ᐅ Grundrissplanungen eines Einfamilienhaus auf 640m² mit niedriger Traufhöhe
Erstellt am: 22.09.20 10:43
derschwax24.09.20 08:47
K1300S schrieb:
0,7 * 640 ergibt aber doch obige Zahl, oder nicht?derschwax schrieb:
Ach, irgendwie hab ich jedmöglichen Wert in der Eröffnung durcheinander geschmissen...Hatte ich nicht. Du hast nur die Geschossflächenzahl von 0,7 mit dem falschen Wert multipliziert. Basis ist da ja die Grundfläche des EG oder UG (je nachdem, ob jetzt mit oder ohne Keller. Und die liegt bei einer Grundflächenzahl von 0,4 bei maximal 256 m² (640 m² x 0,4).
256 m² x 0,7 = 179,2 m² wäre die Nutzfläche im OG bei maximal großem UG/EG.
Mir ging es bei "Ausreizung der Geschossflächenzahl" aber nicht um ein maximal großes OG bezogen auf das Grundstück, sondern um ein maximal großes OG bezogen auf das UG/EG. "Dank" der maximalen Traufhöhe und einer maximalen Dachneigung von 30°, dachte ich, dass ich mir das schonmal ausrechnen kann wie hoch mein Kniestock bei einem rechteckigen Grundriss liegen darf. Pustekuchen - schaff ich nicht .
K1300S24.09.20 08:52
Ähm, ich glaube Du wirfst da etwas durcheinander.
Grundflächenzahl = GRundflächenZahl = maximal bebaubare Fläche des Grundstücks, wobei da auch noch Terrasse usw. mitzählt.
Geschossflächenzahl = GeschossFlächenZahl = maximal errichtbare Bruttogeschossfläche auf dem Grundstück, wobei hier nur Vollgeschosse zählen.
Wikipedia kann Dir das noch ein wenig ausführlicher erklären.
Grundflächenzahl = GRundflächenZahl = maximal bebaubare Fläche des Grundstücks, wobei da auch noch Terrasse usw. mitzählt.
Geschossflächenzahl = GeschossFlächenZahl = maximal errichtbare Bruttogeschossfläche auf dem Grundstück, wobei hier nur Vollgeschosse zählen.
Wikipedia kann Dir das noch ein wenig ausführlicher erklären.
K1300S24.09.20 08:57
derschwax schrieb:
maximal großes OG bezogen auf das UG/EGDas ist dann eher die Frage, ob zweigeschossig gebaut werden darf - dann kann OG-Fläche = EG-Fläche sein - oder eben nicht. In Deinem Fall darf das OG kein Vollgeschoss sein, sprich: Es darf nur 2/3 der Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses (hier EG) haben, wobei diese Definition von Bundesland zu Bundesland variiert.derschwax24.09.20 09:04
Da hab ich anscheinend wirklich noch nicht ganz durchgeblickt. Lese ich nach!
K1300S24.09.20 09:06
Ist ja nicht schlimm, aber deswegen war ich ein wenig verwirrt darüber, dass Du die Geschossflächenzahl (s. o.) ausnutzen willst. Klassischerweise ist eher die Grundflächenzahl das Problem (bei kleineren Grundstücken, nicht bei Dir vermutlich), nicht die Geschossflächenzahl.
derschwax24.09.20 09:21
Vielleicht nicht schlimm, aber mir irgendwie peinlich. Ich lege Wert auf inhaltlich richtige Posts. Wenn man Dinge nicht verstanden, sollte man das auch klarstellen.
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