Also (zu den gestellten Fragen) :
Ein Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal ist an der Strasse vorhanden.
Es handelt sich um ein seit langem bebautes innerstädtisches Areal ohne aktuell gültigen Bebauungsplan,d.h. es gilt Paragraph 34.
Die nebenliegenden Grundstücke sind leicht erhöht zum Strassenniveau sodass Wasser zur Strasse in den Kanal abfliessen kann.
Generell sind die Grundstücke aber eben
Der Nachbar hat ein hintenliegendes Grundstück in zweiter Reihe,welches durch einen mit Kopfsteinpflaster belegten Weg erreichbar ist.
Bislang wurde - vor seinem Umbau - das Niederschlagswasser von seinem Dach über den Kanal abgeleitet
Auch das Regenwasser der existierenden Bestandsimmobilien läuft in diesen Kanal.
Die Versickerungseigenschaften zumindest auf meinem Grundstück sind - basierend auf einem älteren Versickerungstest - schlecht.
Soweit ich weiss hat er im Rahmen seines Umbaus seinem Garten grosse Auffangbehälter im Boden vorgesehen/installiert um ninmehr das Wasser von seinem neuen Dach aufzunehmen.
Ein Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal ist an der Strasse vorhanden.
Es handelt sich um ein seit langem bebautes innerstädtisches Areal ohne aktuell gültigen Bebauungsplan,d.h. es gilt Paragraph 34.
Die nebenliegenden Grundstücke sind leicht erhöht zum Strassenniveau sodass Wasser zur Strasse in den Kanal abfliessen kann.
Generell sind die Grundstücke aber eben
Der Nachbar hat ein hintenliegendes Grundstück in zweiter Reihe,welches durch einen mit Kopfsteinpflaster belegten Weg erreichbar ist.
Bislang wurde - vor seinem Umbau - das Niederschlagswasser von seinem Dach über den Kanal abgeleitet
Auch das Regenwasser der existierenden Bestandsimmobilien läuft in diesen Kanal.
Die Versickerungseigenschaften zumindest auf meinem Grundstück sind - basierend auf einem älteren Versickerungstest - schlecht.
Soweit ich weiss hat er im Rahmen seines Umbaus seinem Garten grosse Auffangbehälter im Boden vorgesehen/installiert um ninmehr das Wasser von seinem neuen Dach aufzunehmen.
M
MachsSelbst17.04.26 08:36tomtom79 schrieb:
Also entwässert er nicht zu dir, sondern auf seinem Grund.Möglicherweise. Wenn das eine versickerungsfähige Fläche ist, zwischen Grundstück und Pflaster.
Wir haben zum Beispiel Gefälle zum Nachbarn gepflastert und nen 50cm breiten Kiesstreifen zwischen den Grundstücken.
Wenn es aber zum Beispiel Rasen ist, dann wird das auch schon bei mäßigem Starkregen einfach drüberlaufen...
Am Ende ist es mit den Infos hier nix als Rate mal mit Rosenthal.
D
derdietmar17.04.26 08:58Hallo,
grundsätzlich darf dein Nachbar pflastern, wie er es für richtig hält. Auch mit Gefälle zu deinem Grundstück. Solange kein Wasser auf dein Grundstück läuft geht dich das nichts an.
Offensichtlich ist bisher noch kein Wasser auf dein Grundstück gelaufen. Wenn dem irgendwann so sein sollte, kannst du verlangen, dass der Nachbar handelt.
Und so wie es aussieht solltest du dich besser erst mal um die Entwässerung auf deinem eigenen Grundstück kümmern, wenn dir schon mehrfach das Haus vollgelaufen ist, statt die Nachbarn zu überprüfen.
Viele Grüße
grundsätzlich darf dein Nachbar pflastern, wie er es für richtig hält. Auch mit Gefälle zu deinem Grundstück. Solange kein Wasser auf dein Grundstück läuft geht dich das nichts an.
Offensichtlich ist bisher noch kein Wasser auf dein Grundstück gelaufen. Wenn dem irgendwann so sein sollte, kannst du verlangen, dass der Nachbar handelt.
Und so wie es aussieht solltest du dich besser erst mal um die Entwässerung auf deinem eigenen Grundstück kümmern, wenn dir schon mehrfach das Haus vollgelaufen ist, statt die Nachbarn zu überprüfen.
