Potenzialausgleich? Ringerder oder Fundamenterder...

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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T21150

T21150

Muss nicht der Ringerder nach der erneuerten DIN 18014 sowieso verbaut werden ?
Hi, Danke! Ich kenne die DIN jetzt nicht. Es wäre aber durchaus möglich, dass dem so ist (ich google gleich mal).

Wie gesagt, persönlich halte ich den Ringerder sowieso für besser, sicherer und langlebiger.

LG
Thorsten

PS: Ein Auszug aus dem Netz (sprich, Du hast durchaus nicht unrecht). Somit muss die Elektro-Fachkraft des TE mit dem Kellerbauer des TE reden und dann festlegen, was gemacht wird.

Die aktualisierte Norm berücksichtigt die geänderten Rahmenbedingungen in der Baubranche. So ist inzwischen die Niedrigenergiebauweise zum Standard geworden, bei der Wärmeisolierschichten wie z. B. eine Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter im Bereich der Fundamente den direkten Kontakt des Fundamenterders zum Erdreich unterbinden. Die gleiche Herausforderung ergibt sich bei einer Ausführung des Kellers als „weiße Wanne“ aus wasserundurchlässigem Beton. Diese sorgt nicht nur für eine Abdichtung gegen drückendes Wasser, sie behindert auch die für den Fundamenterder unverzichtbare elektrische Leitfähigkeit zum umgebenden Erdreich. In beiden Fällen schreibt die geänderte Norm den Einsatz eines Ringerders aus korrosionsfestem Edelstahl außerhalb des Fundaments vor. Zusätzlich fordert sie einen zweiten geschlossenen Ring als separaten Potentialausgleichsleiter in der Bodenplatte des Gebäudes, da der geschlossene Ring des Ringerders im Außenbereich nur die Erdungsfunktion sicherstellt. Genau festgelegt ist jetzt auch die Maschenweite des Funktionspotentialausgleichsleiters – bei größeren zu umspannenden Flächen wird eine Maschenweite von 10 x 10 Metern empfohlen. Zudem muss der Potentialausgleichsleiter einmal je 20 Meter Gebäudeumfang jeweils mit dem Ringerder verbunden sein.
 
D

Dipol

Ich kenne die DIN jetzt nicht. ...
Wie gesagt, persönlich halte ich den Ringerder sowieso für besser, sicherer und langlebiger.
Ohne Kenntnis der DIN 18014 und auch der Blitzschutznorm DIN EN 62305 ist das eine unbelegte Hypothese, es sei denn man geht von schlampiger Verlegung mit zu geringer Betondeckung aus. Zur Verteilung von Blitzströmen sind flächige Erdungsanlagen besser.

Ringerder müssen seit 2007 aus NIRO (V4A) bestehen und sind normativ nur bei Fundamenten bzw. Bodenplatten mit nicht ausreichender Erdfühligkeit gefordert. Wo die umfasste Fläche nicht ausreicht, können bei beiden Erdern zusätzliche Tiefenerder gefordert sein. Siehe DEHN Blitzplaner Kapitel 5.5.1, Bilder 5.5.1.2 und 5.5.1.3.

Leider ist selbst die mittlerweile abgelöste DIN 18014:2009-09 noch für viele Baubeteiligte viel zu neu um sie "schon" zu kennen. Dabei gab es zu der Ausgabe 2007 ebenso viel Sekundärliteratur wie zur aktuellen DIN 18014:2014-03. Wenn es eine Norm gab/gibt, für die man wegen umfangreicher Sekundärliteratur auf ein VDE-Auswahlabo oder die Norm verzichten kann, ist es die DIN 18014.

PS: Ein Auszug aus dem Netz (sprich, Du hast durchaus nicht unrecht). Somit muss die Elektro-Fachkraft des TE mit dem Kellerbauer des TE reden und dann festlegen, was gemacht wird.

