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Drummer
Um den Charakter dieses Wohngebietes zu erhalten, gibt der Bebauungsplan für u.A. unser Grundstück vor, dass nur Einzelhäuser gebaut werden dürfen (großes "E" im Dreieck). Hier zusätzlich noch einmal die Legende des Bebauungsplan:Eigentlich ist das Grundstück der Klassiker für ein Doppelhaus, was meines Wissens auch unter offene Bauweise gilt.
Wie kommt es, dass hier das Potential nicht erkannt wird und lieber viel vom Grundstück nur als Rand-Grundstück angedacht wird,
und das 4 mal?
Da scheinen wir fast gleichzeitig gepostet zu haben, der initiale Entwurf befindet sich genau über deinem BeitragGern. Oder ist es der in Miniformat? Der finde ich besser als der Aktuelle.
Stimmt, der Bereich ist als verkleideter Abstellraum für Staubsauger etc. geplant.Unter der Treppe wäre zB noch ein schöner Raum, den man nutzen könnte.
Danke für den Hinweis, mit diesen Parametern werde ich noch einmal weiter rumspielen.Allerdings könnte man mit Dachfenstern und geringerem Kniestock, zB 150 und höherer Dachneigung eventuell besser auskommen. Schränke kann man gut in den Drempel planen, Lagerfläche braucht es eh. Und zusätzlich bekommt man einen nützlichen Dachboden, den man besser begehen kann.
Das stimmt, im Wesentlichen teilen sich der Entwurf und das Kataloghaus die BLB und die Preisbasis, jedoch ist der Rest individuell geplant. Zu unseren Bedingungen passende Kataloghäuser habe ich nur wenige gefunden. Inspirierend fand ich an der Stelle eine 6,05 m x 14,80 m große Planung von Eco Systemhaus. Bekommt man als erstes Ergebnis, wenn "Eco Systemhaus Stadtvilla 135 HausbauDirekt" bei Google gesucht wird.Das ist aber eine (zu) freie Interpretation, einen im Original quadratischen Grundriss auf einen im Seitenverhältnis unweit 2:1 zu übersetzen. Damit sehe ich den Bezug zum zugrundegelegten Kataloghaus verloren, was die Vorzüge eines bewährten Bauvorschlages anbelangt.
Danke @kbt09, @ypg und @11ant für die Hinweise, hier werde ich noch einmal tiefer einsteigen.Die Skepsis gegenüber der Nichtvollgeschossigkeit des OG teile ich leider.
Diese Ecke ich entstanden, um die zwei Teilflächen gleich groß zu belassen, jedoch unsere Teilfläche (8370) dennoch 0,5 m breiter zu bekommen.Die kecke Ecke in der Grundstücksteilungslinie erschließt sich mir nicht.
Die ungleiche Verteilung der Breite ist nötig, da die im BPlan vorgegebene Baugrenze zum angrenzenden Grundstück einen Abstand von 4 m vorgibt. Bei gleicher Breitenverteilung müsste unser Haus noch schmaler sein (siehe Erklärung in Beitrag #1).
Zwar hätte man die Grundstücksgrößen auch ungleich aufteilen können, dann hätte es bei der kleineren Teilfläche aber aufgrund der Grundflächenzahl von 0,2 wieder Probleme mit der möglichen Hausgröße gegeben.
Ja, insofern, dass das Grundstück mit einem Angebot von Virtus für den initialen Entwurf auf Immoscout inseriert war. Anders als teilweise für Virtus arbeitende Entwickler führt er aber auch Projekte mit anderen Baufirmen durch.Ich nehme an, der Projektentwickler hat Aktien in der Sache, daß Ihr das Grundstück mit Virtus bebaut (?)
Wir haben für "unseren" Entwurf inkl. gewünschter Sonderausstattungen dann von Virtus Massivhaus und zwei weiteren (kleineren) Generalunternehmern aus der Region Angebote eingeholt.
Nach einigen Gesprächen, Budget-Rechnungen und einem Besuch vor Ort bei Virtus haben wir uns dann für Virtus entschieden.
Seht ihr ansonsten sinnvolle Änderungen in der Raumaufteilung, die die Verschachtelungen gut reduzieren könnten?
Wenn ich Räume getauscht oder den Hauseingang versetzt habe, taten sich eher größere Probleme auf, z.B. war der Laufweg Küche-Essbereich dann auf einmal noch unpraktischer