Grundstück in Hochwasserschutzgebiet - Nicht empfehlenswert?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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M

Mottenhausen

Außerdem steckt in wenig Stauraum auch der Grundgedanke von Feng Shui, was beim Wohnen allgemein nicht so unwichtig ist.

Alles, was man ein Jahr lang nicht gebraucht hat, kommt konsequent weg (kein kürzerer Zeitraum, sonst stehst du am 24. ohne Weihnachtsdeko da! Scherz!).
Jedenfalls, so heißt es, kann nur der nach vorn schauen, der nicht andauernd auf alte Erinnerungen zurückblicken muss. Sich ständig fragen ob man Kleidungsstück xy noch mal trägt oder den weißen Blumentopf jemals wieder braucht, oder schon gelesene Bücher jemals wieder liest sind solche Beispiele.

Somit braucht man jedenfalls nicht viel Abstellfläche. Die Waschmaschine kann durchaus Platz im Bad finden, Koffer und Winterschuhe unterm Bett, Putzutensilien+ Staubsauger in einem geräumigen Flurschrank. Saisonale Deko/Kleidung in Boxen auf dem Kleiderschrank. Bügelbrett daneben.

Was genau muss denn noch in Abstellräumen stehen? Alles auf Ebay Kleinanzeigen setzen und weg damit.
 
kaho674

kaho674

Alles auf Ebay Kleinanzeigen setzen und weg damit.
Ich bin ja auch eher der Wegwerfer. So konsequent könnte ich es dann aber doch nicht. An ungenutzten Sachen hängt ja nicht nur der mögliche Gebrauchswert sondern u.U. auch Erinnerungen. Je älter man wird, desto mehr zehrt man davon, anstatt in die Zukunft zu blicken.
 
F

fach1werk

In unsrer alten Heimat, einer Flussaue, wurde mehr als einmal im potenziellen Überschwemmungsgebiet gebaut. Das verursachte viel Kummer. Beim Einen war die weiße Wanne nicht gut genug ausgeführt - prozessierte nach Jahren noch - aber das hat das Wasser nicht interessiert. Beim derzeit herrschenden Bauboom würde ich wegen unqualifizierter MAs dieses Risiko als beachtlich einstufen. Der Nächste verabschiedete sich zu spät von der Vorstellung, verrammelte Fenster und Türen wurden die Flut abhalten, das war besonders teuer. Ein alteingesessener Gärtnereibetrieb mit dann ausfallender Ölheizung auch für die Gewächshäuser verkaufte schließlich, es war bei keinem lustig.

Ohne Keller kann man ganz gut leben, das tun wir auch, es ist aber in Süddeutschland ein potenzielles Verkaufshindernis. Wir haben in Verlängerung der Garage einen Anbau, der fängt schon mal viel ab, mussten uns aber ganz schön eindampfen beim Umzug. Seltenst nur bemerken wir, dass wir etwas nicht mehr Vorhandenes doch noch hätten brauchen können.

Wünsche eine gute Hand bei der Entscheidung
Gabriele
 
DASI90

DASI90

Hallo zusammen, wir haben weiterführende Unterlagen zu dem NBG bekommen. Es wurde auf jeden Fall viel begutachtet, sondiert etc. pp. Es gibt einige (wenn natürlich nicht unbedingt grundstücksspezifische) Grundwasser und Bodengutachten.

Wie ich nun herausgefunden habe, liegt die OK des Grundstücks (das auch in einem Schnitt erfasst ist) auf 106,20 m (OK Straßenkante beträgt 106,99 m) und der Bemessungsgrundwasserstand (HGWbau) bei 103,3 m (mittlerer GW-Stand liegt bei 102,21 m). Leider kann ich die Information jetzt nicht wirklich vearbeiten bzw. einordnen was das konkret bedeutet. Ist damit ein Keller mit noch einigermaßen moderaten Mehrkosten drin? Oder ist das trotzdem viel zu hoch der GW-Stand? Theoretisch hat man ja 2,9 m Puffer (wobei wohl der Stand auch höher sein kann als HGWbau?) Der anstehende Boden der wasserführenden Schichten ist wie am Rhein üblich sandig-kiesig.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
DASI90

DASI90

Hallo zusammen, wir haben weiterführende Unterlagen zu dem NBG bekommen. Es wurde auf jeden Fall viel begutachtet, sondiert etc. pp. Es gibt einige (wenn natürlich nicht unbedingt grundstücksspezifische) Grundwasser und Bodengutachten.

Wie ich nun herausgefunden habe, liegt die OK des Grundstücks (das auch in einem Schnitt erfasst ist) auf 106,20 m (OK Straßenkante beträgt 106,99 m) und der Bemessungsgrundwasserstand (HGWbau) bei 103,3 m (mittlerer GW-Stand liegt bei 102,21 m). Leider kann ich die Information jetzt nicht wirklich vearbeiten bzw. einordnen was das konkret bedeutet. Ist damit ein Keller mit noch einigermaßen moderaten Mehrkosten drin? Oder ist das trotzdem viel zu hoch der GW-Stand? Theoretisch hat man ja 2,9 m Puffer (wobei wohl der Stand auch höher sein kann als HGWbau?) Der anstehende Boden der wasserführenden Schichten ist wie am Rhein üblich sandig-kiesig.

Grüße
Ich weiß etwas ungeduldig . Aber hat jemand noch eine Einschätzung zu meinen Daten?
 
A

apokolok

Für die Planung von Bauwerken, die in das Grundwasser eintauchen können, werden die höchsten zu erwartenden Grundwasserstände, die „Bemessungsgrundwasserstände“, zugrunde gelegt. Zur Begriffsdefinition ist die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ (Teil 1 – 10) heranzuziehen, hier wird vom „Bemessungsgrundwasserstand“ gesprochen, der die verschiedenen Lastfälle für Hausabdichtungen (Bodenfeuchte, nichtstauendes Sickerwasser, drückendes Wasser (Grundwasser)) im Zusammenhang mit den Bodeneigenschaften abgrenzt. Nach DIN 18195-1 wird dieser Bemessungsgrundwasserstand wie folgt definiert: „Der höchste nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasser- / Hochwasserstand“. Der Lastfall „Aufstauendes Sickerwasser“ ist bzgl. der Abgrenzung zum Lastfall „Drückendes Wasser“ u. a. dadurch definiert, dass der o.g. Bemessungswasserstand mindestens 300 mm unter der Unterkante Kellersohle liegen muss; ist der Abstand kleiner, muss nach dem Lastfall „Drückendes Wasser“ gebaut werden.
Du wirst eine weiße Wanne brauchen.
Ist jetzt aber auch nicht so viel teurer als ein normaler Keller. Viele BUs bauen grundsätzlich weiße Wanne um Probleme im Nachgang zu vermeiden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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