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ᐅ Grundriss, Bauhausstil mit Staffelgeschoss


Erstellt am: 07.07.17 23:27

Alex85 08.07.17 20:44
Zugegebenermaßen kenne ich keinen Architekt dieser Welt beim Namen, noch wofür diese gestanden haben. Aber die von dir genannten Objekte bestärken mich eher, dass Klinker und Bauhaus nicht gut zusammen passen. Vielleicht war der Herr ja so bekannt, weil er sich traute, was sonst keiner tut.
Traumfaenger 08.07.17 20:54
Aber auch andere Bauhaus Architekten hatten damals mit Klinker gearbeitet. Das ist sicherlich immer Geschmackssache. Aber mir fällt auf, dass Bauhäuser heute, nachdem sie bestimmt seit über 10 Jahren weiß mit Fenstern etc. in Anthrazit gebaut wurden, heute öfters mal mit Klinker ausgestattet werden. Meistens nicht mehr rot, sondern in hellen Tönen und "geschlemmt". Google mal "modernes Bauhaus Klinker geschlemmt". Das sieht gar nicht so schlecht aus wenn man die Bauten in echt sieht, ist aber natürlich mein persönlicher Geschmack.
Traumfaenger 08.07.17 21:00
Zum Thema Staffelgeschoss NRW sagt die Landesbauordnung in §2 (5) "Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat."

Das soll mit der neuen Landesbauordnung 2018 vereinfacht und gelockert werden, die war auch schon beschlossen, wird nun aber vermutlich von der neuen Landesregierung kassiert.

Daneben kann es natürlich sein, dass die einzelnen Bauämter auch noch ihre eigene Meinung zum Thema Staffelgeschoss haben.....
ypg 08.07.17 21:06
mihaco schrieb:

Der Vorratsraum im Grundriss ist auch zum Durchlaufen mit Wäsche zu schmal, deshalb habe ich dies in meiner Skizze schon verbreitert.

Bei Deiner Skizze mit vergrößertem Vorratsraum springt die Treppe weiter planrechts in die Mitte des EGs... Das hat zur Folge, dass Du im OG dort keinen adäquaten Raum planen kannst.
Das wird nicht hinhauen.

Auch wenn Dir das OG erst mal relativ egal ist, so sieht man an Deinem Skizzenbeispiel, dass man das OG immer mitplanen muss. Es hilft nichts, sich ein schicky EG zu planen und kommt mit der Fläche im OG nicht zurecht.

Da ich immer noch nicht weiß, wie bei Euch die Regelung für VGs aussehen, kann man jetzt auch keine Tipps geben oder losplanen.


Gruß, Yvonne
mihaco 08.07.17 21:35
Nochmal vielen Dank an alle. Ich habe nicht damit gerechnet, mit meinem Thema eine Grundsatzdiskussion zum Bauhausstil und Klinker loszutreten. Auch nicht die Staffelgeschoss Diskussion.

Darüber will ich hier eigentlich auch nicht diskutieren, Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Gebaut wird aber, falls es jemanden interessiert, mit einem fast fugenlosen Klinker im normalen Format. Flachdach ist erlaubt und der Rücksprung reicht laut Architekt aus.

Die Position des OG ist auch noch nicht fix, diese wird erst festgelegt, nachdem wir das EG geplant haben. Treppe sollte nur möglichst im linken mittleren Teil sein. Wo dann der Rücksprung beim OG ist wird man sehen.

Es ging mir eigentlich mehr um den Grundriss des EG und wie man am besten Flur, Homeoffice, Technik und Hauswirtschaftsraum aufteilt, ohne viel Raum zu verschenken und natürlich die Punkte die ich anfangs beschrieben hatte. Die neue Skizze kommt noch, bin aber leider mit der Planung noch nicht viel weiter.

Gruß mihaco
mihaco 08.07.17 21:41
Zum Thema Vollgeschoss hat Traumfaenger bereits alles geschrieben, die gleichen Regeln gelten für uns auch. OG hat dann 2/3 der Fläche des EG
Traumfaenger schrieb:
Zum Thema Staffelgeschoss NRW sagt die Landesbauordnung in §2 (5) "Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat."

Das soll mit der neuen Landesbauordnung 2018 vereinfacht und gelockert werden, die war auch schon beschlossen, wird nun aber vermutlich von der neuen Landesregierung kassiert.

Daneben kann es natürlich sein, dass die einzelnen Bauämter auch noch ihre eigene Meinung zum Thema Staffelgeschoss haben.....
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