1Xm²,
Bestandsverzeichnis Nr. 2:Gemarkung X, Flur 4, Flurstück 711, Gebäude-und Freifläche, X; groß: Xm²Bebauung nach Gutachten:2 unbebaute, nicht erschlossene Hinterliegergrundstücke.
In diesem Kontext die Nachfrage: Kann ich hier ein Gutachten beantragen, falls vorhanden? (Sorry für die viele Fragen, bin aber in der Thematik recht unbeholfen/Neuling)
Hierzu müsste ich wohl das Verkehrswertgutachten beim hiesigen AG anschauen, korrekt?
Richtwert war falsch, es ist die Erstverszteigerung bei dem der Zuschlag >70% des ermittelnden Verkehrswertes den Zuschlag erhält/erhalten kann.
die im Grundbuch von X Blatt X eingetragenen in X belegenen Grundstücke versteigert werden:
Grundbuchbezeichnung Nr. 1:Gemarkung X, Flur 4, Flurstück 709, Waldfläche, X; groß: 1Xm²,
Bestandsverzeichnis Nr. 2:Gemarkung X, Flur 4, Flurstück 711, Gebäude-und Freifläche, X; groß: Xm²Bebauung nach Gutachten:2 unbebaute, nicht erschlossene Hinterliegergrundstücke.
In diesem Kontext die Nachfrage: Kann ich hier ein Gutachten beantragen, falls vorhanden? (Sorry für die viele Fragen, bin aber in der Thematik recht unbeholfen/Neuling)
Hierzu müsste ich wohl das Verkehrswertgutachten beim hiesigen AG anschauen, korrekt?
Richtwert war falsch, es ist die Erstverszteigerung bei dem der Zuschlag >70% des ermittelnden Verkehrswertes den Zuschlag erhält/erhalten kann.
nordanney 28.06.2021 12:52
splash2k5 schrieb:
Hierzu müsste ich wohl das Verkehrswertgutachten beim hiesigen AG anschauen, korrekt?Jep. Einfach mal zum AG fahren. Dann weißt Du auch mehr. Grundaus 28.06.2021 13:04
Wenn es einen Verkehrswert gibt, gibt es auch ein Gutachten. Da steht drin was alles untersucht wurde und wie der Preis zustande kommt. Da die umliegenden Grundstücke von Altlasten nicht betroffen sind, müsste es ja lokal entstanden sein. Bei einem 5x5m Gebäude ja eher von privat.
Für den Gutachter ist vermutlich alles Wald, was größere Bäume enthält. Im Flächennutzungsplan, steht drin was es offiziell einmal war, wobei es auch von Grünland in Wald übergehen kann, wenn jahrelang alles gewachsen ist. Bei mir in der Nähe haben final mehrere Gerichte und ein Bürgerentscheid entschieden ob es Wald oder Grünland ist
Für den Gutachter ist vermutlich alles Wald, was größere Bäume enthält. Im Flächennutzungsplan, steht drin was es offiziell einmal war, wobei es auch von Grünland in Wald übergehen kann, wenn jahrelang alles gewachsen ist. Bei mir in der Nähe haben final mehrere Gerichte und ein Bürgerentscheid entschieden ob es Wald oder Grünland ist
RomeoZwo 28.06.2021 13:39
Versteigert wird 709 und 711
Außer für den Besitzer von 713 (und vll. 715) ist das Grundstück nicht Nutzbar.
Wird in Google als Hausnummer 57c geführt, Fl. 713 ist 57a und Fl. 850 ist 57b.
Ob hier über Fl. 713 eine Wegerecht besteht, oder inwieweit ein Notwegerecht angestrebt werden kann, keine Ahnung.
Zum Bebauen würde ich das jetzt mal ganz schnell vergessen ...

Außer für den Besitzer von 713 (und vll. 715) ist das Grundstück nicht Nutzbar.
Wird in Google als Hausnummer 57c geführt, Fl. 713 ist 57a und Fl. 850 ist 57b.
Ob hier über Fl. 713 eine Wegerecht besteht, oder inwieweit ein Notwegerecht angestrebt werden kann, keine Ahnung.
Zum Bebauen würde ich das jetzt mal ganz schnell vergessen ...
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