Fundamenterder (Frostschürze) fehlerhaft ausgeführt

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Mr Unkown

das sind PDF Dateien. Müsste ein Handy eigentlich schaffen. Ich habe Sie nun noch einmal als Bilddateien angehängt.

Gruß

EDIT: Anhänge mussten entfernt werden Sorry
 
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Dipol

Wenn ich das nun schon richtig interpretiere ist mein Erder für die Katz.
Der ist in mehreren Punkten krass normwidrig aber nicht völlig für die Katz. Immer dann wenn man meint jede Art von törichter "Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht"-Inkompetenz zu kennen, taucht eine neue Abart auf.

Sofern nachweislich ein NIRO-Draht aus V4A mit 10 mm Durchmesser verlegt wurde, kann man immerhin noch den fehlenden Ringschluss im Erdreich nachrüsten. Vom Erdreich berührtes Material darf seit 2007 nicht mehr feuerverzinkt sein und V2A genügt auch nicht.

Ich unterstelle zugunsten des Bauunternehmens, dass der Ringerderdraht nur deshalb keinen geschlossenen Ring bildet, weil das Material ausgegangen ist. So ist das ein Oberflächenerder vom Typ A. So lange die Grube offen ist, kann man den Ring noch nachträglich schließen und zum Erder Typ B nachbessern. Im Erdreich müssen selbstverständlich auch Verbinder dauerhaft korrosionsbeständig sein und sind danach gegen eindringendes Erdreich mit Spezialband abzudichten.

Nach Norm ist der Durchgangswiderstand aller Verbindungen zu messen, wenn die Anschlussfahne ungeschnitten durchläuft ist das formal noch an den beiden neuen Verbindern zu machen.

Den fehlenden Funktionspotentialausgleichsleiter und die nach Norm außer an der Anschlussfahne geforderte weitere Verbindung zum Ringerder kann man nur noch zu unverhältnismäßig hohen Kosten durch Abbruch nachbessern.

Bei Architekten, Bauleitern, Bauunternehmen aber auch Elektrikern zu denen sich noch nicht einmal die abgelöste DIN 18014:2007-09 herumgesprochen hat, bleibt auch Atheisten wie mir nur noch ein Bibelzitat: Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!

Elektriker mit und ohne übersinnliche Fähigkeiten, denen ein Blick auf eine Anschlussfahne genügt um in der Zähleranmeldung nie gesehene Erdungsanlagen ohne mit der Wimper zu zucken gesundzubeten, finden sich immer.
 
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Mr Unkown

Ich unterstelle zugunsten des Bauunternehmens, dass der Ringerderdraht nur deshalb keinen geschlossenen Ring bildet, weil das Material ausgegangen ist
Dem würde ich zustimmen.
Den Ringerder sollten wir definitiv noch korrigieren können, auch wenn die Baugruppe schon zugeschüttet ist.

Sofern nachweislich ein NIRO-Draht aus V4A mit 10 mm Durchmesser verlegt wurde, kann man immerhin noch den fehlenden Ringschluss im Erdreich nachrüsten
Rundstahl mit Ø10mm+ sollte es sein, aber wie erkenne ich ob es V4A ist?

Den fehlenden Funktionspotentialausgleichsleiter und die nach Norm außer an der Anschlussfahne geforderte weitere Verbindung zum Ringerder kann man nur noch zu unverhältnismäßig hohen Kosten durch Abbruch nachbessern.
Reicht ein normgerechter Ringerder Typ B oder brauche ich den FPAL mit Anschluss an die Bewehrung definitiv. Das wäre unverhältnismäßig und würde zum Abriss des Gebäudes führen.

Elektriker mit und ohne übersinnliche Fähigkeiten, denen ein Blick auf eine Anschlussfahne genügt um in der Zähleranmeldung nie gesehene Erdungsanlagen ohne mit der Wimper zu zucken gesundzubeten, finden sich immer.
Sicherlich gibts die, nur fühlt man sich mit seiner Familie dann wirklich sicher?

Wie würde so eine Nachrüstung bei einem Altbau, wo so etwas nur bedingt vorhanden ist, aussehen?
 
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Dipol

Rundstahl mit Ø10mm+ sollte es sein, aber wie erkenne ich ob es V4A ist?
Du wirst wohl kaum selbst einen sog. Tüpfeltest durchführen können, da bleibt wohl nur den Nachweis vom Rohbauunternehmen zu fordern.
Reicht ein normgerechter Ringerder Typ B oder brauche ich den FPAL mit Anschluss an die Bewehrung definitiv. Das wäre unverhältnismäßig und würde zum Abriss des Gebäudes führen.
Entscheidend ist deine Leidensfähigkeit. Du wärst der erste Bauherr der nach dem Betonieren mit allen Konsequenzen wie Rechtsstreit und späterem Einzug auf seinem Rechtsanspruch nach 100%tig konformer Ausführung beharrt.

Beim Kompromiss bewegt man sich in folgendem Spannungsfeld:
  • Erder sollten möglichst niederimpedant sein.
  • Typ B-Erder verteilen transiente Blitzströme weitläufiger und mit weniger Schrittspannung als gestreckte Oberflächenerder vom Typ A.
  • Nach Blitzschutznormenreihe wird es bereits als ausreichend angesehen, wenn Ringerder zu 80 % erfühlig und zu 20 innen geschlossen sind. Mit einem Ringschluss über einen FPAL wären die 80 % nach deiner Planskizze erfüllt.
  • Für Antennenerdungen genügt ein Rund- oder Bandstahl als zweiteiliger Strahlen- oder einteiliger Oberflächenerder mit 5 m Länge in min. 0,5 m Tiefe, während Ringerder für Neubauten seit aktueller Norm in min. 0,8 m Frosttiefe einzubauen sind.
Als betroffener Bauherr wäre dir zum Heulen.
 
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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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