ᐅ Grundleitungsplan - Abwasserabführung und Höhenplanung
Erstellt am: 24.09.2020 19:39
Tolentino 27.09.2020 20:40
sorry. Die 28.12m sind ein Artefakt von mir. Ich werde den Grundleitungplan nochmal drehen und neu einstellen. brauche nur ein bisschen dafür.
Nida35a 27.09.2020 20:50
deine Pläne überfordern mich auch, aber das Prinzip immer in Abfluss Richtung sollte gelten, das heißt nicht nach Norden führen wenn der Abfluss im GFL nach Süden führt. Möglichst alle Leitungen durch die Bodenplatte DN100, nach der Zusammenführung mit Nachbarn DN125, alle 20m ein T-Stück nach oben als Revision, penibel das Gefälle einhalten, keine Dachentwässerung anschließen (sind Druckleitungen)
matte 27.09.2020 21:43
Also mit ner Ausführungsplanung einer Grundleitungsplanung hat das nicht viel zu tun.
Die wichtigsten Angaben fehlen:
Rohrdimensionen, Gefälle und Höhenangaben bezogen auf Rohrsohle.
Ohne diese Angaben kann man das nur nach "das haben wir schon immer so gemacht" bauen.
Hat halt dann nix mit ner Planung zu tun...
Die wichtigsten Angaben fehlen:
Rohrdimensionen, Gefälle und Höhenangaben bezogen auf Rohrsohle.
Ohne diese Angaben kann man das nur nach "das haben wir schon immer so gemacht" bauen.
Hat halt dann nix mit ner Planung zu tun...
matte 28.09.2020 09:53
Ich bleibe bei meiner Aussage.
Alles pauschal mit KG100 auszuführen mag Vorlauf noch stimmen, Sicherheit bekommt man aber nur durch ne Abwassernetzberechnung. Würde ich aber schätzen müssen, sollte das passen.
Allerdings fehlen nach wie vor Höhenangaben (ca. 70cm tief soll ja wohl ein Witz sein als einzige Angabe) ein notwendiges Gefälle wird auch nirgends angegeben.
Mit solchen Plänen kommt dann genau so ne Problematik raus, die letztens von nem anderen User gepostet wurde. Zum Schluss passt der Anschluss an den Kanal nicht, weil man zu Tief raus kommt.
Ich sehe nur die Leitungsführung aus dem Gebäude raus. Wie verläuft die Leitung bis zum Kanalschacht? Durch die Länge dieser Leitung und der benötigten Höhe als Anschlusspunkt ergeben sich ja erst die notwendigen Höhen.
Sorry, aber würde ich sowas als AFU-Plan liefern, würde mich mein Chef vermutlich entlassen. Und ich mach sowas tatsächlich hauptberuflich
Da ist ne richitige Entwurfsplanung ja aussagekräftiger.
Alles pauschal mit KG100 auszuführen mag Vorlauf noch stimmen, Sicherheit bekommt man aber nur durch ne Abwassernetzberechnung. Würde ich aber schätzen müssen, sollte das passen.
Allerdings fehlen nach wie vor Höhenangaben (ca. 70cm tief soll ja wohl ein Witz sein als einzige Angabe) ein notwendiges Gefälle wird auch nirgends angegeben.
Mit solchen Plänen kommt dann genau so ne Problematik raus, die letztens von nem anderen User gepostet wurde. Zum Schluss passt der Anschluss an den Kanal nicht, weil man zu Tief raus kommt.
Ich sehe nur die Leitungsführung aus dem Gebäude raus. Wie verläuft die Leitung bis zum Kanalschacht? Durch die Länge dieser Leitung und der benötigten Höhe als Anschlusspunkt ergeben sich ja erst die notwendigen Höhen.
Sorry, aber würde ich sowas als AFU-Plan liefern, würde mich mein Chef vermutlich entlassen. Und ich mach sowas tatsächlich hauptberuflich
Da ist ne richitige Entwurfsplanung ja aussagekräftiger.
Tolentino 28.09.2020 09:57
Danke für die Info. Ja, der Thread hatte mich jetzt auch inspiriert...
Es handelt sich zunächst auch um einen Vorabzug. Der Bauleiter meinte, er würde erst nach der erfolgten Statikberechnung (die erst nach dem erfolgten Baugrundgutachten kommt) eine "richtige" Planung machen.
Dann geht's mir hier zuerst um die Ausführung aus dem Haus raus. Geht, statt planunten auch planrechts? und ist es evtl. sogar besser?
Schließlich ist die Entwässerungsplanung ab der Ausführung unter der Bodenplatte raus nicht mehr Umfang des Vertrags. Das ist quasi bauseits zu erledigen.
Es handelt sich zunächst auch um einen Vorabzug. Der Bauleiter meinte, er würde erst nach der erfolgten Statikberechnung (die erst nach dem erfolgten Baugrundgutachten kommt) eine "richtige" Planung machen.
Dann geht's mir hier zuerst um die Ausführung aus dem Haus raus. Geht, statt planunten auch planrechts? und ist es evtl. sogar besser?
Schließlich ist die Entwässerungsplanung ab der Ausführung unter der Bodenplatte raus nicht mehr Umfang des Vertrags. Das ist quasi bauseits zu erledigen.
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