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ᐅ Energieeinsparverordnung bzw. Wärmeschutznachweis Angebot


Erstellt am: 28.04.20 16:01

Lumpi_LE30.04.20 22:14
Mürker13 schrieb:

was ist Accesspoint?
Ausführungsplanung, oder wollt ihr alles an einen GU geben? Dann braucht ihr sowieso keinen Energieberater.
Mürker1301.05.20 09:34
ich denke das was du meinst mache ich selbst alles. Ich bin Maurer in einem Betrieb und werde alle Gewerke natürlich selbst vergeben und habe auch schon eigentlich alle Angebote drin außer das mit dem Heizungsbauer. Eigentlich wollte ich nur wissen ob ich einen Energieeinsparverordnung Nachweis unbedingt brauch, also das irgendwann das Amt ankommt und den verlangt.
Tarnari01.05.20 12:36
Möglicherweise habe ich hier ein Missverständnis.
Aber meines Wissens nach dient ein Wärmeschutznachweis dazu, nachzuweisen, dass ein Haus den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht, inklusive sommerlichen Wärmeschutz. Und zumindest wir mussten diesen Nachweis dem Bauantrag beifügen, damit dieser überhaupt genehmigt werden kann.
Mürker1301.05.20 13:17
Tarnari schrieb:

Möglicherweise habe ich hier ein Missverständnis.
Aber meines Wissens nach dient ein Wärmeschutznachweis dazu, nachzuweisen, dass ein Haus den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht, inklusive sommerlichen Wärmeschutz. Und zumindest wir mussten diesen Nachweis dem Bauantrag beifügen, damit dieser überhaupt genehmigt werden kann.

also Energieeinsparverordnung wurde nicht mit im Bauantrag abgegeben (Niedersachsen)
ich meine ich würde sowieso nach Energieeinsparverordnung bauen und wahrscheinlich auch drüber liegen mit Vorgaben aber brauche dafür keinen Spezialisten der mir sagt was ich brauche wenn ich es eh schon verbauen würde mit Wärmebrückendetails und solchen Spielereien.
Bauantrag ist natürlich auch noch nicht durch und sitzt noch bei der Stadt fest bis er zum Landkreis geschickt wird
Tarnari01.05.20 13:41
Vielleicht gibt es da regionale Unterschiede. Wir mussten ihn zwingend mit einreichen.
parcus04.05.20 17:58
Der Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung kann nur die Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831 enthalten, da es hier um das komplette Gebäude geht.

Die Raumheizlast nach DIN EN 12831 gehört zum TGA und berücksichtigt jeden Raum und dessen Temperaturen.
Flächenheizungen unterscheiden sich nochmals.

Die Gebäudeheizlast ist NICHT die Summe der Raumheizlasten,
die Raumheizlasten können mit bis zu 30% darüber liegen.
dinenergieeinsparverordnungwärmeschutznachweisbauantraggebäudeheizlastraumheizlasten