Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung

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Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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Y

Yosan

Also wir haben nur den Freisteller gemacht (in Hessen). Ich hatte vorher eine begreundete Architektin gefragt und die meinte, dass das kein Problem ist, solange man sich an den Bebauungsplan (und natürlich sonstige bestehende Gesetze) hält...da dort bei uns kaum was zu beachten war, war für uns die Sache klar und unser GU hat das auch eh vorgeschlagen.
Ist euer Bebauungsplan kompliziert, sodass man Gefahr läuft versehentlich etwas nicht zu beachten?
 
F

fragg

du musst die Rechtssicherheit und die Einhaltung aller Normen und Gesetze überprüfen. und stehst dann dumm da wenn was nicht passt.

bei einem Bauantrag übernimmt das die Behörde für dich. gibt doch immer was, was angekreidet wird.
 
KingJulien

KingJulien

du musst die Rechtssicherheit und die Einhaltung aller Normen und Gesetze überprüfen. und stehst dann dumm da wenn was nicht passt.
Angenommen wir übersehen etwas. Was wäre der schlimmste Fall? Jemand von Bauamt fährt am Sonntag Nachmittag vorbei, sieht eine offensichtliche Abweichung vom Bebauungsplan und legt Montag die Baustelle lahm?

Oder irgendjemand, was noch wahrscheinlicher wäre, merkt im Nachhinein dass etwas nicht passt. Rückbau? Strafzahlung?

Ist eine ernste Frage, was könnte da realistisch schief gehen?
 
Z

Zaba12

Ob es in Bayern wirklich 1,5k sind weiß ich nicht. Hier in NRW waren es um 500€. Würde da nicht knausern, sofern man die Zeit hat. Die Rechtssicherheit ist es wert.
Ja es ist so teuer.
Angenommen wir übersehen etwas. Was wäre der schlimmste Fall? Jemand von Bauamt fährt am Sonntag Nachmittag vorbei, sieht eine offensichtliche Abweichung vom Bebauungsplan und legt Montag die Baustelle lahm?

Oder irgendjemand, was noch wahrscheinlicher wäre, merkt im Nachhinein dass etwas nicht passt. Rückbau? Strafzahlung?

Ist eine ernste Frage, was könnte da realistisch schief gehen?
Jo, genau das was Du dort geschrieben hast!
Natürlich mit Fristsetzung. Je gravierender desto weniger Frist.
 
G

guckuck2

Hab was von 0,5% der Bausumme gelesen. Das wären dann schon über 1500€. Wenn der Richtwert stimmt.
Hier musste man auch die Bausumme angeben. Das ist aber nicht, was unten rechts unterm Strich steht. Ich glaub das war Kostengruppe 300 und zwar netto.

Wenn ein Nachbar oder sonstwer Probleme mit deinem Bau hat, bist du der Ansprechpartner. Hast du ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, ist das Bauamt der Ansprechpartner. Das ist der Unterschied.

Kann es sein, dass die Bayern das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nicht kennen?
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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