ᐅ Grossflächige Pflasterung an der Grundstücksgrenze
Erstellt am: 16.04.26 20:30
B
Biker99Guten Abend,
mein Nachbar, der gerade ein älteres Haus mit ca 1000 qm Grundstück saniert hat seine Einfahrt und Teile seines
Grundstückes gepflastert. Es handelt sich um eine grossflächige Pflasterung von mehr als 100 Quadratmeter.
So wie es aussieht ist das frisch gelegte Plaster so orientiert dass es ein Gefälle in Richtung meines Grundstückes
aufweist (weg von seinem Haus aber auch weg von seinem dahinter liegendem Garten)
Es befindet sich keine Ablaufrinne auf irgendeiner Seite der Plasterung was mich sehr erstaunt hat.
Der Abstand der gepflasterten Fläche zu meiner Grundstücksgrenze beträgt ca 30-50 cm.
So wie es scheint handelt es sich auch nicht um ÖkoPflaster (das ist jedoch erstmal nur eine Vermutung von mir,
die bestätigt werden müsste)
Fragen :
Als leidgeprüfter Mensch was Starkregenereignisse angeht (mein Grundstück ist ebenfalls etwas abfallend in eine
Kellereinfahrt hinein die bereits mehrfach überflutet wurde) mache ich mir Sorgen dass bei entsprechend starkem
Regen bedingt durch die grosse versiegelte Fläche beim Nachbarn trotz der 30-40 cm Abstand das abfliessende
Wasser nicht auf seinem Grundstück verbleibt sondern auf mein Grundstück übertritt.
mein Nachbar, der gerade ein älteres Haus mit ca 1000 qm Grundstück saniert hat seine Einfahrt und Teile seines
Grundstückes gepflastert. Es handelt sich um eine grossflächige Pflasterung von mehr als 100 Quadratmeter.
So wie es aussieht ist das frisch gelegte Plaster so orientiert dass es ein Gefälle in Richtung meines Grundstückes
aufweist (weg von seinem Haus aber auch weg von seinem dahinter liegendem Garten)
Es befindet sich keine Ablaufrinne auf irgendeiner Seite der Plasterung was mich sehr erstaunt hat.
Der Abstand der gepflasterten Fläche zu meiner Grundstücksgrenze beträgt ca 30-50 cm.
So wie es scheint handelt es sich auch nicht um ÖkoPflaster (das ist jedoch erstmal nur eine Vermutung von mir,
die bestätigt werden müsste)
Fragen :
- Ist es erlaubt eine so grosse Fläche zu pflastern ohne eine Ablaufrinne in den Kanal ?
- Darf der Nachbar überhaupt das Plaster so anlegen dass es ein Gefälle zu meinem Grundstück aufweist ?
- Gibt es Abstandsflächen die eingehalten werden müssen ?
Als leidgeprüfter Mensch was Starkregenereignisse angeht (mein Grundstück ist ebenfalls etwas abfallend in eine
Kellereinfahrt hinein die bereits mehrfach überflutet wurde) mache ich mir Sorgen dass bei entsprechend starkem
Regen bedingt durch die grosse versiegelte Fläche beim Nachbarn trotz der 30-40 cm Abstand das abfliessende
Wasser nicht auf seinem Grundstück verbleibt sondern auf mein Grundstück übertritt.
N
nordanney16.04.26 20:57Zu 1: kommt darauf an. Gibt es eine Satzung, einen Bplan oder irgendwelche weiteren Vorgaben? Normalerweise muss entsprechend entwässert werden und nicht einfach das Wasser "weglaufen" lassen
Zu 2: Ja, darf er. Aber er darf nicht auf Dein Grundstück entwässern - also vorher Rinne setzen
Zu 3: Wege, Einfahrten und Stellplätze lösen idR keine Abstandsflächen aus. Frage ist, ob er überhaupt so viel Fläche versiegeln darf.
Zu 2: Ja, darf er. Aber er darf nicht auf Dein Grundstück entwässern - also vorher Rinne setzen
Zu 3: Wege, Einfahrten und Stellplätze lösen idR keine Abstandsflächen aus. Frage ist, ob er überhaupt so viel Fläche versiegeln darf.
N
nordanney16.04.26 21:31Ok. Aber zumindest, als Minimum, darf er auf keinen Fall auf Dein Grundstück entwässern.
Kanalisation für Regenwasser vorhanden?
Kanalisation für Regenwasser vorhanden?
M
MachsSelbst16.04.26 21:46Da werden 100m² Pflaster definitiv möglich sein. Finde ich auch nicht besonders viel ehrlich gesagt. Wir haben mit Weg zum Haus, Zufahrt, 2 Stellplätze auch gut 60m² Pflasterfläche. Wenn er da 3 Autos abstellen will, kommt er kaum unter 80-100m² weg.
Eine Rinne oder irgendeine andere Maßnahme braucht er aber definitiv. Unter Umständen darf man Regenwasser auf öffentlichen Grund leiten, niemals aber zum Nachbarn.
Wobei natürlich auch die Rinne bei Starkregen schnell gesättigt sein wird.
Darauf kommts an, das Wasser muss auf seinem Grundstück verbleiben.
Eine Rinne oder irgendeine andere Maßnahme braucht er aber definitiv. Unter Umständen darf man Regenwasser auf öffentlichen Grund leiten, niemals aber zum Nachbarn.
Wobei natürlich auch die Rinne bei Starkregen schnell gesättigt sein wird.
Darauf kommts an, das Wasser muss auf seinem Grundstück verbleiben.
Ein Kanaldeckel zumindest ist vorhanden auf seinem Grundstück am äusseren abfallenden Ende der Pflasterung (sn der Grundstücksgrenze zu meinem Grundstück)
Woran kann ich denn erkennen ob er ein Ökopflaster verlegt hat ?
Die Fugen zwischen den Pflastersteinen sind maximal 3-4 mm breit. Die bei Regen benässte Oberfläche sieht eher spiegelglatt aus und wenn man mit der Giesskanne vorsichtig etwas Wasser draufgiesst ist nicht zu erkennen dass/ob die Steine das Wasser aufnehmen.
Ich denke auch nicht dass selbst wenn Ökopflaster mit 3-4 mm Fugen verwendet wird dass dieses das bei Starkregenereignisen entstehende Oberflächenwasser vollständig aufnehmen kann
Woran kann ich denn erkennen ob er ein Ökopflaster verlegt hat ?
Die Fugen zwischen den Pflastersteinen sind maximal 3-4 mm breit. Die bei Regen benässte Oberfläche sieht eher spiegelglatt aus und wenn man mit der Giesskanne vorsichtig etwas Wasser draufgiesst ist nicht zu erkennen dass/ob die Steine das Wasser aufnehmen.
Ich denke auch nicht dass selbst wenn Ökopflaster mit 3-4 mm Fugen verwendet wird dass dieses das bei Starkregenereignisen entstehende Oberflächenwasser vollständig aufnehmen kann
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