Soll das ein Scherz sein ? - eine Attrappe fertigt weder Aufnahmen von jenseits des Zaunes an noch speichert sie diese - oder meintest Du, daß zur kompletten Attrappe dann auch das Hinweisschild "videoüberwachter Bereich" gehört ?Dran denken, für Kamera-Attrappen gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für funktionale Überwachungskameras.