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ᐅ Wasserschaden durch Heizung. Gewährleistung nach VOB


Erstellt am: 21.05.18 10:16

Payday21.05.18 18:31
leitungswasserschäden sind doch in der Gebäudeversicherung "immer" mit dabei? ist doch kein Sturm oder überschwemmungsschaden. oder hast du keine Gebäudeversicherung? die kosten beim Neubau doch nun wirklich nichts und erretten einen vor immensen kosten. weiterhin sind sie eh bei nahezu jeden Kredit Pflicht.


ansonsten: ist vob 4 oder 5 Jahre? bei 5jahren läuft die Frist bald ab. klar sagen die erst mal nein, weil es teuer werden könnte und sie natürlich wissen, das die Frist abläuft. bei 5jahren Gewährleistung auf jeden fall mal überlegen, ob sich ggf. ein Anwalt lohnt, der dann druck macht.

wurde die Heizungsanlage jetzt 5jahre nicht gewartet? ansonsten ist halt die frage, ob eine Wartung diesen schaden hätte verhindern können. ein durchgerosteter tank kann keiner sehen, Verschleißteile wären aber ggf. ausgetauscht worden. ohne Wartung siehts natürlich düster aus, ist halt so wie beim Auto. keine inspektion gemacht und irgendwas geht kaputt: keine Garantie oder nur über Anwalt mit Gericht usw...

letztendlich dann wohl doch am falschen ende gespart. nun kannste ja mit den gesparten Geld der Versicherung und Wartung den schaden selber reparieren. so teuer sind die Trockner auch nicht.

ps: die Hausrat ist für das beschädigte Rat des Hauses zuständig. wenn vor der Heizung nun ein Schrank stand und dieser feucht wurde, wird dieser über die Hausrat ersetzt. oder halt alles andere, was lose im Keller lag und durch das Wasser beschädigt wurde.
nowak22221.05.18 21:34
ok danke für die Antworten.
die Frage die mich am meisten interessiert. VOB sind 4 Jahre Gewährleistung. Aber wenn im 4. Jahr ein Mangel beseitigt wurde von der Heizung, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr?
Alex8521.05.18 21:45
Für die betroffenen Bauteile ja aber nicht für die gesamte Heizung, meiner Kenntnis nach.
nowak22222.05.18 14:06
da lag ich leider falsch, 2015 ist der letzte Mangel an der Heizung beseitigt worden.
Der Hersteller des Frischwassermoduls hat mir am Telefon gesagt, die Korrosion die auf meinen Fotos zu sehen sind vom Wärmetauscher hätten mit der Wartung nichts zu tun.
Anhand eines Auszuges 2018 von meinem Trinkwasser sind zwei Werte nahe zum Grenzwert für den "Standard" Wärmetauscher. Bei diesen Werten würde er mir den teureren Nickel gelöteten empfehlen um solch eine Korrosion zu vermeiden. Hat der Bauträger bei meinem Grundwasser dann den falschen verwendet? Könnte ich da was machen?
Kekse22.05.18 14:13
Nein. „Nahe zum Grenzwert“ bedeutet, es ist innerhalb der Spezifikation. Gewährleistung abgelaufen, keine darüber hinausgehende Garantie, dann wirst du es wohl selbst ersetzen müssen. Das ist nun mal so, wenn man Hauseigentümer ist. Oder generell, wenn einem Dinge gehören.
HilfeHilfe22.05.18 15:29
munger71 schrieb:
Wasserschaden zahlt doch die Hausrat, nicht die Wohngebäudeversicherung.
Alex85 schrieb:
Es ist doch gar kein Hausrat beschädigt, wie kommst du also darauf?

Leitungswasser inkl. Heizung ist Wohngebäude, ebenso wie Sturm und Brand.

Korrekt. Schließe mich aber den Vorrednern an. Wen am falschen Ende gespart wurde.

Hier lohnt sich mE kein Anwalt. Hier ist man wirklich auf dem Meer der Gerechtigkeit unterwegs
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