Viele Grüße
Naja, die Pflasterung ist ja gerade erst 3 Wochen alt. Da gabs bislang noch keine "Gelegenheit" für einen Wasserübertritt. Ich möchte aber verständlicherweisr auch nicht warten bis der Ernstfall eintritt sondern eine weitere Beeinträchtigung im vorab vermeiden.
Was mein Grundstück angeht so habe ich bereits diverse Vorkehrungen im Rahmen des Machbaren getroffen um das Problem zu reduzieren.
Ich bin von Natur aus ein friedliebender Mensch,der bemüht ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu pflegen hätte mir aber durchaus gewünscht dass der Nachbar im vorab einmal Kontakt mit mir aufnimmt und mich nicht vor vollendete Tatsachen setzt
Ich möchte ihn diesbezüglich naturlich auch ansprechen. Dazu gehört es dann aber für mich auch sich im vorab zu informieren was erlaubt ist unf was nicht bevor ich ein Fass aufmache
Was mein Grundstück angeht so habe ich bereits diverse Vorkehrungen im Rahmen des Machbaren getroffen um das Problem zu reduzieren.
Ich bin von Natur aus ein friedliebender Mensch,der bemüht ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu pflegen hätte mir aber durchaus gewünscht dass der Nachbar im vorab einmal Kontakt mit mir aufnimmt und mich nicht vor vollendete Tatsachen setzt
Ich möchte ihn diesbezüglich naturlich auch ansprechen. Dazu gehört es dann aber für mich auch sich im vorab zu informieren was erlaubt ist unf was nicht bevor ich ein Fass aufmache
D
derdietmar17.04.26 10:56Hallo,
warum sollte der Nachbar auf dich zukommen bevor er auf seinem Grund und Boden völlig legal seine Einfahrt pflastert? Wenn du eine Beeinträchtigung vermeiden möchtest, dann musst du selbst Vorkehrungen treffen. Der Nachbar muss dafür sorgen, dass übliche Mengen Regenwasser nach den Pflasterarbeiten weiterhin auf seinem Grundstück versickern. Dafür wird der 40 cm breite Streifen locker genügen.
Natürlicher Wasserabfluss von benachbarten Grundstücken auf das eigene Grundstück muss grundsätzlich geduldet werden. Bauliche Veränderungen die diesen Wasserfluss verändern muss der jeweilige Grundstückseigner berücksichtigen (oben genannter Sickerstreifen). Starkregenereignisse, die in jedem Fall zum Wasserübertritt führen müssen nicht abgesichert werden, zumal du ja selbst eingeräumt hast, dass diese Ereignisse bereits in der Vergangenheit zu Problemen auf deinem Grund geführt haben.
Es wird sogar noch diffiziler. Wenn du Gegenmaßnahmen triffst, die das Wasser beim Nachbarn aufstauen, bist du haftbar für dessen Schäden...
Viele Grüße
warum sollte der Nachbar auf dich zukommen bevor er auf seinem Grund und Boden völlig legal seine Einfahrt pflastert? Wenn du eine Beeinträchtigung vermeiden möchtest, dann musst du selbst Vorkehrungen treffen. Der Nachbar muss dafür sorgen, dass übliche Mengen Regenwasser nach den Pflasterarbeiten weiterhin auf seinem Grundstück versickern. Dafür wird der 40 cm breite Streifen locker genügen.
Natürlicher Wasserabfluss von benachbarten Grundstücken auf das eigene Grundstück muss grundsätzlich geduldet werden. Bauliche Veränderungen die diesen Wasserfluss verändern muss der jeweilige Grundstückseigner berücksichtigen (oben genannter Sickerstreifen). Starkregenereignisse, die in jedem Fall zum Wasserübertritt führen müssen nicht abgesichert werden, zumal du ja selbst eingeräumt hast, dass diese Ereignisse bereits in der Vergangenheit zu Problemen auf deinem Grund geführt haben.
Es wird sogar noch diffiziler. Wenn du Gegenmaßnahmen triffst, die das Wasser beim Nachbarn aufstauen, bist du haftbar für dessen Schäden...
Viele Grüße
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