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ᐅ Grundrissplanung für Zweifamilienhaus im Hang


Erstellt am: 16.05.17 14:23

11ant29.02.20 11:58
sichtbeton82 schrieb:

Nun gibt es Räuberpistolen, dass die Fliesen geklaut wurden...
Diebstahl ist keine höhere Gewalt - das tangiert seine Lieferpflicht an Dich nicht, würde ich sagen
sichtbeton82 schrieb:

Ggfs. werde ich hier noch andere Abläufe einstellen und kann somit anderen Bauherren auch dort helfen.
So sehr ich einerseits solche Beiträge begrüße: hoffen wir, daß Du nicht mehr all´ zu viele Anlässe dazu haben wirst.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
haydee29.02.20 12:00
Überlege dir was dir wichtiger ist.
Wir haben wegen dem Boden auch keine Daumenschrauben angezogen. Melden dem GU brav jeden Schaden, den Parkettleger juckt es nicht. Die Hampelmanntruppe betritt uns das Haus nicht mehr. In 3 Jahren lassen wir ihn neu verlegen. Schont die Nerven leider nicht den Geldbeutel.
sichtbeton8202.03.20 08:53
Es geht munter weiter. Abnahme, was generell auch ein sehr schwer verdauliches Thema ist, erfolgte am Freitag für die Innentüren. Ich war nicht dabei. Nun erhalte ich das Protokoll auf Basis der VOB. Angebot und AB (als einzige Vertragsunterlagen) verweisen aber nicht auf diese, somit Werkvertrag nach Baugesetzbuch. Daher nun meine Bitten an den Architekten (den ich bin es leid, das Ergebnis schon vorzukauen):
1. Ich bitte Sie um Prüfung, ob diese Einschätzung korrekt ist.
2. Ich bitte Sie um Prüfung, ob der Bauherrschaft durch Abnahme nach VOB anstatt Baugesetzbuch nun ein Nachteil entsteht.
3. Ich bitte Sie um Prüfung, ob das Abnahmeprotokoll bzw. die Abnahme Bestand hat.
4. Ich bitte Sie um Prüfung, ob die Fälligkeit der „Schlussrechnung“, in Bezug auf eine mögliche hinfällige Abnahme, eingetreten ist.

Zeitgleich stellt der Türbauer eine Rechnung ohne das Wort Schlussrechnung und ohne Vermerk, dass diese abschließend ist. Diese wird mir als "Schlussrechnung" seitens des Architekten freigegeben.
5. Ich bitte Sie um Prüfung, ob dies eine Schlussrechnung ist.
6. Ich bitte Sie um Prüfung, ob die Zahlungsfrist, wenn dies eine Schlussrechnung ist, rechtlich in Ordnung ist.

Dann gibt es auch noch einen Vermerk auf dem Abnahmeprotokoll, dass eine anderes Gewerk eine Tür beschädigt hätte. Auch hier ist man sich nicht ganz im klaren was es mit Gefahrenübergang und Beweislast auf sich hat.

Seitdem ich die fünf letzten Rechnungen geprüft habe, ist keine dabei gewesen, die "sauber" ist.
sichtbeton8202.03.20 09:11
Aber nun auch mal was technisches. Über den Wassereintritt durch die Decken hatte ich bereits berichtet. Kurz und knapp: Durch die jeweils unter den Hebeschiebetüren liegenden Bohröffnungen für die Lampenkabel in den Decken dringt Wasser ein. Nachweisbar in den vier Hebeschiebetüren, die in den unterliegenden Decken Bohrlöcher haben. Bei den drei Hebeschiebetüren im KG ist es vermutlich auch.

Der bereits erste Verdachtspunkte wurde bereits notdürftig behoben. Siehe Silikon bei Nummer "1". Nun, da es wieder am Wochenende druchtropfte habe ich mich erneut auf Fehlersuche gemacht und Nummer "2" ist nun mein Verdacht.

[MEDIA=YouTube]zLSz2D7-SJ4[/MEDIA]

Türschwelle aus Metall mit gerippter Oberseite und glatter Unterseite; daneben eine Außenmatte.
Climbee02.03.20 09:59
Es tut mir so leid für dich. Ihr seid da mit so einem Engagement und einer Freude dran gegangen und jetzt sowas. Das ist so ärgerlich und kostet soviel Kraft. Ich hoffe, ihr könnt euch trotzdem noch an eurem Haus erfreuen und das die Fehler gut und zügig behoben werden können sowie die rechtlichen Probleme unkompliziert as acta gelegt werden können.
11ant02.03.20 12:26
Climbee schrieb:

Es tut mir so leid für dich. Ihr seid da mit so einem Engagement und einer Freude dran gegangen und jetzt sowas.
Die Familie ging vereint und freudig ans Werk, die Fachleute aneinander vorbei und desinteressiert :-(
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