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ᐅ Grundriss 2-Familienhaus mit Staffelgeschoss - zu kompakt?


Erstellt am: 09.01.22 23:41

ypg10.01.22 10:24
Ich denke mal, von den Daten (Höhen) wird es passen (bis auf Budget)
Hab beim Lesen so gedacht: naja, auch wenn die Erwachsenen keine Schrägen mögen, so kann man ja den Kindern schöne Zimmer unterm Dach spendieren. Habe dann aber auch gedacht, dass die Dachterrasse schon etwas Sinn macht, wenn man im OG wohnt und den Garten an die Senioren abgibt.
Aber ich sehe die Dachterrasse nur bei den Kindern. Ich weiß nicht, ob man die so nutzt. Auch die Galerie… das ist eine Wohlfühlarea für die Kinder, aber Sperrzone für Erwachsene 😉

Um es mal sortiert_ einzuordnen, (vom Grundriss mal abgesehen): Ihr verzichtet auf eine größere Grundfläche, damit noch Garten bleibt, aber habt so auch nichts vom Garten, bzw muss das Reststück Garten nun von den Senioren gepflegt werden.
Macht das Sinn? Im Prinzip wird es ein 2-Familien-Haus und bleibt ein 2-Familien-Haus. bisschen Gartenanteil zu einigen Stellplätzen und gut.
Dann wird davon ausgegangen, dass die 30-jährigen die gleichen Wohnbedürfnisse haben wie die Senioren ü70.
Die Wohnung der Semioren ist zwar nett, aber ich finde den 8er esstisch dann doch etwas deplatziert und zu groß. Schlafzimmer ist etwas zu beengt. Ein kleiner Esstisch macht an der Küche Sinn. Gäste können im Hotel kostengünstiger und mit mehr Privatsphäre untergebracht werden. Für „später“ könnte man die Schlafzimmer-Trennwand entfernen…
Aber: ich werfe mal einen anderen Vorschlag in den Raum:
Grundfläche doch vergrößern, für die junge Familie eine Wohnküche, WC und Hauswirtschaftsraum ins EG, dann OG auf der Fläche anpassen mit kleinem WZ und Kinderzimmer. Wahrscheinlich wird das Schlafzimmer dort auch Platz finden können.
Nur mal als Beispiel in Skizze (ohne verbindliche Maße oder so, nur mal als Größenordnung)

Handgezeichneter Grundriss eines Gebäudes mit mehreren Zimmern, Innenwänden und Türen.


Handgezeichneter Grundriss eines Gebäudes mit mehreren Zimmern, Wänden und Türen.
K1300S10.01.22 13:36
11ant schrieb:

Da würde ich im Bauamt und im Rechtsamt für einen Drogentest sorgen - da kannze mich für ankucken, wie man im Revier sagt.
Also ich kann nur sagen, dass die bisherige "Ausnutzung" dieser Regelung in meinen Augen stimmig umgesetzt wird, gebe Dir aber natürlich Recht, dass da im Zweifelsfall auch Schindluder mit getrieben werden kann. In jedem Fall hilft es natürlich den Staffelgeschossbefürwortern, ohne Schrägen dennoch zusätzlichen Wohnraum zu generieren.
11ant10.01.22 14:27
K1300S schrieb:

Also ich kann nur sagen, dass die bisherige "Ausnutzung" dieser Regelung in meinen Augen stimmig umgesetzt wird, gebe Dir aber natürlich Recht, dass da im Zweifelsfall auch Schindluder mit getrieben werden kann.
Das braucht leider keinen Zweifelsfall, um Schindluder zu werden. Ein Staffelgeschoss bedeutet an allen rücksprunglosen Seiten eine faktische Dachneigung von 90° - und da muß ich dann nachbarschützend an Kants kategorischen Imperativ erinnern (wo die meisten Fragesteller hier doch auf die Vollverschattung ihres eigenen Grundstückes sehr sensibel reagieren).
K1300S schrieb:

