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ᐅ Grundriss EG - Räume gross genug?


Erstellt am: 31.01.2021 12:02

ypg 31.01.2021 15:00
BastianBW schrieb:

Anbei sollte das Original EG sein.

Und was sagt uns das jetzt für die beiden Grundrisse???
Ich versteh das nicht!
Und wenn einer davon nur fürs EG sein soll, was passiert im OG? Schliesslich nimmt da eine mega Treppe fett Platz im Eingang weg..
BastianBW schrieb:

Raumbedarf im EG, OG
Büro: Homeoffice
Hier gibt es ja auch nix, woraus man ableiten kann...
ist der Fragebogen so schwierig?? 😳

Also, der gelbe ist ja man richtig unschön!

kbt09 31.01.2021 15:04
Es ist eine Krux, wenn Informationen unvollständig sind. Raten könnte man jetzt, das soll ein 2-Familienhaus werden ... oder ist das falsch geraten? 😉

BastianBW 31.01.2021 17:14
ypg schrieb:

Und was sagt uns das jetzt für die beiden Grundrisse???
Ich versteh das nicht!
Und wenn einer davon nur fürs EG sein soll, was passiert im OG? Schliesslich nimmt da eine mega Treppe fett Platz im Eingang weg..


Hier gibt es ja auch nix, woraus man ableiten kann...
ist der Fragebogen so schwierig?? 😳

Also, der gelbe ist ja man richtig unschön!

Das Original EG wurde beigefügt auf Nachfrage eines anderen Nutzers.

Wollte einfach Mal Meinungen zum EG in Beitrag 1.

Das Grundstück ist ungefähr 17*28m groß.

Und ja soll ein Zweifamilienhaus werden.

11ant 31.01.2021 19:18
Mir ist die Intention des TE noch nicht ganz klar: geht es darum, den einzigen von den Außenmaßen passenden im Internet herumliegenden Zweifamilienhausgrundriss ohne einen Architekten zu bemühen umzubasteln ? - 60 cm Grenzabstand bringen mich zu der Befürchtung, daß der Bürgermeister der Cousin vom dem sein muß, der in der Gemeinde von sein Bürgermeisterunwesen treibt, denn das ist eine Narretei wie aus dem Lehrbuch. Anbauverpflichtung ja oder nein, aber Anbauverpflichtung ein bißchen, das funktioniert nicht. Daß es hier keinen Bebauungsplan gibt, habe ich schon verstanden, aber dann muß der §34-Rahmen hier entweder durch eine Ortssatzung ergänzt sein oder die Vorgabe des 60 cm Grenzabstandes ist Bürgermeisters Privatwunsch und gilt nicht. Faktisch aus der Umgebung sehe ich hier den Wunsch nach einseitigem Grenzanbau kaum zu verwehren, jedoch nicht eindeutig bestimmt, ob man sich dies für die West- oder Ostgrenze wünschen dürfte. Auch innerhalb des faktischen Baufensters freistehend mit normalem seitlichen Bauwich zu bauen, sehe ich hier nicht verwehrbar. Dachfenster sehe ich hier vom Brandschutz eingeschränkt möglich.

ypg 31.01.2021 19:20
BastianBW schrieb:

Das Original EG wurde beigefügt auf Nachfrage eines anderen Nutzers.
Und woher soll man wissen , welches „Original“ ist?
Es von Dir aus kenntlich zu machen in einem Satz, wäre echt einfach 🙂
Ich geh mal von der naiven Variante aus (das andere hat ja dann doch mehr „Hand und Fuß“
also das Gelbe:
Bäder im Westen, Türen von den Bädern Richtung Wohnen, Wohnen in der dunkelsten Ecke des Hauses, viel zu großer Flur, zu viel ungenutzte und überflüssige Verkehrsfläche (1/3 von der Wohnung), keine richtige Zonierung von Privat und Offen, zu langer Weg von Schlafraum zum Bad, und keine Außenwand vom Hauswirtschaftsraum machen den Entwurf teilweise nicht machbar und nicht wirklich würdig.
BastianBW schrieb:

Und ja soll ein Zweifamilienhaus werden.
Dann funktioniert die Treppe bei erlaubter Eingeschossigkeit nicht.
treppeanbauverpflichtung