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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus, 1,5 Geschosse, 2 Kinderzimmer, 2 Büro - Flächennutzung optimal?


Erstellt am: 04.12.23 22:22

kbt0906.12.23 07:04
EFhaeusle schrieb:

Ausbuchtung Küche: Nische für Lebensmittel (nicht begehbar, aber ein Kompromiss anstelle eines Abstellraumes, da der bei uns im Keller ist)
EFhaeusle schrieb:

Wohnbereich als Druchgangsraum: Von uns gewollt, da wir nicht oft vom OG / Flur in die Küche gehen. Außerdem haben wir dadurch mehr Stellwände in der Küche
Durch die Nische nehmt ihr euche Stellfläche, denn an die Nische in der Küche muss man ja auch rankommen. Empfehle dringend diesen Küchenraum mal tatsächlich zu planen.
Und auch die Einrichtung von Wohnen / Essen mit Laufwegen zur Terrasse aus der Küche.

Idee wie immer Wohnen/Kochen tauschen, ergibt auch eine ruhigere Ecke. So wie der Flur aktuell ist, könnte der evtl. auch schmaler sein, ist aber nicht ganz einfach zu beurteilen, da Zwischenabmessungen im Grundriss fehlen.
11ant06.12.23 15:01
K a t j a schrieb:

solange der TE keine glaubhaften Angaben liefert.
Gut, haben wir mit der populären Formulierung der Einskommafünf Geschosse einmal unseren großzügigen Tag: dann stehen da aber immerhin 5,80 m Traufhöhe (wenn auch, wie meist, ohne Angabe des Bezugspunktes). Selbst wenn die Angabe SD30 dann vermutlich auch wieder Bebauungsplanvorgabe und persönliche Entscheidung vermischt, kann man damit doch etwas anfangen: nämlich daß ein Kniestock 220 recht wahrscheinlich möglich sein wird, sofern ein zweites Vollgeschoss zulässig ist. Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, daß die planerische Gleichgültigkeit des GU nicht so weit geht, einen von vornherein nicht genehmigungsfähigen Entwurf erstellen zu lassen.

Wenn tatsächlich keine Firsthöhenbegrenzung genannt ist, ging meine Vermutung der Vorsicht mit der Giebelbreite wohl fehl, und der GU wird schlicht in seiner Schublade nach einer Grundlage gewühlt haben, die in das ihm genannte Budget paßt (denn GU´ ist bekanntlich egal, wann der Bauherr wieder Geld für Blümchen und eine Eigenleistungsterrasse hat - Hauptsache, das Budget wird in eine Auftragssumme umgewandelt). Er wird sich schon sicher sein, die rund 160 qm zzgl. Keller dafür hinstellen zu können (oder die Bonität der Bauherren so taxieren, daß ein entsprechendes Nachschießen möglich ist). Ob der Garten hübsch wird oder der Bauherr für eine gebrauchte Küche Crowdfunding bei Tante Frieda und Onkel Erwin machen muß, ist dem GU egal. Vor der Haustür auf Einlaß warten kann man auch auf einer Europalette ;-)
EFhaeusle06.12.23 21:54
K a t j a schrieb:

Das ist eine der kuriosesten Begründungen, die ich hier je gelesen habe - nur so nebenbei.

Im Grunde ist das eine solide Sache. Erwärmen kann ich mich aber leider dennoch nicht dafür. Die Küche ist mir zu beengt, das Wohnzimmer nicht chillig, die Möbel im Essbereich wirken verdächtig klein, der Flur zu dominant. Oben das Bad geht hoffentlich auch in schön und die Ecke im Flur finde ich auch nicht sehr elegant. Alles keine KO-Kriterien aber da fehlt mir irgendwo der Pfiff eines modernen Hauses.

Die Frage mit der Küchennische und der Küchentüre überdenken wir nochmal. Danke für das Feedback.
Was wäre dein Vorschlag für den Flur? Das Du/WC auf Kosten des Flurs zu verbreitern und ggf. eine separate Garderobe einzurichten?
EFhaeusle06.12.23 21:56
K a t j a schrieb:

Der Baukörper ist imho auch unglücklich platziert so dass der Garten maximal zerhackstückt wird. Ich würde mehr in die Breite gehen, statt in die Tiefe.
Meinst du mit "in die Breite gehen" dem Haus in der Breite ein paar Meter zu spendieren oder das Haus um 90° zu drehen (Traufseitig zur Straße)?
EFhaeusle06.12.23 22:12
11ant schrieb:

Gut, haben wir mit der populären Formulierung der Einskommafünf Geschosse einmal unseren großzügigen Tag: dann stehen da aber immerhin 5,80 m Traufhöhe (wenn auch, wie meist, ohne Angabe des Bezugspunktes). Selbst wenn die Angabe SD30 dann vermutlich auch wieder Bebauungsplanvorgabe und persönliche Entscheidung vermischt, kann man damit doch etwas anfangen: nämlich daß ein Kniestock 220 recht wahrscheinlich möglich sein wird, sofern ein zweites Vollgeschoss zulässig ist. Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, daß die planerische Gleichgültigkeit des GU nicht so weit geht, einen von vornherein nicht genehmigungsfähigen Entwurf erstellen zu lassen.

Wenn tatsächlich keine Firsthöhenbegrenzung genannt ist, ging meine Vermutung der Vorsicht mit der Giebelbreite wohl fehl, und der GU wird schlicht in seiner Schublade nach einer Grundlage gewühlt haben, die in das ihm genannte Budget paßt (denn GU´ ist bekanntlich egal, wann der Bauherr wieder Geld für Blümchen und eine Eigenleistungsterrasse hat - Hauptsache, das Budget wird in eine Auftragssumme umgewandelt). Er wird sich schon sicher sein, die rund 160 qm zzgl. Keller dafür hinstellen zu können (oder die Bonität der Bauherren so taxieren, daß ein entsprechendes Nachschießen möglich ist). Ob der Garten hübsch wird oder der Bauherr für eine gebrauchte Küche Crowdfunding bei Tante Frieda und Onkel Erwin machen muß, ist dem GU egal. Vor der Haustür auf Einlaß warten kann man auch auf einer Europalette ;-)

Ich habe gerade im Bebauungsplan nachgeschaut: Max. Traufhöhe 5,80 Max. Firsthöhe: 9,00 (beides ab BZH). Wenn meine mathematische Kenntnisse nicht komplett verloren sind, hätten wir dadurch bei der Giebelbreite noch ordentlich Luft bis zu den 9,00m.
Was ist eurer Meinung nach der Vorteil von 2 kompletten Vollgeschossen?Außer der Möglichkeit einen "normal" hohen Fenstersturz auf der Traufseite?

Die Vermutung mit "Grundriss aus der Schublade" kann ich nicht ganz von der Hand weisen.... Wobei das nicht unbedingt per se schlecht sein muss - gerade da wir auch keine extrvagante Wünsche haben 🙂
ypg06.12.23 22:16
EFhaeusle schrieb:

Was ist eurer Meinung nach der Vorteil von 2 kompletten Vollgeschossen?
Sorry, es geht nicht darum, was Vorteile hat, wenn man gar nicht die Option hat.
Schau noch mal nach: was ist erlaubt? Steht da eine l oder eine ll?
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