In jedem Fall hilft es natürlich den Staffelgeschossbefürwortern, ohne Schrägen dennoch zusätzlichen Wohnraum zu generieren.
Versiegelung bedeutet mehr als nur die Zubetonierung von Grashalmflächen, sondern es geht generell um die Notwendigkeit des Maßhaltens, wie viele Einwohner pro Hektar eine Gemeinde der Natur zumutet. Regnen tut es ja für alle gleich, aber Abwasser beispielsweise hat ja bewohnerzahlabhängige Mengen. Bei allem Verständnis für Wohneigentumswünsche geht das einfach nicht, den Häuslebauern zuzugestehen, sich auf wenigstmöglich Grundfläche zu stapeln.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Claudia-W10.01.22 21:16
11ant schrieb:

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, daß das so nix wird. Daher greife ich mal nur zwei Appetithäppchen heraus: die maximal 7m Traufhöhe sind hier ganz gewiß verletzt, und über vermutlich mindestens drei Stellplätze müßt Ihr Euch auch noch Gedanken machen.

Mit dem Staffelgeschoss wird die max. Traufhöhe von 7m definitiv nicht verletzt. Unser GU und auch wir selbst haben mit dem Bauamt Rücksprache gehalten und uns wurde bestätigt, dass wir das Haus so bauen können. Das Staffelgeschoss zählt nicht als ein vollwertiges Vollgeschoss, wenn max. nur 3/4 des Geschoss darunter bebaut wurden. Die Regeln in der Bauordnung (zumindest in NRW) wurden in den letzten Jahren sogar gelockert. Dass Staffelgeschoss muss nicht 1 oder 1,5m Abstand von den Außenwänden des Geschoss darunter haben. Es reicht aus, wenn nur 3/4 verbaut werden d.h. das STG kann an einer Außenwand drangebaut werden. Ein paar Grundstücke weiter von uns (gleiche Bauvorgaben), soll auch ein Haus mit Staffelgeschoss gebaut und die Bauherren haben bereits die Baugenehmigung vom Bauamt erhalten.

Wir werden zwei Stellplätze im Osten am Haus haben und eins soll im Norden oder im Westen gebaut werden.

So, die Appetithäppchen hätten wir jetzt hinter uns -was gibt´s zum Hauptgericht, das bei uns übel aufstoßen könnte 🙂
Claudia-W10.01.22 21:18
hanse987 schrieb:

Für ein Haus dieser Größe sehe ich das anvisierte Budget zu gering.

..dazu kommen noch ca. 65K€ Förderung dazu, hatte ich vergessen dazu zu addieren.
Claudia-W10.01.22 21:25
haydee schrieb:

Welche Anforderungen haben deine Eltern an die Einliegerwohnung? genaues Raumprogramm
wie Schlafzimmer mit 4 m lfd Kleiderschrank
Wohnzimmer mit XXL Sofa, Bücheregale ca. 5 m Deckenhoch.
Dazu noch mit welchen Handycaps sollen sie in der Wohnung bleiben.

Bei euch das gleiche. Erstellt ein genaues Raumprogramm mit den notwendigen Möbeln und Abmessungen.

Zeichnet alle Möbel im Maßstab ein einschl. Bewegungsfläche.
z.b Esstisch Es wird ab Tischkante 80 cm als Mindestbewegungsraum angenommen. Sprich Tisch 1 m breit mind 2,60 m Platzbedarf in der breite.
Dadurch seht ihr euer Wohnraum ist zu klein.
Ich würde in das Staffelgeschoss den Allraum planen, so habt ihr direkten Zugang zum Außenessplatz.

Danke für diesen Tipp. Wir werden nochmals drüber nachdenken. Der GU und wir haben wegen der Einfachheit, die Wohnung im EG genauso geplant wie die Wohnung im OG, da wir in einigen Jahren ins EG umziehen werden (zumindest ist es so angedacht). Meine Eltern brauchen schon einiges am Platz, das sie regelmäßig Besuch von ihren Kindern und Engelkinder bekommen/werden (wohnen unweit vom Neubaugebiet).
staffelgeschossgartengrundflächewohnungschlafzimmerdachterrasseesstischbauamt