Grundsteuer Forderung vom Grundstücksverkäufer

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F

Fuchur

Ich kannte es bislang so, dass die Steuerschuld immer zum 1.1. beim Eigentümer entsteht. Damit wäre auch der Verkäufer steuerpflichtig. Man kann das im Notarvertrag natürlich anders regeln, aber falls dort nichts konkretes steht, gäbe es m.E. keinen Ausgleichsanspruch.
 
G

guckuck2

Ich kannte es bislang so, dass die Steuerschuld immer zum 1.1. beim Eigentümer entsteht. Damit wäre auch der Verkäufer steuerpflichtig. Man kann das im Notarvertrag natürlich anders regeln, aber falls dort nichts konkretes steht, gäbe es m.E. keinen Ausgleichsanspruch.
Der Standardspruch „Rechte und Pflichten gehen ab dd.mm.yyyy mit Kaufpreiszahlung an den Käufer über“ beinhaltet auch die öffentliche Lasten. Da die Grundsteuer aber nur einmalig zum Jahresbeginn für das ganze Kalenderjahr festgesetzt und eingezogen wird, ist da ein Ausgleich an den VK fällig. Ganz normal.
 
Winniefred

Winniefred

Finde ich auch völlig normal und haben wir auch so gehandhabt mit unseren Verkäufern. Wieso sollte der Verkäufer weiterhin die Kosten für ein Grundstück tragen, das ihm nicht gehört.
 
F

Fuchur

Ist ja richtig, dass das so normal und üblich wäre. Der TE hätte wohl nicht gefragt, wenn es bei ihm eine Regelung gäbe. Wir haben unser Grundstück im Dezember von der Gemeinde gekauft und im Januar bezahlt. Grundsteuer zahlen wir erst seit dem Jahr danach. Ebenso haben wir später einen Teil verkauft, auch dort haben wir bis zum Jahresende die Grundschuld für beide Teile gezahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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