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ᐅ Grundstück in Hochwasserschutzgebiet - Nicht empfehlenswert?


Erstellt am: 03.12.18 11:49

Mottenhausen03.12.18 15:33
Hochwasserschutzklassen werden von Karten entnommen, die nicht zwingend sehr genau sein müssen. Gibt es denn dort Pegelstände aus der Vergangenheit, die einen Eindruck verleihen was dort passieren kann oder schon mal passiert ist? Unser Wohngebiet ist offiziell auch teilweise in einer Flussaue, obwohl es 20m oberhalb eines kleinen Baches liegt. Einfach weil irgendwann mal die Karte so schraffiert wurde, rechts und links vom Bach xxx m und fertig.

Vielleicht ist das bei euch auch nicht kritisch. Ansonsten: Ist der Keller dicht, wird das Haus bei Hochwasser zum Boot: Sehr gefährlich. Da wäre mir im Hochwasserfall ein vollgelaufener und wieder ausgepumpter Keller lieber.

Probleme sehe ich evntl. noch bei der Finanzierung: bei uns im Kreditantrag gabs da eine Frage dazu.
DASI9003.12.18 15:55
Mottenhausen schrieb:
Hochwasserschutzklassen werden von Karten entnommen, die nicht zwingend sehr genau sein müssen. Gibt es denn dort Pegelstände aus der Vergangenheit, die einen Eindruck verleihen was dort passieren kann oder schon mal passiert ist? Unser Wohngebiet ist offiziell auch teilweise in einer Flussaue, obwohl es 20m oberhalb eines kleinen Baches liegt. Einfach weil irgendwann mal die Karte so schraffiert wurde, rechts und links vom Bach xxx m und fertig.

Vielleicht ist das bei euch auch nicht kritisch. Ansonsten: Ist der Keller dicht, wird das Haus bei Hochwasser zum Boot: Sehr gefährlich. Da wäre mir im Hochwasserfall ein vollgelaufener und wieder ausgepumpter Keller lieber.

Probleme sehe ich evntl. noch bei der Finanzierung: bei uns im Kreditantrag gabs da eine Frage dazu.

In die Historie der Pegelstände vom Rhein habe ich noch nicht geschaut. Das Potential, dass das Hochwasserereignis eintritt ist bei HQextrem extrem selten, aber sicher gegeben. Wenn man mal das Hochwasserereignis an sich ausklammert sind aber sicherlich die Grundwasserstände und-strömungen problematisch und vor allem das was den Kellerbau eher ausschließt. Im Fall von HQ extrem liegt das Gebiet im Überlutungsbereich mit 2m nach Bebauungsplan und auch den Hochwasserkarten vom Regierungspräsidum. Das NBG wurde aber bereits bei der Erschließung über die 2m aufgeschüttet, sodass mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Erdgeschoss im Fall der Fälle trocken bleibt. Wenn auf den Keller verzichtet wird, entfallen dann auch nicht die Spezialgründungen? Oder muss auch die Bodenplatte gegen Auftrieb gesichert sein?
apokolok03.12.18 17:26
Also wenn du wirklich nur im Bereich HQExtrem bist mit dem Grundstück würde ich mir da nicht so einen Kopf machen.
Bei uns (Städtchen am Neckar) steht die halbe Stadt unter Wasser bei HQExtrem, mein Häuschen auch.
Ist aber in der belegten Vergangenheit nie vorgekommen.
Die Gebäudeversicherung interessiert das nicht, die haben eigene Karten und entsprechende Daten (ZÜRS).
DASI9003.12.18 17:39
apokolok schrieb:
Also wenn du wirklich nur im Bereich HQExtrem bist mit dem Grundstück würde ich mir da nicht so einen Kopf machen.
Bei uns (Städtchen am Neckar) steht die halbe Stadt unter Wasser bei HQExtrem, mein Häuschen auch.
Ist aber in der belegten Vergangenheit nie vorgekommen.
Die Gebäudeversicherung interessiert das nicht, die haben eigene Karten und entsprechende Daten (ZÜRS).

Danke für die Info. Was aber wenn ich auch bei der Versicherung im Bereich von HQextrem bin? Oder meinst du, dass der Bereich grundsätzlich nicht relevant bei der Berechnung ist? Ich meine wir reden hier wie du schon sagst, wohl in den meisten Fällen, von einem Ereignis das statistisch > 100 Jahre vorkommen KANN. Du zahlst also hier nicht das theoretisch größere Risiko im Vergleich zu Gebieten bei der keine Gefahr von Hochwasser besteht?
apokolok03.12.18 18:24
Wie gesagt, die Versicherungen ziehen ihre eigenen Schlüsse aus der Hochwassergefahrenlage.
Google mal nach ZÜRS Zone.
Sie unterscheiden sehr wohl nach Risiko, die wirklich hochwassergefährdeten Bereiche sind einfach nicht dagegen versicherbar.
Du bist maximal Gefahrenklasse 2, das betrifft laut GDV ungefähr 10% des gesamten Immobilienbestandes.
Meine Gebäudeversicherung kostet nicht mehr als überall, insofern dürften sich die Aufschläge auch in Grenzen halten.
11ant03.12.18 20:04
DASI90 schrieb:
Jedoch muss zur Bestandsbebauung eine 0,5 m hohe Stützwand errichtet werden
Bestandsbebauung heißt ja, es gibt konkrete Nachbarn mit konkreten Sachversicherungen, die sich auf die nicht aufgeschüttete Geländehöhe beziehen. Da kannst Du ja anknüpfen.
DASI90 schrieb:
2 Vollgeschosse aber nur Flachdach
Aua, ohne Keller und ohne Dach. Bis auf die reine Grundstücksgröße (geht die Böschung mit in die Grundflächenzahl-Berechnungsgrundlage ?) liest sich das für mich per Saldo nach Weitersuchen.
kellerhqextremhochwassergebäudeversicherung