ᐅ Große Fensterfront an der Westseite
Erstellt am: 17.02.2021 15:19
11ant 11.03.2021 23:42
Kati.com schrieb:
Alle 50 Bauplätze stehen zur Verfügung, nur 25 werden jetzt vergeben.Soll das bedeuten, alle 50 stehen zur Auswahl, 25 Bewerber suchen sich eines aus, und die Lücken gehen später in die zweite Runde ? Kati2022 12.03.2021 01:20
11ant schrieb:
Soll das bedeuten, alle 50 stehen zur Auswahl, 25 Bewerber suchen sich eines aus, und die Lücken gehen später in die zweite Runde ?Genau so ist es Kati2022 12.03.2021 10:01
11ant schrieb:
Soll das bedeuten, alle 50 stehen zur Auswahl, 25 Bewerber suchen sich eines aus, und die Lücken gehen später in die zweite Runde ?Die Gemeinde hat das so argumentiert, dass das relativ kleine Bauamt es nicht schafft, alle 50 Bauvorhaben gleichzeitig "zu betreuuen". Wenn die erste Hälfte der Bauanträge durch ist und die ersten Rohbauten stehen, sind die restlichen dran. Was ich aber heute erfahren habe... Im Westen kommt eine Ableitung für das Oberflächenwasser. In der Erde werden Rohre verlegt und eine Drainage errichtet. Zwischen der Drainage (auf dem Plan dieser grüne Streifen) und dem Bauplatz wird ein Schutzerdwall ausgeschüttet - Info vom Bauamt 50-75cm hoch. Soweit so gut, mit den max 75cm kann ich leben, aber....
.... der Erdwall wird AUF den Grundstücken errichtet und im Grundbuch wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Sicherung und Unterhaltung eingetragen 😕.
Ich kann es mir nicht erklären, wieso die Gemeinde diesen Erdwall nicht in der Grenze direkt hinter den Grundstücken geplant hat. Ist es so üblich?
ypg 12.03.2021 10:21
Die Böschung ist im Plan vorhanden und eingezeichnet, wenn ich mich nicht irre.
Wie dem auch sei: es ist für dich selbst nicht alles erklärbar, was andere planen.
Alternative wäre gewesen: alle Grundstücke um 0,75 Meter einkürzen und einmal im Jahr eine Fremdfirma oder Gemeindearbeiter zur Pflege bezahlen. Die Auflage für den Grundstückskäufer ist einfacher und lukrativer. Ich persönlich sehe aber kein Problem, mit einer kleinen Erdböschung zu leben: die kann man gleich in die Einfriedung mit einplanen und nett bepflanzen.
Kati.com schrieb:Ja
Ist es so üblich?
Kati.com schrieb:Weil der Platz dort nicht vorhanden ist?! Da ist ja schon Flächengrenze. Abstände müssen auch Objekte in der Fläche eingehalten werden.
Ich kann es mir nicht erklären, wieso die Gemeinde diesen Erdwall nicht in der Grenze direkt hinter den Grundstücken geplant hat.
Wie dem auch sei: es ist für dich selbst nicht alles erklärbar, was andere planen.
Alternative wäre gewesen: alle Grundstücke um 0,75 Meter einkürzen und einmal im Jahr eine Fremdfirma oder Gemeindearbeiter zur Pflege bezahlen. Die Auflage für den Grundstückskäufer ist einfacher und lukrativer. Ich persönlich sehe aber kein Problem, mit einer kleinen Erdböschung zu leben: die kann man gleich in die Einfriedung mit einplanen und nett bepflanzen.
Kati2022 12.03.2021 10:28
ypg schrieb:
Alternative wäre gewesen: alle Grundstücke um 0,75 Meter einkürzenJa, das habe ich auch gemeint. Dieser Erdwall war schon eingeplant, das war mir auch bekannt. Ich habe mir am Anfang Gedanken gemacht, wie hoch er sein kann (das Gebiet wird erst jetzt erschlossen). Nach der Info vom Bauamt bin ich schon erleichtert, dass es nur max 75cm sind. Die Höhe lässt sich gut einplanen, kein Thema. Die Eintragung im Grundbuch macht mich aber etwas stutzig. Gibt es da wirklich keine erheblichen Nachteile?
ypg 12.03.2021 10:37
Kati.com schrieb:
Gibt es da wirklich keine erheblichen Nachteile?Du bist sehr wahrscheinlich dazu verpflichtet, ihn instand zu halten. Jeder, der etwas an seinem Grundstücksrand hat, ob Böschung, Hügel, Verbandsgraben oder Versickerungsmulde, ist in irgendeiner Weise zur Pflege verpflichtet. Das kann auch der Bürgersteig vor dem Grundstück sein, der kleine Rasenstreifen...Ähnliche Themen