Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung

4,10 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung
>> Zum 1. Beitrag <<

F

fragg

Das sind aber doch grundlegende Dinge, die jeder Architekt erkennen MUSS. Dafür wird er bezahlt. Ich kann auch nicht sagen, "UPS, ein Geschoss mehr als erlaubt - haben wir nicht gesehen".

Wenn es Freistellungsverfahren gibt, würde ich sie immer ausnutzen. Ausnahme: Man muss schon tricksen und versucht sein Haus auf Teufel komm raus in den Bebauungsplan zu quetschen.
Bei uns wurde auch nie kontrolliert - was soll auch kontrolliert werden. Das Amt prüft ja nicht, misst nicht nach und kommt deshalb auch nicht raus (zumindest bei uns in NRW).
die bestandsgarage hat nicht gezählt als Stellplatz, weil der Mitarbeiter auf dem baumt weis, das es nur ne frage der zeit ist, bis die zusammenfällt. wir hatten es probiert.
 
KingJulien

KingJulien

Kleines Update von mir:

Hab mit dem LRA telefoniert und die meinten Kosten sind 0,1% der Bausumme + Bearbeitung der Abweichung vom Bebauungsplan.
Denn - jetzt kommts - eine Baugenehmigung ist laut MA LRA nur möglich, wenn es eine geplante Abweichung vom Bebauungsplan gibt. Sonst ist es automatisch ein Freisteller. Da soll sich noch jemand auskennen

Mal sehen was der Architekt dazu sagt.

MA im LRA meinte übrigens: "Das wird ja wohl nicht so schwer sein, sich an den Bebauungsplan zu halten, für einen Architekten"
 
11ant

11ant

Denn - jetzt kommts - eine Baugenehmigung ist laut MA LRA nur möglich, wenn es eine geplante Abweichung vom Bebauungsplan gibt. Sonst ist es automatisch ein Freisteller.
Auch bei Ämtern gibt es Leute, die Unsinn reden oder sich zumindest mißverständlich ausdrücken. Richtig ist: ohne Abweichung reicht der Freisteller. Aber versagt werden darf dem Bauherren die gesuchte Rechtssicherheit nicht, und diese auch nicht davon abhängig gemacht werden, daß man gleichzeitig eine Sonderlocke will.
 
11ant

11ant

MA im LRA meinte übrigens: "Das wird ja wohl nicht so schwer sein, sich an den Bebauungsplan zu halten, für einen Architekten"
Dummgebabbel. Ich lese hier beinahe monatlich Fälle für vernünftige Gründe, Abweichungen zu beantragen. Bebauungsplan-Lesekompetenz darf man beim Architekten wohl voraussetzen - aber manchmal braucht man eine Gaube auch mal einen Tick breiter.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42590 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe 31
2Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich 118
3Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? 53
4Unterschied Gaube Zwerchgiebel Zwerchhaus - Unklarer Bebauungsplan - Seite 216
5Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? - Seite 218
6Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? - Seite 852
7Möglichkeit Vorab-Fragen an Architekten - Seite 223
8Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
9Wunschliste für den Architekten - Seite 532
10Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
11Bebauungsplan interpretieren / überhaupt umsetzbar? 70
12Architekten finden - aber wie? - Seite 526
13Unklarer Bebauungsplan E+D oder II - Seite 427
14Planen mit älterem Bebauungsplan 45
15Haus-Bilder Austausch - Zeigt her eure Hausbilder! - Seite 61611882
16Was würdet ihr beim nächsten Hausbau anders machen? - Seite 23151
17Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
18Nachbarn über Baukörper erschrocken. Wer hat das schon erlebt? - Seite 744
19Straßenoberkante in Grundstücksmitte - Seite 212
20Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch 12

Oben