Da hab ich auch ne Laienmeinung: Schenkung gilt nicht prinzipiell als Pflichtanteil. Erst wenn die Eltern (oder ein Elternteil) stirbt. Dann werden Schenkungen der letzten xx (ich glaube 10) Jahre mit eingerechnet ins Erbe.Ich glaube, bei einer Schenkung zu Lebzeiten gilt auch der Pflichtanteil.
Aber das ist Laienmeinung!!!!