Grenzbebauung Garage, Fenster möglich

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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E

Escroda

Ich habe mal ein bisschen in der BayBo gestöbert.
Du hast nicht in der BayBo gestöbert, sondern im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das ist Zivilrecht. BayBo ist öffentliches Baurecht und danach sind Öffnungen in
Gebäudeabschlusswänden nicht zulässig.
Somit sollten Fenster ja prinzipiell möglich sein.
Nein, nicht auf der Grenze. Sonst könnte dein Nachbar ja seine Garage nicht mehr auf die Grenze setzen.
Glasbausteine könnten zulässig sein. Nützen Dir aber nichts, wenn dein Nachbar von seinem Recht der Grenzbebauung Gebrauch macht.
 
S

Stefan Michel

Hallo, ich hatte am Samstag ein ca. 5 stündiges Gespräch mit einem sehr erfahrenen Bauzeichner/Statiker der schon unzählige Häuser geplant/gezeichnet und überwacht hat. Der sagte mir Fenster sind möglich, müssen halt Brandschutzfenster F90 sein und die sind sehr teuer.
Wer hat jetzt recht? Ich lese in der BayBo (und die gilt ja wohl) auch nichts gegenteiliges. Das mir der Nachbar das Fenster theoretisch zubauen könnte spielt zunächst überhaupt keine Rolle, es geht darum ob ich Fenster einbauen DARF rein rechtlich.
 
Y

ypg

sehr erfahrenen Bauzeichner/Statiker der schon unzählige Häuser geplant/gezeichnet und überwacht hat.
Wer sagt das?

Nein, definitiv nicht. Auf Grenze ist kein Fenster erlaubt (wenn es die Frage war)

Wer damit angibt, zig Häuser geplant zu haben, .., denn die Quantität hat mit dem Regelwerk nichts zu tun. Man braucht keine Erfahrung, Gesetzestexte umzusetzen. Jedenfalls nicht hier.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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