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ᐅ Grossflächige Pflasterung an der Grundstücksgrenze

Erstellt am: 16.04.26 20:30
B
Biker99
N
nordanney
17.04.26 11:21
derdietmar schrieb:
Dafür wird der 40 cm breite Streifen locker genügen.

Na ja, wenn es normale 5-15mm am Tag regnet, kommen bei 100qm Fläche 5-15cbm zusammen. Ob die Menge in einem 40cm Streifen versickern kann, möchte ich mit einem Fragezeichen versehen. Markantes Wetter, also kein Starkregenereignis, sondern einfach "nur" richtig starker Regen liegt bei 20-30mm. Da brauchst Du schon richtig sandige Flächen, kommt irgendwas schluffiges vor, landet der Regen beim Nachbarn. 
Das kann aber der TE beantworten, was für Böden vorhanden sind, oder? Meine persönliche Einschätzung: Wenn wir schönes Aprilwetter bekommen, wird der TE ganz schön im Wasser stehen.
M
MachsSelbst
17.04.26 11:22
Bei Starkregen hilft dir auch eine Rinne nix und auch nicht das einleiten in die Kanalisation, sofern es überhaupt zulässig ist.
Starkregen überlastet jede Kanalisation, jede Rigole, jede Zisterne... 

Ich sagte es ja schon, da kommen für ein übliches Grundstück mit 150-200m² versiegelter Fläche (Dächer, Pflasterflächen, usw.) schnell 20, 30m³ in wenigen Stunden zusammen. Da kann die Rinne noch so breit sein, wo soll das viele Wasser gespeichert werden? 
D
derdietmar
17.04.26 11:32
Hallo,

ich kann den Ersteller absolut verstehen. Aber es herrscht häufig der Irrglaube, die Nachbarschaft müsse das eigene Grundstück schützen. Man muss lediglich das Traufwasser geplant ableiten. 

Wenn der Boden nicht sickerfähig ist, dann ist er das auch ohne Pflaster nicht. Somit würde das Wasser bei natürlichem Boden ebenso abfließen (Schichtwasser). Es gibt lediglich eine Zeitverzögerung und geringfügig höheres Speichervermögen.

Blöde Situation, aber Sicherheit gibts leider nur, wenn man selbst Maßnahmen trifft.

Viele Grüße
N
nordanney
17.04.26 11:32
MachsSelbst schrieb:
Bei Starkregen hilft dir auch eine Rinne nix

Da bin ich bei Dir. Aber bei üblichem Gefälle zur Straße hin, läuft das Wasser wenigstens nicht direkt in den Garten des Nachbarn.
1
11ant
17.04.26 15:10
Biker99 schrieb:
Ist es erlaubt

Ich frage mich, wo das noch hinführen soll, wenn die Menschen nicht mehr miteinander kommunizieren, sondern sich gleich Schützenhilfe von Unbekannten im Internet holen. Wenn der (Um)bauherr vergessen hat, den Mitbetroffenen in seine Planung einzuweihen, dann geht eben der Mitbetroffene zum (Um)bauherrn hin und sagt: "schade, daß ich es jetzt erst sehe, aber wir hätten uns besprechen sollen - laß´ uns das doch einfach nachholen und gemeinsam schauen, wie wir das gerettet bekommen". Nehmen wir einmal die Unschuldsvermutung zur Hand (eine These, die besagt, keiner sei doof oder fies geboren). Dann ist eine Gesprächseröffnung mit dem "Argument", das beobachtete Problem sei "unzulässig" / "verboten", außer regelmäßig kontraproduktiv (weil potentiell eskalierend) auch noch unnötig.

Der Nachbar (Um)bauherr hat einen Planungsfehler begangen, den zu beheben außer Einsicht und gutem Willen auch Arbeits- und Geldeinsatz erfordern wird. Die Frage ist also, wie man da empathisch mit umgehen kann - und nicht, ob der Planungsfehler illegal / justiziabel ist.

Fakt ist: Wasser ist wild, es folgt rücksichtslos seiner Schwerkraftsucht. Und Fakt ist ebenfalls, starkregentypisch ist selbst ohne zusätzliche Erschwernisfaktoren die Fließgeschwindigkeit gegenüber der Versickerungsgeschwindigkeit als höher anzunehmen. Selbst eine Rinne müßte also von einer Rigole sekundiert werden. Diese könnte auch oberirdisch sein, als Pfützenkaule. Das gilt sinngemäß auch für einen Damm (oder ein System aus einer Kombination).
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