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ᐅ Grundstück vom Nachbar mit 20m2 überbaut.


Erstellt am: 07.05.21 13:45

Escroda08.05.21 08:15
tomtom79 schrieb:

Das Grundstück hat 780m2
Also steht die Mauer ca. 50cm auf dem Grundstück Deines Arbeitskollegen?
Wie dick ist die Mauer?
Wie hoch ist die Mauer?
Ist nachvollziehbar ob abgegraben oder aufgeschüttet wurde?
Welches Grundstück liegt höher?
tomtom79 schrieb:

das geteilt wird um 2dhh zu bauen.
Dein Arbeitskollege hat vor zwei Jahren die ganzen 780m² gekauft und möchte nun etwa hälftig teilen?
tomtom79 schrieb:

Und Gekauft wie gesehen gibt es in der Rechtsprechung doch nicht, also wieso bei einem Grundstück?
Das kommt darauf an, wie das Grundstück beschrieben und gezeigt wurde. Wenn Dein Arbeitskollege sich bei der Besichtigung nicht den Grenzverlauf hat zeigen lassen, dann ist es sein Problem, wenn er dann nur auf Grundlage der Liegenschaftskarte plant, ohne mal ein Maß in der Örtlichkeit genommen zu haben. Bei einer massiven Stützmauer kann man wohl kaum von einem versteckten Mangel sprechen.
tomtom79 schrieb:

Welche Fakten brauchte man um das besser Bewerten zu können?
Gibt es einen Bebauungsplan?
War die Mauer genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
Musste ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden? Liegt der vor?
War die Aufschüttung/Abgrabung genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
tomtom79 schrieb:

Beim Kauf wurde ja ein Plan vom Grundstück mitgegeben
Aber wahrscheinlich nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und kein Vermesserlageplan mit Topografie (Höhen, Böschungen, Mauern, Zäune, geschützte Bäume ...).
tomtom79 schrieb:

Zumindest die Planung ist für die Katz.
Da wir hier ein bisschen stille Post spielen (Tatsachen, Erzählung Arbeitskollege->tomtom79, tomtom79->Forum) wird der genaue Ablauf hier kaum rekonstruierbar sein. Möglich, dass der Verkäufer bewusst getäuscht hat, möglich dass Dein Arbeitskollege zu nachlässig war.
tomtom79 schrieb:

Aber Reicht ein Schreiben tatsächlich aus um eine Grenze zu Verschieben?
Nein. Die Grenze ist ja auch nicht verschoben. Deinem Arbeitskollegen gehört ein Grundstück mit Stützmauer. Wenn er Pech hat, ist er auch für deren Erhaltung verantwortlich. Wenn der Nachbar zugegeben hat, dass er die Mauer errichtet hat, sollte Dein Kollege sich das dringend schriftlich geben lassen.
tomtom79 schrieb:

Das der Verkäufer dieses Schreiben nicht weiter gegeben hat dürfte ihn definitiv in die Haftung Nehmen.
Nö. Wenn nämlich alle Beteiligten den Scholz machen und sich an nichts erinnern können und keine Schriftstücke auftauchen, ist die Mauer als fest verbundenes Bauwerk Bestandteil des Grundstücks und gehört mit allen Rechten und Pflichten deinem Kollegen.
HilfeHilfe08.05.21 08:24
naja wenn die garage da hin soll dann einfach infromieren und die mauer abreissen. Die Garage an den rest der mauer anbauen. gibt dann ein flüssiges Bild.

Aber alles nach rücksprache.
Gerddieter08.05.21 08:48
Ich verstehe den ganzen Thread nicht...

Sind doch alle verwandt- haben die auch einfach mal geredet?
Oder soll das ein Rate- Thread sein...?
guckuck208.05.21 09:52
Nachbar und Verkäufer sind verwandt, der Käufer/Arbeitskollege wohl nicht. Wie ich es verstanden habe.
hanghaus200008.05.21 10:55
Ich wuerde auch ersteinmal Planunterlagen und oder Bilder sehen wollen. 20m2 ist ja ein grosser Teil der Garage.

Wenn der Planer schon gezeichnet hat ohne das Grundstück zu vermessen ist der Planer verantwortlich fuer die Mehrkosten. Das gehoert doch zur Grundlagenermittlung.
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