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hanghaus2023
In der Landesbauordnung NRW heisst esVielen Dank für die Vorschläge. Die wären für uns super. Leider ist bei beiden die mittlere Dachhöhe nicht niedriger, als beim Entwurf, wenn ich es richtig sehe. Und somit nicht genehmigungsfähig bzw. genehmigungsfrei nach Landesbauordnung NRW, d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m über gewachsenen Grund.
"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
- 1.
Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind,"