ᐅ Große Gauben oder hoher Kniestock?
Erstellt am: 12.05.23 16:42
11ant 13.05.23 13:02
ypg schrieb:
Ich verstehe eigentlich gar nicht, warum die Bereiche, die mit „Estrich“ benannt sind, eigenständig eingemauert sind.Was den Eidgenossen der Estrich ist, bezeichnet nach deutscher Lesart einen Speicher / Spitzboden; hier im speziellen Fall entspricht es wohl der Abseite hinter einem Drempel. hanghaus2023 13.05.23 13:48
ich habe mal die Stelle aus dem Merkblatt Geschosse aus 2018 zitiert.
"Das kantonale (bzw. das kommunale) Recht kann deshalb bei Bedarf die Abmessungen der Dächer mit Gestaltungsvorschriften begrenzen, etwa durch Beschränkung der Dachneigung oder indirekt durch Beschränkung von Nutzflächen im Dachgeschoss."
"Das kantonale (bzw. das kommunale) Recht kann deshalb bei Bedarf die Abmessungen der Dächer mit Gestaltungsvorschriften begrenzen, etwa durch Beschränkung der Dachneigung oder indirekt durch Beschränkung von Nutzflächen im Dachgeschoss."
ypg 13.05.23 14:32
Aha, ok… allerdings ergibt sich ja erst eine Nutzfläche, indem man sie ummauert. Ohne ist es ja nur „Bodenfläche“
Kalibri 14.05.23 08:25
Falls eine weitere Meinung noch relevant ist:
Ich kenne beides und würde mich bei geeignetem Grundriss für den höheren Kniestock entscheiden.
Voraussetzung ist natürlich, dass es mit den Fenstern in allen Zimmern noch klappt. Wir haben nun einen Kniestock mit 1,80. Ich finds super, gerade für Verteilung der Möbel im Raum. Unser kleines Haus wirkt dadurch auch richtig groß im OG.
Allerdings ist der Dachwinkel für Dachfenster sehr schräg und für Lichtbänder immer noch relativ niedrig. Kann man wahrscheinlich reinmurksen, aber ein Fenster auf Kniehöhe ist auch gewöhnungsbedürftig.
Wir haben dafür halt große Fenster auf Giebelseite, wodurch ist es trotzdem sehr hell ist und das Dach komplett für Photovoltaik genutzt werden kann.
Ich kenne beides und würde mich bei geeignetem Grundriss für den höheren Kniestock entscheiden.
Voraussetzung ist natürlich, dass es mit den Fenstern in allen Zimmern noch klappt. Wir haben nun einen Kniestock mit 1,80. Ich finds super, gerade für Verteilung der Möbel im Raum. Unser kleines Haus wirkt dadurch auch richtig groß im OG.
Allerdings ist der Dachwinkel für Dachfenster sehr schräg und für Lichtbänder immer noch relativ niedrig. Kann man wahrscheinlich reinmurksen, aber ein Fenster auf Kniehöhe ist auch gewöhnungsbedürftig.
Wir haben dafür halt große Fenster auf Giebelseite, wodurch ist es trotzdem sehr hell ist und das Dach komplett für Photovoltaik genutzt werden kann.
8aElProfe 17.05.23 08:29
ypg schrieb:
Ich verstehe eigentlich gar nicht, warum die Bereiche, die mit „Estrich“ benannt sind, eigenständig eingemauert sind. Sie werden, sofern sie sich unter dem Dach befinden, also keine eigene Stehhöhe haben, gar nicht zu dem Geschoss zugerechnet. Also auch, wenn die Wände nicht sind, sind wir im Nicht-Vollgeschossbereich. Inclusive dieser Fläche werden die Räume doch schöner. Und wozu sind die teuren Dachfenster? Sie liegen genau dort, wo eh schon Fenster in den Giebeln sind.hanghaus2023 schrieb:
eventuell sind in CH die Grundlagen Andere. 😉Genau, ab lichter Höhe > 1m gilt es als Fläche. Wohnfläche haben wir keine mehr, Nebenfläche aber schon noch.
Kalibri schrieb:
Falls eine weitere Meinung noch relevant ist:
Ich kenne beides und würde mich bei geeignetem Grundriss für den höheren Kniestock entscheiden.
Voraussetzung ist natürlich, dass es mit den Fenstern in allen Zimmern noch klappt. Wir haben nun einen Kniestock mit 1,80. Ich finds super, gerade für Verteilung der Möbel im Raum. Unser kleines Haus wirkt dadurch auch richtig groß im OG.
Allerdings ist der Dachwinkel für Dachfenster sehr schräg und für Lichtbänder immer noch relativ niedrig. Kann man wahrscheinlich reinmurksen, aber ein Fenster auf Kniehöhe ist auch gewöhnungsbedürftig.
Wir haben dafür halt große Fenster auf Giebelseite, wodurch ist es trotzdem sehr hell ist und das Dach komplett für Photovoltaik genutzt werden kann.Das bringt mich nochmal zum Nachdenken. Die meisten sprechen sich ja hier für den höheren Kniestock aus. Auf 180 können wir wohl leider nicht gehen, weil die Dachneigung zu flach würde, aber vielleicht bohren wir da nochmal nach. Denn die lichte Höhe unterm First darf max. 340 cm betragen, sonst wird ein virtueller Zwischenboden eingezogen, dessen Fläche wieder angerechnet würde...
8aElProfe 17.05.23 08:36
Leider haben wir feststellen müssen, dass die Kniestockerhöhung auch noch dazu führt, dass wir den Erker um ein Rastermaß (62,5 cm) verkleinern müssten, da das gesamte OG ja nun eine lichte Höhe von > 1 m hat. Ein weiteres Argument dagegen.
Wir könnten den Keller etwas verkleinern (Nebenflächenbudget) und die WaKü entsprechend vergrößern (Nebenfläche -> Wohnfläche), um den Erker beizubehalten.
Wir haben eben auch die schöne Fernsicht mit Alpenausschnitt auf der Traufenseite.

Wir könnten den Keller etwas verkleinern (Nebenflächenbudget) und die WaKü entsprechend vergrößern (Nebenfläche -> Wohnfläche), um den Erker beizubehalten.
Wir haben eben auch die schöne Fernsicht mit Alpenausschnitt auf der Traufenseite.
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