Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen
>> Zum 1. Beitrag <<

T

toxicmolotof

Der Pflichtteil ist um Übrigen 50 % ihres Erbanteiles.

Im besten Fall also 50% von 50%. Also nur 25%.

Fachanwalt für Erbrecht und/oder Notar konsultieren.
 
E

elaxel84

Eine allgemeine Verständnisfrage, bevor ich nochmal einen Fachmann konsultiere.

Gilt der "Pflichtanteil" nur beim Erbe, als wenn jemand stirbt oder auch zu Lebzeiten?
 
Der Da

Der Da

Ich weiss es nicht, aber klingt doch unlogisch.
Solange ich lebe, kann ich mein vermögen ausgeben so lange ich will. Hätten meine Kinder einen Pflichtanteil, könnten sie mir ja unter umständen verbieten mein Geld auszugeben.

Aber wie gesagt, sowas kann dir ein Fachanwalt beantworten. Eventuell auch auf Frag einen Anwalt Webseiten... da kriegst oft für kleines Geld eine Antwort.
 
Y

ypg

Ich glaube, bei einer Schenkung zu Lebzeiten gilt auch der Pflichtanteil.
Aber das ist Laienmeinung!!!!

Aber ehrlich: Warum sollte Dir jetzt ein wertvolles Grundstück zustehen, Deiner Schwester aber nicht. Sie hat ja auch Rechte.
Deshalb gibts diese Gesetze, damit keiner übervorteilt wird.
 
W

Wastl

Ich glaube, bei einer Schenkung zu Lebzeiten gilt auch der Pflichtanteil.
Aber das ist Laienmeinung!!!!
Da hab ich auch ne Laienmeinung: Schenkung gilt nicht prinzipiell als Pflichtanteil. Erst wenn die Eltern (oder ein Elternteil) stirbt. Dann werden Schenkungen der letzten xx (ich glaube 10) Jahre mit eingerechnet ins Erbe.
Während der Lebzeit besteht kein Anspruch auf das Vermögen der Eltern -> Sonst wäre der arme Bobbele ziemlich schnell zahlungsunfähig gewesen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben