ᐅ Gasheizung ohne Solarthermie?
Erstellt am: 04.03.15 15:10
oleda222 05.10.15 14:31
ErikErdgas schrieb:
aber das diese einen mehr oder minder großen Beitrag zur Deckung beitragen können,Bevor oder nachdem die Investitionskosten für die ST-Anlage wieder eingespielt sind? Rechne doch mal ein Beispiel vor, muss ja nicht auf den Cent genau stimmen...
sirhc 23.11.15 17:45
Da möchte ich mich gerne anhängen. Wenn der Bauantrag noch in diesem Jahr gestellt wird, gelten die hier diskutierten Spielregeln? Was genau ist nötig, um bescheinigt zu kriegen, dass man 15% unter den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung liegt? Oder vielmehr, welche Kosten entstehen dadurch?
Wir tendieren momentan ebenfalls in Richtung Gas und würden uns Solar gerne sparen, falls möglich.
Wir tendieren momentan ebenfalls in Richtung Gas und würden uns Solar gerne sparen, falls möglich.
Bauexperte 24.11.15 11:57
sirhc schrieb:
Wenn der Bauantrag noch in diesem Jahr gestellt wird, gelten die hier diskutierten Spielregeln?Ja. Aber befreie Dich vom Gedanken, dieses Jahr noch den Bauantrag einreichen zu können; das klappt nie und nimmer sirhc schrieb:
Was genau ist nötig, um bescheinigt zu kriegen, dass man 15% unter den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung liegt? Oder vielmehr, welche Kosten entstehen dadurch?Zu den Kosten wird Dir Dein Baupartner etwas sagen können; es hängt vom Haus ab. Der KfW reicht der Nachweis inform - vorne - des Formulars 153 und nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Bestätigung, daß Kfw 70 tatsächlich erreicht wurde.Grüße, Bauexperte
sirhc 24.11.15 12:20
Vielen Dank Bauexperte. Warum denkst du, dass das Einreichen dieses Jahr nicht mehr klappt? Wobei du das vielleicht sagst, weil ich fälschlicherweise Bauantrag gesagt habe. Es geht bei uns um ein Freistellungsverfahren nach § 67 Bauordnung NRW. Das wollen wir noch dieses Jahr erledigen.
Bauexperte 24.11.15 12:25
sirhc schrieb:
Vielen Dank Bauexperte. Warum denkst du, dass das Einreichen dieses Jahr nicht mehr klappt? Wobei du das vielleicht sagst, weil ich fälschlicherweise Bauantrag gesagt habe. Es geht bei uns um ein Freistellungsverfahren nach § 67 Bauordnung NRW. Das wollen wir noch dieses Jahr erledigen.Wir schreiben den 24.11.15 - um einen Bauantrag wie auch im Freistellungsverfahren zu beantragen, braucht es einen Vorabzug Lageplan. Frage mal einen Vermesser, bis wann er denkt, Dir diesen aushändigen zu können.Dann sind alle Architekten bis Oberkante Unterkiefer dicht, weil Weihnachten ja so unerwartet vor der Tür steht; es erst gestern veröffentlicht wurde, daß sich die Energieeinsparverordnung ändert
Du hast auch nicht wirklich Zeit bis 31.12.15 - "zwischen den Jahren" wird im Bauamt so viel oder so wenig gearbeitet, wie in der freien Wirtschaft auch.
Grüße, Bauexperte
sirhc 24.11.15 12:32
Ok - es sieht in unserem Fall aber so aus, dass der Lageplan nicht von einem Vermesser erstellt werden muss bzw. schon vorhanden ist. Die benötigten Unterlagen werden durch Leute aus der Familie und deren Kontakte erstellt (das wären Bauingenieur, Bauzeichner sowie Architekt), die alle zugesagt haben, dass das dieses Jahr noch steigt. In 4 Wochen sind wir schlauer, ob es wirklich geklappt hat.
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