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ᐅ Garage selbst mauern oder nicht? Was ist günstiger?


Erstellt am: 30.10.2018 13:02

Kaspatoo 31.10.2018 15:11
cschiko schrieb:
....

jupp, bei uns sind Zäune seitlich bis 2m und zur Straße nur 1-1,5m hoch erlaubt (weiß die genaue Zahl nicht).
Der eine Nachbar hat den anderen schon beier Stadt verpetzt und nun einen Brief zum Rückbau im Kasten.

Hecke darf auf über 15m hinaus, wie Zaun, ggf. aber auch in der Höhe reglementiert.

Die 15m beziehen sich auch nur auf die Grenzbebauung. Sprich wenn du 3m von weg gehst, darfst du dein Grundstück auch mit Gartenhäusern zupflastern.

Wenn bei den 25m² das Dach mitzählt, bekommste schon 2,1m Durchfahrtshöhe schwer hin oder?
Was sagt denn dein Maurer dazu wie hoch ihr kommt bei Einhaltung der 25m²?


Wie ist das eigentlich, wenn man:
- ne Garage baut: 8m lang, 3m hoch (=24m²)
- direkt hinter die Garage (unmittelbarer Anschluss) nen Holzschuppen setzt.
- werden die 25m² nun für diese neue Baute gerechnet, oder weil direkter Anschluss würden die auf die anderen 24m² mit angerechnet?
- falls angerechnet: wie viel "Luft" müssten zwischen beiden Bauten sein, damit der Schuppen seine eigene 25m²-Regel bekommt?
- falls nicht angerechnet: wenn der Schuppen jetzt gemauert ist, gilt das dann immer noch? -> Garage und Schuppen als zwei getrennte Bauten, beide für sich erreichen < 25m²

Halte ich auf jeden Fall für Grauzone.

kbt09 31.10.2018 15:23
Und diese Grauzone ist in vielen Bauordnungen/Bebauungsplänen eigentlich dadurch vermieden, dass man einerseits die Flächenbegrenzung hat, andererseits die maximale Länge für Grenzbebauung und ganz oft als Einschränkung dieser maximalen Länge eine Aufteilung auf 2 Seiten.

Sehr bekannt sind daher 15 m Grenzbebauung mit Max. 9 m an einer Grundstücksseite. So kann man eine 9x6 m Garage in die Grundstücksecke setzen.
garagegrenzbebauungschuppenanschlussbauten