Genau festgelegt ist jetzt auch die Maschenweite des Funktionspotentialausgleichsleiters – bei größeren zu umspannenden Flächen wird eine Maschenweite von 10 x 10 Metern empfohlen.
Es ist zwar höchst ungewöhnlich, dass dem Autor ein Lapsus unterläuft, aber diese Aussage entspricht nicht der Norm.

DIN 18014:2014-03 schrieb:
5.7.2 Kombinierte Potenzialausgleichsanlage
(en:common bündig network)

Zur Reduzierung elektromagnetischer Störungen ist eine kombinierte Potenzialausgleichsanlage nach DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) zu ereichten. Dazu ist zusätzlich zum Ringerder ein Funktionspotentialausgleichsleiter aus Rund- oder Bandmaterial im Bewährten Fundament entlang der Außenwände vorzusehen. Der Funktionspotentialausgleichsleiter ist mit der Bewehrung in Abständen von höchstens 2 m dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden und weist eine Maschenweite von ≤ 20 x 20 m auf.
...
Zusätzliche Maßnahmen können nach DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) und DIN 62305-4 (VDE 0185-305) erforderlich sein.
In der DIN 18014:2009-09 stand noch, dass Fundament- und Ringerder die gleiche Maschenweite haben müssen. Dieser Satz ist in der DIN 18014:2014-03 entfallen. Eine Maschenweite von 10 x 10 Metern ist nur für Ringerder bei Gebäuden mit Blitzschutzanlage auszuführen.

Allerdings kann z. B. für Serverräume als zusätzliche EMV-Maßnahme eine Maschenweite der Kombinierten Potenzialausgleichsanlage von 5 x 5 Metern angebracht sein.

Fundament- und Ringerder dürfen seit 2009 nur noch von konzessionierten Elektrofachkräften oder unter deren Regie eingebaut werden und müssen vor dem Betonieren messtechnisch und fotografisch dokumentiert werden.

Aber man kann bekanntlich nur einhalten, was man auch kennt.

EDIT: Link gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dipol

Dafür bist Du ja jetzt hier; wenn Du jetzt noch Verlinkungen unterläßt, sind Deine Beiträge sicher eine Bereicherung für die User des Forums
Anonymes Zitieren finde ich anrüchig, das schmeckt nach Schmücken mit fremden Federn.

Da ich die Einschränkung erst nach Absendung des Vorbeitrags gelesen habe, wurde sie noch nicht beachtet.
 
S

Sebastian79

Fundament- und Ringerder dürfen seit 2009 nur noch von konzessionierten Elektrofachkräften oder unter deren Regie eingebaut werden und müssen vor dem Betonieren messtechnisch und fotografisch dokumentiert werden.
Und wie oft wird das gemacht bzw. wo steht, dass das gesetzlich gefordert wird? Oder ist es nur eine "typische" DIN-Empfehlung?

Bei uns wurde übrigens bzgl. des PA nichts gemessen, aber habe seit Ende des Jahres nen Stromzähler im Keller sitzen. Damit will ich nicht sagen, dass das so richtig ist, aber so richtig gefordert scheint das auch nicht zu sein...?

War übrigens mit ein Grund, warum ich mein Haus nicht auf Plastik setzen wollte
 
T21150

T21150

Und wie oft wird das gemacht bzw. wo steht, dass das gesetzlich gefordert wird? Oder ist es nur eine "typische" DIN-Empfehlung?

Bei uns wurde übrigens bzgl. des PA nichts gemessen, aber habe seit Ende des Jahres nen Stromzähler im Keller sitzen. Damit will ich nicht sagen, dass das so richtig ist, aber so richtig gefordert scheint das auch nicht zu sein...?

War übrigens mit ein Grund, warum ich mein Haus nicht auf Plastik setzen wollte
Bei uns konnte der Elektriker-Meister mit genau der genannten Foto Doku und dem Messprotokoll "ad hoc" anrücken, sonst wären die Stadtwerke unverrichteter Dinge ohne Setzen des Zählers wieder heim gefahren.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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